Das Trichogramm nach GOÄ 4860 ist ein wichtiges Werkzeug in der Haardiagnostik. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher und vollständig abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4860
Mikroskopische Differenzierung von Haaren und deren Wurzeln (Trichogramm) – einschließlich Epilation und Aufbereitung sowie gegebenenfalls einschließlich Färbung –, auch mehrere Präparate
Die GOÄ-Ziffer 4860 beschreibt eine spezialisierte zytologische Untersuchung aus dem Abschnitt N II (Zytologie) der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Leistung umfasst den gesamten diagnostischen Prozess von der Gewinnung der Haare bis zur mikroskopischen Beurteilung. Die mechanische Epilation der Haare sowie die anschließende laborchemische Aufbereitung sind bereits vollständig in der Gebühr enthalten.
Zusätzlich deckt die Ziffer eine eventuell notwendige Färbung der Präparate ab. Auch wenn für eine differenzierte Diagnose mehrere Präparate von verschiedenen Kopfhautarealen angefertigt werden müssen, ist die Leistung mit der einmaligen Berechnung abgegolten. Die Ziffer darf daher nicht pro Präparat multipliziert werden.
GOÄ 4860 in der Praxis: Indikationen und Durchführung des Trichogramms
Das Trichogramm stellt ein etabliertes Verfahren zur quantitativen Bestimmung des Haarwurzelstatus dar. Die wichtigste klinische Indikation für diese Untersuchung ist die Abklärung verschiedener Formen des Haarausfalls (Alopezie). Hierzu zählen insbesondere die androgenetische Alopezie, das diffuse Effluvium sowie der Verdacht auf eine Alopecia areata.
Für eine aussagekräftige Diagnostik werden in der Regel an mindestens zwei unterschiedlichen Stellen der Kopfhaut Haare epiliert. Typischerweise erfolgt die Entnahme im frontalen und okzipitalen Bereich, um Verteilungsmuster vergleichen zu können. Die gewonnenen Haarwurzeln werden anschließend mikroskopisch nach ihren Wachstumsphasen (Anagen-, Katagen- und Telogenphase) differenziert.
Da die Untersuchung eine aktive Mitarbeit des Patienten erfordert, ist eine vorherige Aufklärung essenziell. Der Patient darf beispielsweise in den Tagen vor der Untersuchung die Haare nicht waschen oder stark beanspruchen. Diese präanalytischen Voraussetzungen sind entscheidend für die Validität des mikroskopischen Befundes.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4860
Fallbeispiel 1: Abklärung eines diffusen Haarausfalls bei einer Patientin
Eine 45-jährige Patientin stellt sich mit seit Monaten anhaltendem, diffusem Haarausfall vor. Nach einer ausführlichen Beratung erfolgt die Epilation von jeweils 50 Haaren aus der Stirn- und Hinterhauptregion. Die anschließende mikroskopische Differenzierung zeigt eine pathologisch erhöhte Telogenrate von über 25 Prozent.
Die Durchführung des Trichogramms ist in diesem Fall zur Diagnosesicherung des diffusen Effluviums medizinisch notwendig. Neben der Beratung nach GOÄ 1 und der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 wird die GOÄ-Ziffer 4860 mit dem Regelsatz (1,8-fach) abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf androgenetische Alopezie beim Mann
Ein 28-jähriger Patient klagt über zunehmende Geheimratsecken und eine Lichtung des Scheitelbereichs. Zur Abgrenzung gegenüber anderen Alopezieformen führt der Arzt ein Trichogramm durch. Die mikroskopische Analyse bestätigt den Verdacht durch ein typisches Verteilungsmuster mit minimierten Anagenwurzeln im Stirnbereich.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3 für die eingehende Beratung sowie die GOÄ-Ziffer 4860 für das Trichogramm. Da die Untersuchung standardmäßig verlief, wird der Schwellenwert von 1,8 angewendet.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter medikamentöser Therapie
Bei einer Patientin mit bekannter androgenetischer Alopezie wird nach sechsmonatiger Therapie mit Minoxidil eine Verlaufskontrolle durchgeführt. Ziel ist es, den therapeutischen Erfolg anhand der Verschiebung des Anagen-Telogen-Verhältnisses objektiv nachzuweisen. Die Epilation und Auswertung erfolgen analog zum Erstbefund.
Diese Kontrolluntersuchung ist eine selbstständige medizinische Leistung und kann erneut nach GOÄ-Ziffer 4860 liquidiert werden. Zusammen mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 bildet sie die Grundlage für die Fortführung der Therapie.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4860: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 4860 in einer Sitzung. Da der Leistungstext explizit den Zusatz „auch mehrere Präparate“ enthält, ist die Ziffer unabhängig von der Anzahl der untersuchten Kopfhautareale nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig. Eine Vervielfachung der Ziffer führt unweigerlich zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist die separate Berechnung der Haarentnahme. Die Epilation ist integraler Bestandteil der Leistung und darf nicht über andere Ziffern, wie etwa die GOÄ 740, zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Solche unzulässigen Ziffernkombinationen werden von Prüfstellen sofort herausgefiltert.
Achtung: Die Epilation der Haare ist untrennbarer Bestandteil der GOÄ 4860. Eine zusätzliche Abrechnung von chirurgischen oder dermatologischen Entnahmeleistungen für dasselbe Material ist gebührenrechtlich ausgeschlossen.
Zudem übersehen viele Praxen den reduzierten Gebührenrahmen für zytologische Leistungen. Da die GOÄ 4860 dem Abschnitt N II angehört, liegt der Schwellenwert bei 1,8 und nicht bei den sonst üblichen 2,3. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes ohne schriftliche Begründung auf der Rechnung ist unzulässig.
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Dokumentation der GOÄ 4860: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle Teilschritte der Untersuchung nachvollziehbar festgehalten werden. Dazu gehören die genaue Lokalisierung der Entnahmestellen sowie die Anzahl der jeweils epilierten Haare.
Besonders wichtig ist die detaillierte Erfassung des mikroskopischen Befundes. Die bloße Notiz „Trichogramm durchgeführt“ reicht bei einer Überprüfung nicht aus. Es müssen die exakten Prozentanteile der verschiedenen Haarwurzelstadien dokumentiert werden, um die medizinische Notwendigkeit der Leistung zu belegen.
Dokumentation: Epilation von je 50 Haaren frontal und okzipital. Aufbereitung und mikroskopische Differenzierung: Frontal 62% Anagen-, 3% Katagen-, 35% Telogenhaare. Okzipital 82% Anagen-, 2% Katagen-, 16% Telogenhaare. Befund vereinbar mit androgenetischer Alopezie.
Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Dokumentationsvorlagen für das Trichogramm. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Parameter lückenlos erfasst werden.
GOÄ 4860: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4860 unterliegt dem eingeschränkten Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts N. Der normale Gebührensatz beträgt das 1,8-fache der einfachen Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig und muss auf der Liquidation einzelfallbezogen begründet werden.
Rechtfertigende Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes sind beispielsweise eine extrem vernarbte Kopfhaut, die die Epilation erheblich erschwert. Auch eine ungewöhnlich hohe Anzahl zu differenzierender Haare oder das Vorliegen von schweren strukturellen Haarschaftanomalien, die eine zeitaufwendige Differenzierung erfordern, können als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird das Trichogramm häufig mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombiniert. Zulässig is die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 3 (eingehende Beratung). Auch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 ist in derselben Sitzung berechnungsfähig.
Wird zusätzlich zur Haarwurzelanalyse die Kopfhaut mittels Auflichtmikroskopie untersucht, kann die GOÄ-Ziffer 750 (Dermatoskopie) kombiniert werden. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung anderer histologischer oder zytologischer Ziffern für dasselbe Untersuchungsmaterial, sofern diese nicht eine eigenständige Indikation aufweisen.
Ziffer 4860 in der neuen GOÄ
Die mikroskopische Differenzierung von Haaren und deren Wurzeln (Trichogramm), einschließlich Epilation und Aufbereitung sowie ggf. Färbung, wird zur neuen Nummer 13023 — „Mikroskopische Differenzierung von Haaren und deren Wurzeln (Trichogramm) zur Analyse des Wachstumsverhaltens der Haare, auch für mehrere Präparate, einschließlich Epilation und Aufbereitung, ggf. einschließlich Färbung" — mit einem Festpreis von 18,07 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,79 €). Die neue Legende ergänzt lediglich die Zweckangabe zur Wachstumsanalyse; Methode und Umfang bleiben identisch.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4860
Was hat nicht gestimmt?