Der Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4871: Erfahren Sie alles über die Abrechnung der Kerngeschlechtsbestimmung, typische Fallbeispiele und Ausschlusskriterien.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4871
Kerngeschlechtsbestimmung: Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme –
Die GOÄ-Ziffer 4871 ist im Abschnitt N (Histologie, Zytologie und Zytogenetik) unter dem Unterabschnitt III (Zytogenetik) angesiedelt. Sie beschreibt die gezielte zytogenetische Untersuchung zum Nachweis von Y-Chromosomen zur Bestimmung des Kerngeschlechts. Diese Leistung ist mit 289 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 16,85 € entspricht.
Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass die Untersuchung auch bei der Anwendung mehrerer Methoden nur einmal berechnet werden darf. Zudem ist eine eventuell erforderliche Materialentnahme (wie beispielsweise eine Blutentnahme oder ein Abstrich) bereits mit der Gebühr abgegolten und kann nicht separat in Rechnung gestellt werden.
GOÄ 4871 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
In der medizinischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 4871 vor allem dann zum Einsatz, wenn Unklarheiten bezüglich des genetischen Geschlechts bestehen. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf gonadale Dysgenesien, Intersexualität oder numerische Chromosomenanomalien wie das Klinefelter-Syndrom (XXY). Auch im Rahmen der Pränataldiagnostik kann die Bestimmung des Y-Chromosoms eine entscheidende Rolle spielen.
Die Untersuchung erfolgt häufig mittels Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung (FISH) oder speziellen Färbemethoden an Interphasekernen. Da die Ziffer explizit die Untersuchung auf Y-Chromosomen nennt, ist sie hochspezifisch für Fragestellungen rund um das männliche Genom. Die Abgrenzung zu umfassenderen Karyotypisierungen ist für die korrekte Honorierung essenziell.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die medizinische Indikation für die gezielte Y-Chromosomen-Bestimmung klar aus der Überweisung oder der eigenen Patientenakte hervorgeht, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4871
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Klinefelter-Syndrom
Ein männlicher Patient stellt sich mit klinischen Zeichen eines Hypogonadismus vor. Zum Ausschluss oder Nachweis eines Klinefelter-Syndroms wird eine Kerngeschlechtsbestimmung mittels FISH-Analyse durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4871 zum Regelhöchstsatz (1,8-fach), da die Untersuchung ohne außergewöhnliche Erschwernisse verlief.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer Intersexualität beim Neugeborenen
Bei einem Neugeborenen mit uneindeutigem äußeren Genitale wird eine schnelle Orientierung bezüglich des genetischen Geschlechts benötigt. Es erfolgt die Entnahme von Mundschleimhautzellen und die anschließende Untersuchung auf Y-Chromosomen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4871, wobei die Materialentnahme nicht gesondert berechnet wird.
Fallbeispiel 3: Pränatale Bestimmung bei Verdacht auf X-chromosomale Erkrankung
Bei einer Schwangeren mit bekannter Konduktorenschaft für Hämophilie wird eine Chorionzottenbiopsie durchgeführt, um das fetale Geschlecht schnellstmöglich zu bestimmen. Die zytogenetische Analyse der Zellen auf das Vorhandensein von Y-Chromosomen wird nach GOÄ 4871 liqudiert. Die Biopsie selbst wird über die entsprechenden operativen Ziffern abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4871: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4871 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 297. Die Ziffer 297 beschreibt die zytogenetische Untersuchung zur Bestimmung des Karyotyps. Da eine vollständige Karyotypisierung die Bestimmung der Geschlechtschromosomen (einschließlich des Y-Chromosoms) bereits beinhaltet, ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 4871 an demselben Untersuchungsmaterial ausgeschlossen.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die separate Berechnung der Blutentnahme (z. B. nach GOÄ 250). Da der Leistungstext der GOÄ 4871 die Formulierung „gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ enthält, ist die Entnahme des Untersuchungsmaterials mit der Gebühr abgegolten. Eine zusätzliche Berechnung der Entnahme führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen die Kombination von zytogenetischen Ziffern sehr genau. Eine Doppelabrechnung von Einzelsonden-Untersuchungen und kompletten Karyotypanalysen am selben Tag wird konsequent gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 4871: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue klinische Fragestellung, die angewandte Methode (z. B. FISH) sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert werden. Auch der Ort und die Art der Materialgewinnung sollten kurz vermerkt sein.
Falls die Untersuchung aufgrund von Besonderheiten des Probenmaterials oder schwierigen zellulären Verhältnissen einen erhöhten Zeitaufwand erfordert hat, muss dies detailliert festgehalten werden. Nur so lässt sich eine spätere Faktorerhöhung gegenüber dem Kostenträger rechtfertigen.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verdacht auf gonadale Dysgenesie bei primärer Amenorrhoe. Entnahme von Kapillarblut. Durchführung der Kerngeschlechtsbestimmung mittels Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung (FISH) zum Nachweis von Y-chromosomalen Sequenzen. Ergebnis: Y-Chromosom-negativ.
GOÄ 4871: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4871 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 (30,33 €) bis zum Höchstsatz von 2,5 (42,12 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind ein ungewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der Präparation, eine sehr geringe Zellausbeute im Probenmaterial oder die Notwendigkeit, aufgrund unklarer Befunde eine zusätzliche, alternative Nachweismethode anzuwenden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 4871 im Rahmen einer umfassenden genetischen Beratung oder weiterführenden Diagnostik erbracht. Zulässig ist die Kombination mit Beratungsleistungen wie der GOÄ-Ziffer 3 oder der Ziffer 435 (Genetische Beratung). Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen zytogenetischen Ziffern, die denselben Leistungsinhalt aufweisen oder diesen überlagern, wie die bereits erwähnte GOÄ-Ziffer 297.
Ziffer 4871 in der neuen GOÄ
Die Kerngeschlechtsbestimmung durch Untersuchung auf Y-Chromosomen, ggf. nach mehreren Methoden, wird in der neuen GOÄ analog zur Untersuchung auf X-Chromosomen auf drei Ziffern aufgeteilt:
- 13109 FISH mit Y-Chromosom-spezifischer DNA-Sonde, je Sonde: 80,17 €
- 13100 Postnatale Chromosomenpräparation und humangenetische Begutachtung von Zellen des hämatopoetischen Systems: 364,83 €
- 13101 Postnatale Chromosomenpräparation und humangenetische Begutachtung von Fibroblasten oder Epithelien: 416,95 €
Heute beim 2,3-fachen Satz: 30,33 €. Für den FISH-basierten Y-Chromosomennachweis gilt 13109 je eingesetzter DNA-Sonde. Der vollständige Karyotyp wird über 13100 (hämatopoetische Zellen) oder 13101 (Fibroblasten/Epithelien) abgerechnet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4871
Was hat nicht gestimmt?