GOÄ 692a: Drainage von Gallen- & Pankreasgang korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 692a
Plazierung einer Drainage in den Gallen- oder Pankreasgang – zusätzlich zu einer Leistung nach den Nummern 685, 686 oder 692 –
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 692a für die Platzierung von Gallen- und Pankreasgangdrainagen rechtssicher und ohne Honorarverluste abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 692a

Plazierung einer Drainage in den Gallen- oder Pankreasgang – zusätzlich zu einer Leistung nach den Nummern 685, 686 oder 692 –

Die GOÄ-Ziffer 692a beschreibt eine zuschlagsähnliche operative Leistung im Rahmen der interventionellen Endoskopie. Sie kommt zum Einsatz, wenn während einer Duodenoskopie oder Jejunonoskopie eine Drainage platziert wird. Diese Maßnahme dient der Sicherung des Galle- oder Pankreassaftabflusses bei Verengungen oder Blockaden. Die Leistung ist explizit als Zusatzleistung definiert und setzt eine der Primärleistungen voraus.

GOÄ 692a in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der gastroenterologischen Praxis ist die Platzierung von Drainagen ein Standardverfahren bei Gallengangsstenosen oder chronischer Pankreatitis. Typische Indikationen umfassen maligne oder benigne Verengungen, die zu einem Gallestau führen. Auch nach einer schwierigen Steinextraktion kann das Einlegen einer nasobiliären Verweilsonde zur Spülung notwendig sein. Die Ziffer deckt den spezifischen Mehraufwand für das Einbringen und exakte Positionieren des Drainagesystems ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 692a

Fallbeispiel 1: Einbringen eines Plastikstents bei Gallengangsstenose

Ein Patient stellt sich mit schmerzlosem Ikterus bei bekanntem Pankreaskarzinom vor. Es erfolgt eine ERCP mit anschließender Platzierung eines Plastikstents im Gallengang. Die Platzierung des Stents stellt eine Drainageeinbringung dar und erfolgt zusätzlich zur Papillensondierung. Abgerechnet wird die Kombination aus der Basisleistung und der Zusatzleistung GOÄ 692a.

Fallbeispiel 2: Einlegen einer nasobiliären Sonde zur Steinauflösung

Nach einer unvollständigen Steinextraktion aus dem Hauptgallengang wird eine nasobiliäre Verweilsonde zur kontinuierlichen Spülung eingelegt. Das Einlegen einer solchen Sonde ist laut den offiziellen Anmerkungen explizit nach Nr. 692a berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt neben der Sondierung der Papille nach GOÄ 686.

Fallbeispiel 3: Pankreasgangdrainage bei chronischer Pankreatitis

Bei einer Patientin mit chronisch-kalzifizierender Pankreatitis und hochgradiger Gangstenose wird eine endoskopische Drainage des Pankreasgangs durchgeführt. Die Drainage des Pankreasgangs erfolgt zusätzlich zur endoskopischen Intervention und ist über die 692a abzurechnen. Die Dokumentation muss den erfolgreichen Sekretabfluss nach Stenteinlage explizit erwähnen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 692a: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die isolierte Abrechnung der GOÄ 692a ohne die erforderliche Basisleistung. Die Ziffer darf niemals alleine auf der Liquidation stehen, da sie zwingend an die Nummern 685, 686 oder 692 gekoppelt ist. Private Krankenversicherungen prüfen diese Verknüpfung sehr genau. Ein weiterer Streitpunkt ist die mehrfache Abrechnung bei Einbringung mehrerer Stents in derselben Sitzung.

Achtung: Die mehrfache Berechnung der GOÄ 692a für mehrere Stents in derselben Sitzung ist hochgradig strittig. Viele Kostenträger erkennen die Ziffer pro Sitzung nur einmal an, weshalb ein erhöhter Aufwand besser über den Steigerungsfaktor abgebildet werden sollte.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 692a: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Endoskopiebericht müssen die Indikation, die genaue Lage der Drainage sowie der Typ des verwendeten Stents exakt beschrieben werden. Auch der erfolgreiche Galle- oder Sekretabfluss nach der Platzierung sollte explizit erwähnt werden. Bei der Verwendung von Röntgenkontrollen ist die entsprechende Dokumentation der Durchleuchtungszeit obligat.

Dokumentationsbeispiel: Nach erfolgreicher Sondierung der Papilla Vateri (GOÄ 692) zeigt sich eine hochgradige Stenose im mittleren Drittel des DHC. Erfolgreiche Platzierung eines Plastikstents (10 French, 8 cm) über den Führungsdraht. Prompter Galleabfluss dokumentiert. Lagekontrolle mittels Durchleuchtung erfolgreich.

GOÄ 692a: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ausgeprägte Strikturen, anatomische Varianten nach operativen Eingriffen oder eine erschwerte Drahtpassage. Auch eine starke Patientenunruhe oder erhebliche Blutungsneigung kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 692a wird regelhaft mit den endoskopischen Basisziffern kombiniert. Dazu gehören die GOÄ 692 (Sondierung der Papille), die GOÄ 685 (Duodeno-/Jejunoskopie) oder die GOÄ 686. Zusätzlich können radiologische Leistungen wie die GOÄ 5295 (Durchleuchtung) oder Sachkosten für die verwendeten Stents gesondert in Rechnung gestellt werden.

Tipp: Denken Sie daran, die Sachkosten für teure Einmal-Stents oder spezielle Führungsdrähte gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert auf der Rechnung auszuweisen, da diese nicht in der Gebühr der GOÄ 692a enthalten sind.

Ziffer 692a in der neuen GOÄ

Die Plazierung einer Drainage in den Gallen- oder Pankreasgang – zusätzlich zu einer Leistung nach den Nummern 685, 686 oder 692 – geht in Nummer 3217 auf — Festpreis 365,14 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 53,61 €.

  • 3217 Diagnostische retrograde Darstellung des Gallengangs und/oder des Pankreasgangs (Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie -ERCP), einschließlich Entnahme von Sekret(en), ggf. einschließlich -Biopsie(n) und/oder Bürstenzytologie -Lokalanästhesie Rachen -Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - bis zu fünf Probeexzisionen und/oder -punktionen, je Sitzung (365,14 €)
  • 3218 Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3217 für die therapeutische retrograde Darstellung des Gallengangs und/oder des Pankreasgangs, einschließlich endoskopischer Sondierung(en), Papillotomie und/oder Lithotripsie(n) und/oder Steinextraktion(en), je Sitzung (118,10 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 692a

Die GOÄ 692a darf zusätzlich zur Platzierung einer Drainage im Gallen- oder Pankreasgang berechnet werden. Dies setzt immer eine endoskopische Basisleistung nach den Nummern 685, 686 oder 692 voraus. Eine isolierte Abrechnung der Ziffer ist nicht zulässig.
Die mehrfache Abrechnung der GOÄ 692a in einer Sitzung, beispielsweise bei Einbringung mehrerer Stents, wird von privaten Krankenversicherungen häufig abgelehnt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den erhöhten Aufwand über einen gesteigerten Gebührensatz abzubilden. Eine detaillierte Begründung in der Dokumentation ist hierfür zwingend erforderlich.
Ja, das Einlegen einer nasobiliären Verweilsonde ist explizit über die GOÄ-Ziffer 692a berechnungsfähig. Dies ist auch in den offiziellen Anmerkungen zur Ziffer so hinterlegt. Typische Indikationen hierfür sind Spülungen oder die medikamentöse Steinauflösung.
Die Kosten für verwendete Materialien wie Einmal-Stents, Führungsdrähte oder spezielle Katheter können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese Sachkosten sind nicht in der Gebühr der Ziffer 692a enthalten. Achten Sie darauf, die entsprechenden Einkaufsbelege bereitzuhalten.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Strikturen oder Zustand nach Magenoperationen begründet werden. Auch eine erschwerte Passage des Führungsdrahtes oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten rechtfertigen einen höheren Faktor. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich