GOÄ 4108: Laktose-Toleranztest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4108
Laktose-Toleranztest (Fünfmalige Bestimmung von Glukose)
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Der Laktose-Toleranztest nach GOÄ-Ziffer 4108 ist eine wichtige Alternative zum H2-Atemtest. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Abrechnung und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4108

Laktose-Toleranztest (Fünfmalige Bestimmung von Glukose) - 200 Punkte - Einfachsatz: 11,66 €

Die GOÄ-Ziffer 4108 beschreibt den klassischen Laktose-Toleranztest über die fünfmalige Bestimmung der Glukosekonzentration im Blut. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste) der Gebührenordnung verortet. Die Ziffer deckt den gesamten labortechnischen Aufwand der fünf Glukosemessungen ab.

Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, gilt für die Abrechnung im Regelfall der 1,15-fache Gebührensatz. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 1,3-fachen Satz ist nur mit einer besonderen, schriftlichen Begründung zulässig.

GOÄ 4108 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

Der Laktose-Toleranztest dient dem Nachweis eines Laktasemangels im Dünndarm. Wenn das Enzym Laktase fehlt, kann der Zweifachzucker Laktose nicht in die Einfachzucker Glukose und Galaktose gespalten werden. In der Folge bleibt der physiologische Anstieg des Blutzuckerspiegels nach der Laktoseaufnahme aus.

Die Untersuchung wird am nüchternen Patienten durchgeführt. Nach einer initialen Nüchtern-Blutentnahme trinkt der Patient eine Lösung aus 50 Gramm Laktose in 400 Millilitern Wasser. Anschließend erfolgen vier weitere kapillare Blutentnahmen nach 30, 60, 90 und 120 Minuten zur Glukosebestimmung.

Tipp: Die Ziffer 4108 ist insbesondere dann indiziert, wenn der sensitivere H2-Atemtest (GOÄ-Ziffer A618) nicht durchgeführt werden kann oder uneindeutige Ergebnisse liefert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4108

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Laktoseintoleranz bei Non-Respondern

Ein Patient stellt sich mit chronischen Bauchschmerzen und Blähungen nach Milchkonsum vor. Da der zuvor durchgeführte H2-Atemtest aufgrund einer vermuteten Non-Responder-Konstellation negativ ausfiel, wird ein oraler Laktose-Toleranztest durchgeführt. Die fümfmalige Glukosebestimmung zeigt keinen signifikanten Anstieg, was den Verdacht erhärtet. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4108 zum Regelsatz von 13,41 €.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei unklaren abdominellen Beschwerden

Eine Patientin klagt über rezidivierende Durchfälle. Zum Ausschluss einer Laktoseintoleranz erfolgt die Durchführung des Toleranztests in der Praxis. Neben der Abrechnung der GOÄ 4108 werden die notwendigen Symptomkontrollen über acht Stunden dokumentiert. Da die Patientin typische Beschwerden entwickelt, aber der Glukosewert grenzwertig ansteigt, liefert die Kombination aus Labor und Klinik die Diagnose.

Fallbeispiel 3: Durchführung bei Kontraindikation für Atemtests

Bei einem Patienten mit einer ausgeprägten Lungenkrankheit ist die Durchführung eines H2-Atemtests technisch nicht zuverlässig möglich. Der Arzt entscheidet sich daher direkt für den Blutzucker-basierten Toleranztest. Die Durchführung verläuft komplikationslos, und die GOÄ 4108 wird ordnungsgemäß mit dem 1,15-fachen Satz liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4108: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Nebeneinanderberechnung von Einzel-Glukosebestimmungen. Die fünf im Rahmen des Tests durchgeführten Glukosemessungen sind bereits vollständig mit der Gebühr nach GOÄ 4108 abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3560 für diese fünf Messungen ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Zudem darf der Laktose-Toleranztest nicht am selben Tag wie ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT nach GOÄ 3613) berechnet werden. Beide Tests basieren auf unterschiedlichen Indikationen und schließen sich zeitlich sowie methodisch am selben Untersuchungstag aus.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob die Indikation für den invasiveren Bluttest gegeben war, wenn kein vorheriger H2-Atemtest dokumentiert wurde. Eine fundierte Begründung in der Akte ist daher essenziell.

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Dokumentation der GOÄ 4108: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation des Testablaufs unverzichtbar. Es müssen die genauen Uhrzeiten der fünf Blutentnahmen (0, 30, 60, 90 und 120 Minuten) sowie die exakten Glukosewerte in mg/dl oder mmol/l in der Patientenakte festgehalten werden.

Darüber hinaus sollte das Auftreten von klinischen Symptomen wie Blähungen, Bauchschmerzen oder Durchfall während des Tests und in den folgenden acht Stunden dokumentiert werden. Dies stützt die Diagnose auch bei grenzwertigen Laborbefunden.

Dokumentationsbeispiel: Laktose-Toleranztest nach GOÄ 4108 durchgeführt. Nüchtern-Glukose (0 min): 85 mg/dl. Gabe von 50g Laktose in 400ml Wasser. Folgemessungen: 30 min: 92 mg/dl, 60 min: 98 mg/dl, 90 min: 95 mg/dl, 120 min: 88 mg/dl. Maximaler Anstieg: 13 mg/dl (pathologisch). Patient berichtet nach 120 min über abdominelle Krämpfe und Blähungen.

GOÄ 4108: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4108 dem Abschnitt M (Labor) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelsatz liegt bei 1,15, und der maximale Höchstsatz beträgt das 1,3-fache der Gebühr. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine medizinische Begründung, wie beispielsweise extrem schwierige Venenverhältnisse bei den kapillaren Entnahmen oder akute Kreislaufprobleme des Patienten während des Tests.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 4108 können Beratungsleistungen nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 für die Aufklärung und Nachbesprechung abgerechnet werden. Die Blutentnahme an sich (z. B. nach GOÄ 250) ist für die kapillaren Entnahmen des Tests nicht separat berechenbar, da diese integraler Bestandteil der Ziffer 4108 sind.

Ziffer 4108 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4108 wird zur Nummer 11860 — „Laktose-Toleranztest Abklärung Laktasemangel; Serum oder Plasma; fünfmal Glukose; Auswertung: apparativ-quantitativ-deskriptiv.“ — mit festem Satz von 5,39 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4108

Die GOÄ-Ziffer 4108 wird für die Durchführung eines Laktose-Toleranztests mit fünfmaliger Glukosebestimmung abgerechnet. Dies ist meist dann indiziert, wenn der H2-Atemtest nicht durchführbar oder uneindeutig ist.
Nein, die fünf Glukosebestimmungen sind bereits vollständig in der GOÄ-Ziffer 4108 enthalten. Eine zusätzliche Abrechnung der Einzelziffer 3560 für diese Messungen ist nicht zulässig.
Als Laborleistung des Speziallabors wird die GOÄ 4108 im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer besonderen medizinischen Begründung möglich.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung des Laktose-Toleranztests und des oralen Glukosetoleranztests nach GOÄ 3613 am selben Tag ist ausgeschlossen. Beide Tests erfordern eine eigene, separate Durchführung.
Es müssen die exakten Uhrzeiten der fünf Blutentnahmen sowie die gemessenen Glukosewerte dokumentiert werden. Zudem empfiehlt sich die Dokumentation eventuell auftretender klinischer Symptome über einen Zeitraum von acht Stunden.
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