Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 639 erfordert Präzision. Erfahren Sie, wie Sie die Prüfung der Vasomotorik rechtssicher dokumentieren und Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 639
Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung der Blutfüllung und photoplethysmographische Simultanregistrierung der Füllungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens vier peripheren Gefäßanschnitten sowie gleichzeitige Registrierung des Volumenpulsbandes)
Die GOÄ-Ziffer 639 beschreibt eine nicht-invasive hämodynamische Untersuchungsmethode zur Beurteilung der peripheren Durchblutung. Im Zentrum steht die Erfassung der arteriellen Gefäßreaktionen auf spontane oder gezielt gesetzte Reize.
Die Methode basiert auf der Photoplethysmographie, bei der die Reflexion von Infrarotlicht zur Bestimmung von Blutfüllungsänderungen genutzt wird. Für eine vollständige Leistungserbringung müssen alle im Text genannten Kriterien, insbesondere die Messung an mindestens vier peripheren Gefäßabschnitten, erfüllt sein.
GOÄ 639 in der Praxis: Diagnostik von Durchblutungsstörungen
Die Untersuchung der Vasomotorik ist ein unverzichtbares Werkzeug bei der Abklärung von funktionellen und organischen Gefäßerkrankungen. Häufige Indikationen in der täglichen Praxis sind der Verdacht auf ein Raynaud-Syndrom sowie die Differenzierung zwischen primären und sekundären Vasospasmen.
Auch bei der Abklärung einer beginnenden peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) liefert die Methode wertvolle hämodynamische Daten. Durch thermische oder mechanische Provokationstests lässt sich die reaktive Breite der Gefäße präzise darstellen.
Im Vergleich zur Licht-Reflexions-Rheographie (GOÄ 634), die primär die venöse Hämodynamik untersucht, konzentriert sich die GOÄ 639 auf die arterielle Strombahn und deren regulatorische Fähigkeiten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 639
Fallbeispiel 1: Verdacht auf primäres Raynaud-Syndrom
Eine Patientin stellt sich mit anfallsartig erblassenden Fingern bei Kälteexposition vor. Zur Abklärung von funktionellen Durchblutungsstörungen erfolgt die photoplethysmographische Untersuchung an vier Fingern beider Hände vor und nach einem Kältebad.
Die Messung dokumentiert die verzögerte Wiedererwärmung und die eingeschränkte Vasomotorik. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 639 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei Akrozyanose
Ein Patient zeigt eine anhaltende, schmerzlose Blaufärbung der Hände. Um organische Gefäßveränderungen von einer funktionellen Störung abzugrenzen, wird die Prüfung der spontanen Vasomotorik durchgeführt.
Die Simultanregistrierung an den Akren zeigt ein typisches Bild der vasomotorischen Dysregulation ohne fixierte Stenosen. Die Untersuchung liefert die Grundlage für die weiteren therapeutischen Konsequenzen und wird regelkonform abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei pAVK im Stadium II
Bei einem bekannten pAVK-Patienten soll der Erfolg einer vasoaktiven Therapie überprüft werden. Die Registrierung des Volumenpulsbandes an den Zehen zeigt eine Verbesserung der arteriellen Pulsamplitude.
Diese objektive Verlaufskontrolle sichert den Therapieerfolg ab. Aufgrund der erschwerten Lagerung bei bestehenden Kontrakturen wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,3 gewählt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 639: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Besonders relevant ist der strikte Ausschluss der GOÄ-Ziffer 435 (Oszillographie), die am selben Behandlungstag nicht neben der 639 berechnet werden darf.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig unvollständig erbrachte Leistungen. Die Messung an weniger als vier Gefäßabschnitten oder das Fehlen der Volumenpulsband-Registrierung führt unweigerlich zum Honorarverlust.
Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass alle vier geforderten Gefäßabschnitte explizit im Befundbericht genannt werden. Eine pauschale Erwähnung der Extremität reicht für eine erfolgreiche Prüfung oft nicht aus.
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Dokumentation der GOÄ 639: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. Der Befundbericht muss die Messergebnisse aller vier Abschnitte sowie die Kurvencharakteristik des Volumenpulsbandes detailliert beschreiben.
Auch die Art des verwendeten Provokationsreizes (z. B. Kälte- oder Wärmereiz) und die darauf folgende vasomotorische Antwort müssen schriftlich festgehalten werden.
Dokumentation: Photoplethysmographie an Dig. II-V beidseits. Spontane Vasomotorik unauffällig. Nach Kälteprovokation (10°C, 2 Min.) persistierender Vasospasmus an allen vier Messpunkten. Volumenpulsband zeigt deutlich reduzierte Amplituden. Reaktive Hyperämie verzögert erst nach 8 Minuten nachweisbar.
Tipp: Archivieren Sie die ausgedruckten oder digital gespeicherten Registrierkurven stets zusammen mit der Patientenakte. Sie dienen im Streitfall als unverzichtbarer objektiver Nachweis der Leistungserbringung.
GOÄ 639: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 1,8 hinaus ist bei erhöhtem zeitlichem oder technischem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Tremor-Zustände des Patienten, die die Messung erschweren, oder eine zeitaufwendige thermische Provokation.
Auch anatomische Besonderheiten, wie schwere Kontrakturen oder ausgeprägte Ödeme, die das Anlegen der Sensoren erschweren, rechtfertigen eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 639 wird selten isoliert erbracht. Eine sinnvolle Kombination mit anderen Leistungen umfasst meist die klinische Untersuchung (z. B. GOÄ-Ziffer 1, 5 oder 7) sowie beratende Leistungen.
Auch die Kombination mit doppler-sonographischen Untersuchungen der peripheren Gefäße (z. B. GOÄ 643 oder 645) ist zur Vervollständigung der angiologischen Diagnostik häufig medizinisch indiziert und abrechnungsfähig.
Ziffer 639 in der neuen GOÄ
Die Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik mittels photoplethysmographischer Simultanregistrierung an mindestens vier Gefäßabschnitten (heute beim 2,3-fachen Satz: 47,63 €) entspricht im Entwurf der Kombination:
- 2816 Photoplethysmographische Untersuchung der peripheren Arterien an mindestens zwei peripheren Gefäßabschnitten oder Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten, je Sitzung (36,03 €)
- 2817 Zuschlag für Provokationsmanöver (z. B. medikamentöse Vasodilatation, definierte Erwärmung oder Kühlung), je Sitzung (25,53 €)
Die reaktive Komponente der alten Ziffer entspricht den Provokationsmanövern des neuen Zuschlags 2817. Zusammen: 61,56 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 639
Was hat nicht gestimmt?