Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4707
Untersuchungen zum Nachweis von Pilzantigenen mittels Agglutination, je Antiserum -Kryptokokkus neoformans-
Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4707 beschreibt eine spezialisierte Laboruntersuchung aus dem Bereich der medizinischen Mikrobiologie. Sie dient dem schnellen, qualitativen oder semiquantitativen Nachweis von Antigenen des Hefepilzes Cryptococcus neoformans mittels Agglutinationstests. Diese Methode nutzt spezifische Antikörper, die an Latexpartikel gekoppelt sind, um bei Kontakt mit dem entsprechenden Pilzantigen eine sichtbare Verklumpung hervorzurufen.
Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M II (Untersuchungen im Nativmaterial) angesiedelt. Wichtig ist, dass die Gebühr je Antiserum berechnet wird. Zudem fordert die Leistungsbeschreibung explizit, dass die untersuchten Pilze auf der Liquidation namentlich aufgeführt werden müssen.
GOÄ 4707 in der Praxis: Diagnostik bei Verdacht auf Kryptokokkose
Die klinische Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ 4707 ist der dringende Verdacht auf eine Kryptokokken-Meningitis oder eine systemische Kryptokokkose. Diese Infektion tritt besonders häufig bei immungeschwächten Patienten auf, beispielsweise bei HIV-Infizierten oder unter immunsuppressiver Therapie. Als Untersuchungsmaterialien dienen in der Praxis vor allem Liquor cerebrospinalis und Blutserum.
Der Latex-Agglutinationstest zeichnet sich durch seine hohe Sensitivität und Spezifität aus und liefert innerhalb kürzester Zeit Ergebnisse. Dies ist für die Einleitung einer lebensrettenden antimykotischen Therapie von entscheidender Bedeutung. Die Abgrenzung zu kulturellen Verfahren ist wichtig, da die Kultur zwar als Goldstandard gilt, jedoch oft mehrere Tage in Anspruch nimmt.
Tipp: Nutzen Sie den Schnelltest nach GOÄ 4707 stets als primäres Screening-Instrument bei klinischem Verdacht, um therapeutische Verzögerungen zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4707
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Pilzmeningitis bei HIV-Patient
Ein Patient mit bekannter HIV-Infektion stellt sich mit Fieber, starken Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit vor. Zur Abklärung erfolgt eine Lumbalpunktion. Der entnommene Liquor wird umgehend mittels Latex-Agglutination auf Cryptococcus neoformans untersucht. Der Test verläuft positiv, was die sofortige Einleitung einer antimykotischen Therapie begründet. Abgerechnet wird die GOÄ 4707 mit dem Regelsatz (1,15-fach) sowie die Liquorentnahme.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter antimykotischer Therapie
Bei einem Patienten unter laufender Behandlung einer systemischen Kryptokokkose soll der Therapieerfolg kontrolliert werden. Hierzu wird Serum entnommen und ein semiquantitativer Agglutinationstest mit verschiedenen Verdünnungsstufen (Antiseren) durchgeführt. Da zwei unterschiedliche Antiserumsansätze zur Titerbestimmung notwendig waren, wird die GOÄ 4707 zweifach angesetzt. In der Rechnung wird dies durch die Angabe der Antiseren begründet.
Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei unklarem Fieber
Ein immunsupprimierter Patient nach Organtransplantation leidet unter unklarem Fieber und pulmonalen Symptomen. Zum Ausschluss einer opportunistischen Pilzinfektion wird eine Serumprobe mittels Agglutinationstest untersucht. Das Ergebnis ist negativ, wodurch eine Kryptokokkose weitgehend ausgeschlossen werden kann. Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ 4707 mit dem Regelhöchstsatz von 8,04 €.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4707: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4707 ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt zwingend vor: „Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.“ Fehlt dieser Zusatz (z. B. Cryptococcus neoformans), führt dies regelmäßig zur Beanstandung und Kürzung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Zudem müssen Überschneidungen mit anderen Laborleistungen vermieden werden. Die Ziffer 4707 darf nicht neben aufwendigeren molekularbiologischen Nachweisverfahren (wie PCR-Untersuchungen nach Abschnitt M III) für denselben Erreger aus derselben Probe abgerechnet werden, wenn dies medizinisch nicht begründbar ist. Prüfstellen achten hier genau auf die Wirtschaftlichkeit der Stufendiagnostik.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4707 setzt die tatsächliche Durchführung mittels Agglutination voraus. Ein Nachweis mittels ELISA oder PCR muss über die dafür spezifischen Ziffern des Abschnitts M abgerechnet werden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4707: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen das entnommene Nativmaterial (z. B. Liquor oder Serum), der genaue Zeitpunkt der Entnahme sowie die Durchführung des Agglutinationstests detailliert festgehalten werden. Auch das Testergebnis (positiv/negativ sowie ggf. der Titer) gehört zwingend in die Dokumentation.
Besonders bei der Verwendung mehrerer Antiseren oder bei Wiederholungsuntersuchungen muss die medizinische Notwendigkeit aus den Aufzeichnungen hervorgehen. Dies schützt die Praxis vor Regressforderungen und erleichtert die Argumentation bei Nachfragen von Kostenträgern.
Dokumentation: Lumbalpunktion am 14.10.2023. Liquor klar. Durchführung Latex-Agglutinationstest zum Nachweis von Cryptococcus-neoformans-Antigen (GOÄ 4707). Ergebnis: Positiv (Titer 1:64). Sofortige Konsiliaranforderung eingeleitet.
GOÄ 4707: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4707 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (8,04 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (9,09 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Solche Gründe können beispielsweise eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei stark verunreinigtem Liquor oder unerwartete Kreuzreaktionen sein, die eine wiederholte Testung erforderten.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4707 selten isoliert erbracht. Häufige und zulässige Kombinationen umfassen die Liquor- oder Blutentnahme (z. B. GOÄ 300 für die Lumbalpunktion oder GOÄ 250 für die Blutentnahme). Daneben werden oft weitere mikrobiologische Basisuntersuchungen wie die mikroskopische Untersuchung nach GOÄ 4710 (z. B. Tuschepräparat zum direkten Kryptokokken-Nachweis) kombiniert abgerechnet. Auch die Anlage einer Pilzkultur nach GOÄ 4715 ist eine sinnvolle und erstattungsfähige Kombination im Rahmen der Stufendiagnostik.
Ziffer 4707 in der neuen GOÄ
Der Agglutinationstest zum Nachweis von Cryptococcus-neoformans-Antigenen wird in der neuen GOÄ je nach Testformat aufgeteilt:
- 12543 Cryptococcus neoformans, Antigen-AT, mittels Latexagglutination (quantitativer Titer) — je Untersuchung (13,59 €); neben 12377 (gleiches Probenmaterial) nicht berechnungsfähig
- 12377 Cryptococcus-neoformans-Antigen-Schnelltest mittels Immunchromatographie (qualitativ) — einmal je Untersuchung (15,22 €); neben 12543 (gleiches Probenmaterial) nicht berechnungsfähig
Heute bringt die 4707 beim 2,3-fachen Satz 8,04 €. Die Methode entscheidet: quantitativer Titer oder qualitatives Schnelltestformat.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4707
Was hat nicht gestimmt?