GOÄ 4091: ACTH-Kurztest richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 4091
ACTH-Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 33,51 € 1,1x
Höchstsatz 37,88 € 1,3x

Der ACTH-Kurztest nach GOÄ-Ziffer 4091 ist der Goldstandard zur Diagnostik der Nebennierenrindeninsuffizienz. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4091

GOÄ-Ziffer 4091
ACTH-Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)
Punktwert: 500 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 4091 beschreibt den klassischen ACTH-Kurztest, welcher standardmäßig die zweimalige Bestimmung von Cortisol im Serum oder Plasma umfasst. Diese labormedizinische Untersuchung dient als dynamischer Funktionstest zur Überprüfung der endokrinen Achse. Die Leistung beinhaltet die laborseitige Analyse der beiden entnommenen Proben.

Im Leistungsumfang ist die eigentliche Laboranalyse der zwei Cortisol-Bestimmungen (Basalwert und stimulierter Wert) fest verankert. Die klinische Durchführung des Tests, wie die Blutentnahme und die Applikation des Stimulationsmittels, wird über separate Ziffern abgebildet. Die Ziffer ist dem Abschnitt M III. 15 (Funktionsteste) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.

GOÄ 4091 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Der ACTH-Kurztest ist das diagnostische Mittel der Wahl zum sicheren Ausschluss einer Nebennierenrindeninsuffizienz (NNR-Insuffizienz). Ein begründeter Verdacht liegt meist vor, wenn der morgendliche, basal gemessene Cortisolwert im unteren Grenzbereich des Referenzintervalls liegt. Werte zwischen 30 und 50 µg/l machen eine weitere dynamische Abklärung zwingend erforderlich.

Der klinische Ablauf folgt einem standardisierten Zeitschema, das in der Regel morgens zwischen 8 und 10 Uhr am nüchternen Patienten durchgeführt werden sollte. Nach dem Legen eines venösen Zugangs erfolgt die erste Blutentnahme für das basale Cortisol. Direkt im Anschluss werden 250 µg synthetisches ACTH (z. B. Synacthen) als intravenöser Bolus appliziert, gefolgt von der zweiten Blutentnahme exakt 60 Minuten später.

Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum 12. Lebensmonat wird die Dosis des Stimulationsmittels auf 125 µg ACTH-24 reduziert. Eine Verdoppelung des Cortisol-Ausgangswertes oder ein stimulierter 60-Minuten-Wert von über 250 µg/l schließt eine NNR-Insuffizienz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus. Liegt der stimulierte Wert über 180 µg/l, beträgt die diagnostische Spezifität immer noch rund 95 Prozent.

Tipp: Zur Differenzierung zwischen einer primären und einer sekundären NNR-Insuffizienz ist der ACTH-Kurztest ungeeignet. Nutzen Sie hierfür primär die basale ACTH-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 4049 oder den Insulinhypoglykämietest.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4091

Fallbeispiel 1: Ausschluss einer primären NNR-Insuffizienz

Ein Patient stellt sich mit chronischer Fatigue, Gewichtsverlust und arterieller Hypotonie vor. Der morgendliche Basal-Cortisolwert liegt bei grenzwertigen 40 µg/l. Zum Ausschluss einer NNR-Insuffizienz wird ein ACTH-Kurztest durchgeführt. Die Abrechnung umfasst die GOÄ-Ziffer 4091 für den Labortest sowie die Ziffern für die Blutentnahmen und die Injektion.

Fallbeispiel 2: Diagnostik bei Verdacht auf Late-Onset-AGS

Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf ein nicht-klassisches adrenogenitales Syndrom (Late-Onset-AGS). Anstelle von Cortisol wird im Rahmen des ACTH-Kurztests das 17α-Hydroxyprogesteron (17α-OHP) basal und nach 60 Minuten bestimmt. Da der Gesetzgeber hierfür keine eigene Ziffer vorsieht, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ-Ziffer 4091 mit einer erhöhten Gesamtpunktzahl von 700 Punkten.

Fallbeispiel 3: Überprüfung der Funktionsreserve

Bei einem Patienten mit bekannter, substituierter NNR-Insuffizienz soll das Ausmaß der verbliebenen Funktionsreserve der Nebennierenrinde abgeschätzt werden. Der Test wird standardmäßig mit zweimaliger Cortisol-Bestimmung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt regulär über die Ziffer 4091 zum 1,15-fachen Satz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4091: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung des ACTH-Kurztests ist die fehlerhafte Kombination mit Einzelbestimmungen. Die zweimalige Bestimmung von Cortisol ist bereits vollständig mit der Gebühr der GOÄ 4091 abgegolten. Die zusätzliche, separate Abrechnung der Cortisol-Einzelbestimmung nach GOÄ-Ziffer 4020 für denselben Testtag ist unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von erweiterten Testvarianten. Wird neben dem Cortisol zusätzlich das 17α-Hydroxyprogesteron bestimmt, darf dies nicht einfach als zweifache GOÄ 4091 deklariert werden. Solche Leistungsausweitungen müssen unter Beachtung der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M III. 15 formal korrekt abgerechnet und begründet werden.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Analogabrechnung für die reine 17α-OHP-Bestimmung (analog GOÄ 4091) die Punktzahl korrekt auf 700 Punkte angepasst wird. Eine einfache analoge Abrechnung mit 500 Punkten entspricht nicht dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Einzelleistung nach Ziffer 4035.

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Dokumentation der GOÄ 4091: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung, insbesondere bei dynamischen Funktionstests. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten der Blutentnahmen (0-Minuten-Wert und 60-Minuten-Wert) exakt festgehalten werden. Auch die exakte Dosis des applizierten ACTH-Präparats (z. B. 250 µg Synacthen i.v.) muss dokumentiert sein.

Besonders bei Abweichungen vom Standardprotokoll, beispielsweise bei Kindern unter 12 Monaten, ist die medizinische Begründung für die Dosisreduktion auf 125 µg präzise zu verschriftlichen. Dies verhindert Rückfragen der Beihilfestellen und privaten Kassen im Nachgang.

Dokumentationsbeispiel:
ACTH-Kurztest am 15.10.2023. Patient nüchtern. 08:15 Uhr: Legen PVK, 1. Blutentnahme (basal Cortisol). 08:17 Uhr: i.v. Applikation von 250 µg Synacthen. Keine Unverträglichkeiten. 09:17 Uhr: 2. Blutentnahme (60-Min-Wert Cortisol). Probenversand an Labor zur Bestimmung nach GOÄ 4091.

GOÄ 4091: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4091 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt hier 1,15-fach (33,51 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (37,88 €) ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn beispielsweise die Probenaufbereitung im Labor durch extreme Begleitumstände erheblich erschwert war.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Laborziffer 4091 können die klinischen Leistungen am Patienten separat berechnet werden. Hierzu gehören die venösen Blutentnahmen nach GOÄ-Ziffer 250, welche für die beiden Entnahmen in der Regel zweimal angesetzt werden dürfen. Auch das Einbringen des Stimulationsmittels über eine Injektion (z. B. GOÄ-Ziffer 253) oder das Legen eines Verweilkatheters (GOÄ-Ziffer 270) ist neben der Laborleistung berechnungsfähig.

Zusätzlich können die Sachkosten für das verwendete ACTH-Präparat (z. B. Synacthen) als Auslagen nach § 10 GOÄ dem Patienten direkt in Rechnung gestellt werden. Achten Sie darauf, die entsprechenden Einkaufsbelege in der Praxisakte zu hinterlegen.

Ziffer 4091 in der neuen GOÄ

Ziffer 4091 (ACTH-Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol), bisher beim 2,3-fachen Satz: 33,51 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:

  • 11837 „ACTH-Test (AGS) Abklärung adrenogenitales Syndrom (AGS)“ (50,64 €) — bei: Abklärung eines adrenogenitalen Syndroms (AGS) mit ACTH-Stimulation
  • 11838 „ACTH-Test (Ergänzungstest) Abklärung adrenogenitales Syndrom (AGS)“ (65,66 €) — bei: ACTH-Ergänzungstest mit zweimaliger Bestimmung eines weiteren Steroidmetaboliten im engen zeitlichen Zusammenhang mit 11836 und/oder 11837
  • 11836 „ACTH-Kurz-Test Abklärung primäre Nebennierenrinden-(NNR-)Insuffizienz“ (20,46 €)

Je nach Konstellation sind 20,46 € bis 65,66 € abrechenbar — die genaue Indikation und Dokumentation entscheiden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4091

Ja, wenn statt Cortisol das 17α-Hydroxyprogesteron (17α-OHP) zweimal bestimmt wird, kann die Leistung analog nach GOÄ 4091 abgerechnet werden. In diesem Fall ist eine Gesamtpunktzahl von 700 Punkten berechnungsfähig, da die Einzelziffer 4035 höher bewertet ist.
Für die notwendigen venösen Blutentnahmen kann die GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden. Da für den ACTH-Kurztest in der Regel zwei Blutentnahmen (basal und nach 60 Minuten) erfolgen, ist die Ziffer 250 entsprechend zweimal ansetzbar.
Die Ziffer 4091 ist absolut indiziert zum Ausschluss einer Nebennierenrindeninsuffizienz (NNR-Insuffizienz), insbesondere bei grenzwertigen basalen Cortisolwerten. Zudem dient sie zur Abschätzung der Funktionsreserve bei bereits gesicherter NNR-Insuffizienz.
Da die GOÄ 4091 zum Abschnitt M (Laborleistungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung, die auf einen außergewöhnlichen Aufwand im Labor hinweist.
Nein, die Injektion des Stimulationsmittels (z. B. Synacthen) ist nicht in der GOÄ 4091 enthalten. Die intravenöse Einbringung kann gesondert nach GOÄ-Ziffer 253 (Injektion) oder über die Legung eines Verweilkatheters abgerechnet werden.
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