GOÄ 509: Gruppengymnastik korrekt abrechnen – Tipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 509
Krankengymnastik in Gruppen (orthopädisches Turnen) – auch im Bewegungsbad –, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer
Punktzahl 38  
Einfachsatz 2,21 € 1,0x
Regelhöchstsatz 3,98 € 1,8x
Höchstsatz 5,53 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 509 für Gruppengymnastik wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fallstricke vermeiden und korrekt liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 509

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 509 wie folgt:

Krankengymnastik in Gruppen (orthopädisches Turnen) – auch im Bewegungsbad –, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer

Diese Leistung ist im Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen) unter dem Unterabschnitt II (Krankengymnastik und Übungsbehandlungen) angesiedelt. Sie ist mit einer Punktzahl von 38 Punkten bewertet. Die Abrechnung erfolgt je Teilnehmer, was bedeutet, dass die Ziffer für jeden teilnehmenden Patienten einzeln liquidiert wird.

Die Leistung umfasst eine gezielte Bewegungstherapie, die auf die Besserung des statischen Systems abzielt. Sie beinhaltet tonisierende und detonisierende Maßnahmen im Trockenen oder im Wasser. Die Einbeziehung von Hilfsmitteln wie Schwebebalken, Leitern oder Bällen ist im Leistungsumfang enthalten.

GOÄ 509 in der Praxis: Indikationen und Gruppenkonstellationen

Die Durchführung von Gruppengymnastik nach GOÄ 509 ist insbesondere dann indiziert, wenn die akute Phase einer Erkrankung des Bewegungsapparates abgeklungen ist. Typische klinische Szenarien umfassen die postoperative Rehabilitation nach Gelenkersatz oder die konservative Therapie chronischer Wirbelsäulenbeschwerden. Auch die Nutzung gruppendynamischer Effekte kann die Motivation der Patienten erheblich steigern.

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Patienten physisch und psychisch in der Lage sind, die Übungen weitgehend selbstständig in der Gruppe auszuführen. Das therapeutische Spektrum reicht von der funktionellen Wirbelsäulengymnastik bis hin zu speziellen Kriechverfahren. Die Ziffer findet auch Anwendung bei der Durchführung im Bewegungsbad, wobei hier ein echtes Bassinbad vorausgesetzt wird.

Tipp: Die Ziffer 509 setzt eine Gruppengröße von mindestens vier und maximal acht Personen voraus. Bei kleineren Gruppen von zwei bis drei Personen ist diese Ziffer nicht anwendbar, da der Leistungstext explizit "mehr als drei" Teilnehmer fordert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 509

Fallbeispiel 1: Postoperative Rehabilitation im Bewegungsbad

Ein Patient befindet sich nach einer Hüft-Totalendoprothesen-Implantation in der fortgeschrittenen Rehabilitationsphase. Nach mehreren Einzelbehandlungen nimmt er an einer angeleiteten Wassergymnastikgruppe mit insgesamt sechs Teilnehmern im Therapiebecken teil. Die Mobilisation im Wasser nutzt den Auftrieb zur Gelenkentlastung.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 509 zum Regelsatz. Da die Therapie im Bewegungsbad stattfindet, ist der Leistungsinhalt voll erfüllt. Die Abrechnung erfolgt für diesen Patienten einmalig für die Sitzung.

Fallbeispiel 2: Orthopädisches Turnen bei chronischem Rückenschmerz

Eine Patientin mit chronisch-rezidivierendem Lumbal-Syndrom nimmt an einer Wirbelsäulengymnastikgruppe im Trockenen teil. Die Gruppe besteht aus fünf Teilnehmern und wird von einer qualifizierten Fachkraft unter ärztlicher Aufsicht geleitet. Ziel ist die Kräftigung der Rumpfmuskulatur.

Hier wird die Ziffer 509 liquidiert. Da die Patientin die Übungen ohne intensive Einzelbetreuung durchführen kann, ist die Gruppenbehandlung medizinisch sinnvoll und ausreichend dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Gruppentherapie bei Haltungsinsuffizienz im Kindesalter

Ein neunjähriges Kind mit ausgeprägter Haltungsinsuffizienz nimmt an einer orthopädischen Turngruppe (Kriechgymnastik nach Klapp) mit sieben weiteren Kindern teil. Die spielerische Gruppendynamik fördert die Compliance der jungen Patienten erheblich.

Die Abrechnung erfolgt je teilnehmendem Kind über die GOÄ-Ziffer 509. Die Anwendung spezieller orthopädischer Gymnastikverfahren rechtfertigt den ansatz dieser Ziffer vollumfänglich.

Häufige Fehler bei der GOÄ 509: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Einzel- und Gruppentherapie. Die Leistungen nach den Ziffern 506 bis 508 (Einzelbehandlungen) dürfen in derselben Sitzung keinesfalls neben der Ziffer 509 berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen umgehend.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Gruppengröße. Besteht eine Gruppe aus mehr als acht Teilnehmern, greift eine strikte Limitierungsgrenze. In diesem Fall darf die Ziffer 509 für die gesamte Gruppe insgesamt maximal achtmal abgerechnet werden, da die Aufsicht und individuelle Anleitung bei größeren Gruppen medizinisch nicht mehr im selben Maße gewährleistet werden kann.

Achtung: Die übliche Schwangerengymnastik zur Geburtsvorbereitung stellt keine Krankengymnastik im Sinne der GOÄ dar, da sie in der Regel nicht der Beseitigung eines krankhaften Zustandes dient. Eine Abrechnung über die Ziffer 509 ist daher für reine Prophylaxekurse ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 509: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Gruppenbehandlung klar hervorgehen. Insbesondere sollte dokumentiert werden, dass der Patient die Übungen ohne Gefährdung in der Gruppe ausführen kann.

Zudem empfiehlt es sich, die genaue Teilnehmerzahl der Gruppe sowie die Dauer und den Inhalt der therapeutischen Übungen festzuhalten. Bei Behandlungen im Bewegungsbad sollte die Nutzung des Bassins explizit erwähnt werden.

Dokumentationsbeispiel: "Durchführung von orthopädischem Turnen in der Gruppe (5 Teilnehmer) zur Kräftigung der Rumpfmuskulatur bei chronischem LWS-Syndrom. Patient absolvierte die 30-minütigen Übungen schmerzfrei und stabil. Keine Einzelaufsicht erforderlich."

GOÄ 509: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Regelsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Begründungen für eine Steigerung bei der Ziffer 509 sind ein erheblich erhöhter Betreuungsaufwand durch stark eingeschränkte Mobilität einzelner Teilnehmer oder eine erschwerte Anleitung im Bewegungsbad aufgrund von akustischen Barrieren.

Auch eine besondere therapeutische Komplexität der Übungen bei Patienten mit multiplen Vorerkrankungen kann als Begründung dienen. Die Begründung muss verständlich und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 509 wird häufig im Rahmen eines komplexen physikalisch-medizinischen Therapieplans eingesetzt. Erlaubt ist die Kombination mit beratenden Leistungen wie der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) in separaten Sitzungen.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der Ziffer 725 (Lichttherapeutische Leistungen) in derselben Sitzung, da hier ein expliziter Abrechnungsausschluss vorliegt. Auch die zeitgleiche Erbringung von Massagen nach den Ziffern 520 bis 522 ist genau zu prüfen, da diese oft in den übergeordneten krankengymnastischen Komplexen aufgehen.

Ziffer 509 in der neuen GOÄ

Die krankengymnastische Gruppenbehandlung — heute beim 2,3-fachen Satz: 3,98 € — wird in der neuen GOÄ nach Art der Gruppe aufgeteilt:

Allgemeine KG-Gruppe ohne Bewegungsbad (3–8 Teilnehmer, mindestens 30 Minuten)

  • 2004 Krankengymnastische Gruppenbehandlung ohne Bewegungsbad, je Teilnehmer je Sitzung: 9,89 € (Mindestteilnehmerzahl in neuer GOÄ: 3 statt 4)

Gruppe im Bewegungsbad (3–5 Teilnehmer, mindestens 30 Minuten)

  • 2007 Krankengymnastische Gruppenbehandlung im Bewegungsbad, je Teilnehmer je Sitzung: 9,88 € (neue GOÄ begrenzt auf max. 5 Teilnehmer)

Medizinische Bewegungstherapie in der Gruppe (3–6 Teilnehmer, mindestens 60 Minuten, ohne Bewegungsbad)

  • 2005 Medizinische Bewegungstherapie als Gruppenbehandlung ohne Bewegungsbad, je Teilnehmer je Sitzung: 19,77 €

Gruppenbehandlungen unter 30 Minuten Dauer sieht der Entwurf ohne direkten Nachfolger vor. Bei mehr als 5 Teilnehmern im Bewegungsbad gilt mangels eigenem Code 2004 als Auffangregel.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 509

Die GOÄ-Ziffer 509 wird für krankengymnastische Behandlungen in Gruppen von vier bis acht Teilnehmern berechnet. Dies umfasst auch Übungen im Bewegungsbad. Die Leistung wird je Teilnehmer einmal pro Sitzung angesetzt.
Neben der GOÄ 509 dürfen die Einzelbehandlungen nach den Ziffern 506, 507 und 508 in derselben Sitzung nicht berechnet werden. Zudem ist eine Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 725 ausgeschlossen.
Die Ziffer 509 ist für Gruppen von mehr als drei bis zu acht Teilnehmern definiert. Besteht die Gruppe aus mehr als acht Personen, darf die Ziffer 509 dennoch maximal achtmal für die gesamte Gruppe abgerechnet werden.
Ja, ein erhöhter Aufwand, beispielsweise durch die erschwerte Aufsicht oder besondere logistische Anforderungen im Bewegungsbad, kann über einen höheren Steigerungssatz begründet werden. Typischerweise wird hierfür der Schwellenwert von 1,8 oder der Höchstsatz von 2,5 herangezogen.
In der Regel setzt die Gruppenbehandlung eine vorangegangene Einzelbehandlung zur Mobilisation und Einweisung voraus. Nur wenn der Patient bereits ausreichend instruiert ist oder gruppendynamische Effekte therapeutisch im Vordergrund stehen, ist der direkte Einstieg in die Gruppe begründet.
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