GOÄ 693: Langzeit-pH-Metrie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 693
Langzeit-pH-metrie des Ösophagus – einschließlich Sondeneinführung –
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,23 € 2,3x
Höchstsatz 61,21 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Langzeit-pH-Metrie nach GOÄ-Ziffer 693 ist der Goldstandard bei Refluxverdacht. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung, Steigerung und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 693

Langzeit-pH-metrie des Ösophagus – einschließlich Sondeneinführung –

Die GOÄ-Ziffer 693 beschreibt die kontinuierliche Säuremessung in der Speiseröhre über einen definierten Zeitraum, der in der Regel 24 Stunden umfasst. Diese diagnostische Maßnahme erfordert das Platzieren einer speziellen Messsonde, die über die Nase in den Ösophagus eingeführt wird. Die Sonde verbleibt dort und zeichnet die pH-Werte kontinuierlich auf, während der Patient seinen gewohnten Alltagsaktivitäten nachgeht.

Die erfassten Daten liefern einen direkten und quantitativen Nachweis über das Ausmaß eines gastroösophagealen Refluxes. Die erbrachte Leistung umfasst neben der eigentlichen Messung auch die Auswertung der aufgezeichneten Daten sowie die Erstellung des Befundberichts. Wichtig zu wissen ist, dass die Einführung der Sonde explizit Teil der Leistungsbeschreibung ist und nicht separat in Rechnung gestellt werden darf.

GOÄ 693 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Die Langzeit-pH-Metrie gilt als Goldstandard zum Nachweis einer gastroösophagealen Refluxkrankheit (GERD). Typische Indikationen für diese Untersuchung sind persistierendes Sodbrennen, saures Aufstoßen oder atypische Beschwerden wie chronischer Husten und unklare Brustschmerzen. Vor der Durchführung wird häufig eine Manometrie der Speiseröhre empfohlen, um die genaue Positionierung der pH-Sonde zu bestimmen.

Neben der klassischen Ösophagusmessung kommt in der Praxis auch die Langzeit-pH-Metrie des Magens zum Einsatz. Da diese Leistung nicht eigenständig in der Gebührenordnung aufgeführt ist, erfolgt ihre Abrechnung analog nach der GOÄ-Ziffer 693. Dies ermöglicht eine adäquate Honorierung des vergleichbaren apparativen und zeitlichen Aufwands.

Tipp: Bei der analogen Abrechnung der gastralen pH-Metrie sollte auf der Rechnung der klare Hinweis auf die analoge Anwendung gemäß Paragraf 6 Absatz 2 der GOÄ erfolgen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 693

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei therapierefraktärem Sodbrennen

Ein Patient stellt sich mit chronischem, therapieresistentem Sodbrennen trotz PPI-Einnahme vor. Zur weiteren Abklärung wird eine 24-stündige pH-Metrie des Ösophagus durchgeführt. Die Platzierung der Sonde verläuft komplikationslos. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 693 zum Regelsatz von 2,3-fach.

Fallbeispiel 2: Abklärung von extraösophagealem Reflux

Eine Patientin leidet unter chronischer Heiserkeit und trockenem Husten, wobei HNO-ärztliche und pulmonologische Ursachen ausgeschlossen wurden. Es besteht der Verdacht auf einen laryngopharyngealen Reflux (LPR). Die Durchführung der Langzeit-pH-Metrie bestätigt die Refluxereignisse in den oberen Ösophagusabschnitten, was die Abrechnung der GOÄ 693 rechtfertigt.

Fallbeispiel 3: Präoperative Diagnostik vor Antireflux-Chirurgie

Vor einer geplanten laparoskopischen Fundoplikatio muss das Ausmaß des Refluxes objektiviert werden. Zunächst erfolgt eine Ösophagusmanometrie zur Lagebestimmung des unteren Ösophagussphinkters, gefolgt von der pH-Metrie. In diesem Fall werden die GOÄ-Ziffer 694 für die Manometrie und die GOÄ-Ziffer 693 für die pH-Metrie nebeneinander berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 693: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Sondeneinführung. Da der Leistungstext der GOÄ 693 die Sondeneinführung explizit einschließt, führt eine separate Ziffer für das Legen der Sonde regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Solche Doppelabrechnungen sollten daher konsequent vermieden werden.

Zudem müssen die strengen Ausschlussziffern der GOÄ beachtet werden. Die Ziffer 693 darf nicht am selben Kalendertag neben den Ziffern 670 bis 672 (unter anderem fraktionierte Magensaftausheberung) sowie den endoskopischen Ziffern 680 und 681 abgerechnet werden. Werden diese Untersuchungen dennoch am selben Tag durchgeführt, ist nur die höherwertige Leistung berechnungsfähig.

Achtung: Die fraktionierte Ausheberung des Magensaftes nach einer Probemahlzeit ist keine pH-Metrie und muss zwingend nach der GOÄ-Ziffer 671 abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 693: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarkürzungen abzuwehren. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der genaue Ablauf der Sondenplatzierung sowie die Dauer der Messung dokumentiert werden. Auch das vom Patienten geführte Aktivitäts- und Symptomprotokoll sollte archiviert werden.

Der abschließende Befundbericht muss die quantitativen Messergebnisse, wie beispielsweise den DeMeester-Score, enthalten. Diese strukturierten Daten belegen die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung und dienen als Nachweis im Falle einer Überprüfung durch Kostenträger.

Dokumentation: Indikation: V. a. gastroösophagealen Reflux bei atypischem Thoraxschmerz. Transnasale Platzierung der pH-Metrie-Sonde 5 cm oberhalb des manometrisch bestimmten UÖS. Komplikationslose 24-Stunden-Messung. Auswertung zeigt pathologische Säureexposition (DeMeester-Score: 18,5).

GOÄ 693: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Septumdeviationen der Nase oder hochgradige Ösophagusstenosen, die das Einführen der Sonde erheblich erschweren. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei der manuellen Datenanalyse rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die pH-Metrie mit einer Ösophagusmanometrie nach GOÄ 694 kombiniert, um die genaue Position des Schließmuskels vorab zu bestimmen. Diese Kombination ist vollkommen zulässig und medizinisch indiziert. Daneben können Beratungen nach GOÄ 1 oder 3 sowie symptombezogene Untersuchungen nach GOÄ 5 für die Aufklärung und Nachbesprechung angesetzt werden, sofern die zeitlichen und formalen Vorgaben erfüllt sind.

Ziffer 693 in der neuen GOÄ

Der Entwurf differenziert bei der Langzeit-pH-metrie des Ösophagus – einschließlich Sondeneinführung – nach der genauen Leistungserbringung — drei Konstellationen:

  • Bei pH-Metrie mit mehrkanaliger intraluminaler Impedanzmessung: 3211 „Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus und/oder des Magens und/oder des Oropharynx, einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung" (93,41 €) + 3212 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3211 für die pH-Metrie …" (30,34 €)
  • Bei kabellose Langzeit-pH-Metrie: 3211 „Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus und/oder des Magens und/oder des Oropharynx, einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung" (93,41 €) + 3213 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3211 für die kabellose …" (16,25 €)
  • Sonst: 3211 „Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus und/oder des Magens und/oder des Oropharynx, einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung" (93,41 €, je Sitzung)

Die Spanne der Festpreise reicht von 16,25 € bis 93,41 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 40,23 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 693

Nein, die Einführung der Sonde ist bereits in der Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 693 enthalten. Eine gesonderte Abrechnung dieser Maßnahme ist daher ausgeschlossen.
Die Langzeit-pH-Metrie des Magens ist nicht explizit in der GOÄ aufgeführt. Sie kann jedoch analog nach der GOÄ-Ziffer 693 berechnet werden, da der zeitliche und apparative Aufwand vergleichbar ist.
Neben der GOÄ-Ziffer 693 dürfen die Ziffern 670 bis 672 sowie 680 und 681 nicht am selben Behandlungstag abgerechnet werden. Dies betrifft unter anderem die fraktionierte Magensaftausheberung und bestimmte endoskopische Untersuchungen.
Ein Schwellenwertüberschreitung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei anatomischen Besonderheiten wie engen Nasengängen oder ausgeprägten Ösophagusstenosen begründbar. Auch eine besonders zeitaufwendige Auswertung bei atypischen Refluxmustern rechtfertigt eine Steigerung.
Ja, eine vorangehende manometrische Untersuchung des Ösophagus ist medizinisch sinnvoll und kann eigenständig nach der GOÄ-Ziffer 694 abgerechnet werden. Es besteht kein Abrechnungsausschluss zwischen diesen beiden Ziffern.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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