Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 642: Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 642
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung
Die Venenverschluss-Plethysmographie nach GOÄ-Ziffer 642 dient der quantitativen Bestimmung der arteriellen Durchblutungsreserve. Diese Untersuchung erfolgt nach einer definierten Ischämiephase, die entweder durch eine dreiminütige Drosselung der Durchblutung oder durch eine ergometrische Belastung bis zum Auftreten von Belastungsschmerz induziert wird.
Die anschließende plethysmographische Messung erfasst die reaktive Hyperämie, um präzise Rückschlüsse auf das Vorliegen und den Schweregrad einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) zu ermöglichen. Die Ziffer bildet somit sowohl die Belastungsphase als auch die messtechnische Erfassung der Durchblutungsparameter ab.
GOÄ 642 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 642 ist vor allem in der angiologischen und gefäßmedizinischen Diagnostik etabliert. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf eine arterielle Verschlusskrankheit sowie die Verlaufskontrolle nach gefäßchirurgischen oder interventionellen Eingriffen.
Im Gegensatz zur einfachen Plethysmographie liefert die Untersuchung unter reaktiver Hyperämiebelastung essenzielle funktionelle Daten über die arterielle Durchblutungsreserve. Dies ist besonders wertvoll, wenn Ruhemessungen unauffällig bleiben, der Patient jedoch unter belastungsabhängigen Beschwerden leidet.
Tipp: Die Ziffer 642 setzt zwingend eine Belastung voraus. Ohne diese Belastungsphase (reaktive Hyperämie) ist lediglich die Ziffer 641 für die einfache Venenverschluss-Plethysmographie anzusetzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 642
Fallbeispiel 1: Abklärung einer Claudicatio intermittens
Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Wadenschmerzen vor. Zur Abklärung einer pAVK erfolgt eine Venenverschluss-Plethysmographie nach einer dreiminütigen Drosselung der arteriellen Zufuhr mittels Manschette. Die Messung zeigt eine deutlich eingeschränkte arterielle Durchblutungsreserve, was den Verdacht erhärtet. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 642 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach interventioneller Rekonstruktion
Nach einer perkutanen transluminalen Angioplastie (PTA) der Arteria femoralis superficialis wird die Durchblutungssituation kontrolliert. Die Untersuchung erfolgt mittels Plethysmographie nach ergometrischer Belastung bis zum Belastungsschmerz. Die Dokumentation belegt eine erfolgreiche Wiederherstellung der reaktiven Hyperämiekapazität. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 642.
Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei diabetischer Angiopathie
Bei einem Patienten mit Diabetes mellitus und unklaren Fußschmerzen soll eine Makroangiopathie ausgeschlossen werden. Die Durchführung der Plethysmographie mit reaktiver Hyperämiebelastung liefert klare quantitative Daten zur arteriellen Perfusion. Da die Untersuchung aufgrund von Compliance-Problemen des Patienten erheblich länger dauert, wird die GOÄ-Ziffer 642 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 642: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffern 641 und 642 am selben Behandlungstag. Die einfache Venenverschluss-Plethysmographie nach Ziffer 641 ist explizit nicht neben der Ziffer 642 berechnungsfähig, da die Belastungsuntersuchung die Ruhemessung bereits einschließt.
Ebenso existiert ein Ausschluss bezüglich der Ziffer 435. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Abrechnungsausschlüsse sehr genau und kürzen Rechnungen konsequent, wenn diese Ziffernkombinationen am selben Kalendertag auftauchen.
Achtung: Wird die Untersuchung ohne die geforderte reaktive Hyperämiebelastung (z. B. ohne Drosselung oder Belastung) durchgeführt, darf nur die Ziffer 641 abgerechnet werden. Eine fälschliche Deklaration als Ziffer 642 führt bei Prüfungen zu Regressen.
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Dokumentation der GOÄ 642: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die Art der Belastung (z. B. dreiminütige Manschettendrosselung) sowie die konkreten Messergebnisse der reaktiven Hyperämie detailliert festgehalten werden.
Auch die Dauer der Drosselung und das eventuelle Auftreten von Belastungsschmerzen bei ergometrischer Belastung sollten präzise dokumentiert werden. Dies sichert die medizinische Notwendigkeit und belegt die vollständige Leistungserbringung gemäß dem GOÄ-Leistungstext.
Dokumentation: Venenverschluss-Plethysmographie beidseits nach 3-minütiger Manschettendrosselung (Ischämiephase). Reaktive Hyperämiekapazität rechts verzögert (max. Einstrom 12 ml/100ml/min nach 45s), links regelrecht (max. Einstrom 22 ml/100ml/min nach 10s). V. a. pAVK Stadium IIa rechts.
GOÄ 642: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei ausgeprägten arteriellen Durchblutungsstörungen oder erhebliche anatomische Schwierigkeiten bei der Manschettenanlage.
Auch eine stark verzögerte Erholungsphase, die eine verlängerte messtechnische Überwachung erfordert, rechtfertigt eine Faktorerhöhung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 642 wird häufig im Rahmen einer angiologischen Komplexdiagnostik angewendet. Erlaubt ist die Kombination mit klinischen Untersuchungen wie der Ziffer 5 oder Ziffer 7 sowie mit neurologischen Basisuntersuchungen nach Ziffer 800 bei Verdacht auf neuropathische Begleiterkrankungen.
Zudem kann die Ziffer 642 sinnvoll mit Doppler-Sonographien der Extremitätenarterien (z. B. nach den Ziffern 643 oder 644) kombiniert werden, um ein umfassendes Bild des Gefäßstatus zu erhalten. Hierbei sind jedoch die jeweiligen Bestimmungen zur Mehrfachberechnung von Ultraschallleistungen zu beachten.
Ziffer 642 in der neuen GOÄ
Die Venenverschluss-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung (heute beim 2,3-fachen Satz: 58,12 €) wird im Entwurf durch eine Kombination abgebildet:
- 2822 Verschlussplethysmographische Untersuchung der Venen oder Arterien einer Extremität in Ruhe, je Sitzung (39,34 €)
- 2823 Zuschlag zu Nr. 2822 für Untersuchung(en) während und/oder nach Provokationsmanöver(n), je Sitzung (15,22 €)
Die reaktive Hyperämiebelastung der alten Ziffer entspricht den Provokationsmanövern des neuen Zuschlags 2823. Zusammen: 54,56 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 642
Was hat nicht gestimmt?