GOÄ 641: Venenverschluss-Plethysmographie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 641
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung
Punktzahl 413  
Einfachsatz 24,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 43,33 € 1,8x
Höchstsatz 60,17 € 2,5x
Ausschlüsse

So rechnen Sie die Venenverschluss-Plethysmographie nach GOÄ 641 fehlerfrei ab. Tipps zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerungssätzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 641

Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung

Die Venenverschluss-Plethysmographie nach GOÄ-Ziffer 641 ist ein etabliertes, nicht-invasives Verfahren zur Beurteilung der venösen Hämodynamik. Es dient der quantitativen Erfassung von Volumenänderungen der Extremitäten nach temporärer venöser Stauung.

Durch das Anlegen von Druckmanschetten wird der venöse Rückfluss kurzzeitig blockiert, während der arterielle Zufluss ungehindert fortbesteht. Die daraus resultierende Umfangsvermehrung der Extremität liefert präzise Daten über die venöse Kapazität und die anschließende Abflussgeschwindigkeit.

GOÄ 641 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 641 ist primär in der Phlebologie und Angiologie angesiedelt. Sie eignet sich hervorragend zur Diagnostik und Verlaufskontrolle von tiefen Venenthrombosen (TVT) sowie zur Beurteilung einer chronisch-venösen Insuffizienz (CVI).

Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens liegt im direkten Seitenvergleich beider Extremitäten. Hierdurch lassen sich einseitige Abflussbehinderungen, wie sie typischerweise bei frischen Thrombosen auftreten, sensitiv detektieren.

Tipp: Nutzen Sie die Ziffer 641 auch zur präoperativen Evaluation vor Varizen-Operationen, um das venöse Gesamtsystem quantitativ zu bewerten.

Auch bei der Abklärung unklarer Beinschwellungen oder zur Verlaufskontrolle nach thrombektomischen Eingriffen liefert die Untersuchung wertvolle hämodynamische Parameter.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 641

Fallbeispiel 1: Verdacht auf tiefe Beinvenenthrombose

Ein Patient stellt sich mit einer einseitigen, schmerzhaften Schwellung des linken Unterschenkels vor. Zum Ausschluss einer tiefen Venenthrombose erfolgt eine bilaterale Venenverschluss-Plethysmographie.

Die Messung zeigt links eine signifikant reduzierte Abflussgeschwindigkeit. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 641 einfach für beide Beine abgerechnet, da der Plural in der Leistungslegende die Mehrfachberechnung an verschiedenen Extremitäten ausschließt.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer ausgeprägten Varikosis

Eine Patientin leidet unter einer fortgeschrittenen Varikosis beider Beine mit Schweregefühl. Zur Bestimmung der venösen Kapazität wird die Untersuchung nach GOÄ 641 durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen eine deutlich erhöhte venöse Kapazität bei normalem Abstrom. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz (1,8-fach) in Höhe von 43,33 €, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach Thrombose

Drei Monate nach einer diagnostizierten Unterschenkelvenenthrombose erfolgt eine Kontrolluntersuchung zur Beurteilung der Rekanalisation. Die Plethysmographie zeigt eine Normalisierung der Abflusswerte.

Aufgrund einer ausgeprägten Compliance-Schwäche des Patienten verzögerte sich die Untersuchung erheblich. Die Abrechnung erfolgt mit dem 2,5-fachen Höchstsatz unter Angabe einer entsprechenden Begründung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 641: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer 641 bei der Untersuchung beider Beine. Da der Leistungstext im Plural formuliert ist, ist die Ziffer pro Sitzung auch bei beidseitiger Durchführung nur einmal berechnungsfähig.

Zudem existiert ein strikter Ausschluss neben der GOÄ-Ziffer 435 (peripher-arterielle Oszillographie) sowie neben der GOÄ-Ziffer 642. Letztere beschreibt die Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung, welche eine eigenständige Leistung darstellt.

Achtung: Private Krankenversicherungen kürzen regelmäßig, wenn die Ziffer 641 fälschlicherweise je Bein oder neben der Ziffer 642 auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Wird die Untersuchung sowohl für das venöse als auch für das arterielle System durchgeführt, kann die Ziffer 641 jedoch für jedes Gefäßsystem separat einmal berechnet werden, sofern dies medizinisch begründet und dokumentiert ist.

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Dokumentation der GOÄ 641: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die gemessenen Parameter wie die venöse Kapazität und die maximale venöse Abflussgeschwindigkeit (MVO) für jede Extremität dokumentiert werden.

Auch die Kalibrierung des Geräts und die Dauer der Stauungsphase sollten kurz vermerkt werden. Grafische Kurvenauswertungen müssen archiviert und dem Befundbericht beigefügt werden.

Dokumentation: Venenverschluss-Plethysmographie beidseits. Stauungsdruck 60 mmHg für 3 Minuten. Venöse Kapazität re: 3,2 ml/100ml, li: 1,8 ml/100ml. Maximaler Abfluss re: 45 ml/min, li: 18 ml/min (Verdacht auf Abstromhindernis links). Kurvenausdruck archiviert.

GOÄ 641: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 641 liegt beim 1,8-fachen Satz (43,33 €). Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Höchstsatz (60,17 €) ist bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen anatomischen Verhältnissen, wie beispielsweise bei ausgeprägten Ödemen oder Ulzera, möglich.

Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar sein. Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei massiver Beinschwellung und erschwerter Manschettenapplikation" werden von Kostenträgern in der Regel akzeptiert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 641 wird häufig mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombiniert. Typisch ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) und der GOÄ-Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung).

Auch die Kombination mit sonographischen Leistungen wie der Duplex-Sonographie (GOÄ 410) ist im klinischen Alltag häufig sinnvoll, um morphologische und funktionelle Befunde optimal zu korrelieren.

Ziffer 641 in der neuen GOÄ

Die Venenverschluss-plethysmographische Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 43,33 €) wird zur neuen Nummer 2822: „Verschlussplethysmographische Untersuchung(en) der Venen oder der Arterien einer Extremität in Ruhe, je Sitzung" — Festpreis 39,34 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 641

Nein, die GOÄ-Ziffer 641 kann nicht je Bein abgerechnet werden. Da der Leistungstext im Plural formuliert ist, ist die Untersuchung beider Beine mit der einmaligen Berechnung abgegolten. Eine Ausnahme gilt nur bei der Untersuchung unterschiedlicher Gefäßsysteme.
Neben der GOÄ-Ziffer 641 sind die Ziffern 435 und 642 am selben Tag ausgeschlossen. Die Ziffer 435 betrifft die Oszillographie, während die Ziffer 642 die Plethysmographie mit reaktiver Hyperämiebelastung darstellt. Diese Leistungen dürfen nicht nebeneinander berechnet werden.
Der Steigerungssatz darf bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 2,5-fachen Höchstsatz erhöht werden. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei massiven Ödemen oder ausgeprägten Ulzera. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Rechnung dokumentiert sein.
Der Unterschied liegt in der Durchführung einer zusätzlichen Belastung. Während die GOÄ 641 die reine Venenverschluss-Plethysmographie in Ruhe beschreibt, beinhaltet die GOÄ 642 eine zusätzliche reaktive Hyperämiebelastung. Letztere ist höher bewertet und schließt die 641 aus.
Ja, die GOÄ 641 ist neben einer Duplex-Sonographie nach GOÄ 410 berechenbar. Da es sich um unterschiedliche diagnostische Verfahren handelt, ist die Kombination zulässig. Eine entsprechende medizinische Begründung in der Dokumentation wird empfohlen.
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