GOÄ A1085: Vaginale Kryochirurgie – Abrechnung & Tipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ A1085
Kryochirurgischer Eingriff im Vaginalbereich
Punktzahl 296  
Einfachsatz 17,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 39,67 € 2,3x
Höchstsatz 60,38 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1085 (Kryochirurgie im Vaginalbereich): Indikationen, Analogbewertung, Steigerungsfaktoren und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1085

A1085 (analog): Kryochirurgischer Eingriff im Vaginalbereich (entsprechend Ziffer 1085: Kryochirurgischer Eingriff oder Lichtkoagulation an der Netzhaut, als selbständige Leistung).

Die Ziffer A1085 beschreibt eine analoge Bewertung für kryochirurgische Maßnahmen im Bereich der Vagina. Da die Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die Kältebehandlung vaginaler Läsionen bereithält, erfolgt die Abrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ hilfsweise über diese Ziffer. Die zugrundeliegende Referenzziffer 1085 stammt ursprünglich aus der Augenheilkunde, besitzt jedoch die passende Leistungsbewertung für diesen gynäkologischen Eingriff.

Die Leistung umfasst die gezielte Zerstörung von pathologischem Gewebe mittels extremer Kälte. Hierbei kommen spezielle Kryosonden zum Einsatz, die mit flüssigem Stickstoff oder Distickstoffmonoxid betrieben werden. Alle vorbereitenden Maßnahmen sowie die unmittelbare Nachsorge am Behandlungstag sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ A1085 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Der Einsatz der Kryochirurgie im Vaginalbereich stellt eine schonende Methode zur Gewebeablation dar. Typische Indikationen in der gynäkologischen Praxis sind hartnäckige oder großflächige Kondylome (Feigwarzen), die einer lokalen medikamentösen Therapie trotzen. Auch die Behandlung von leichten bis mäßigen vaginalen intraepithelialen Neoplasien (VAIN) kann mittels Kryotherapie erfolgen, sofern eine invasive Operation vermieden werden soll.

Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die Verödung von benignen Gewebewucherungen oder chronisch entzündlichen Schleimhautveränderungen. Im Vergleich zur chirurgischen Exzision bietet die Kryotherapie den Vorteil einer meist narbenfreien Abheilung und einer geringen Blutungsneigung. Die Abgrenzung zu rein ätzenden Verfahren (z. B. nach Ziffer 2009) ist essenziell, da die Kryochirurgie einen deutlich höheren apparativen und zeitlichen Aufwand erfordert.

Tipp: Bei der Abrechnung als Analogziffer muss die Bezeichnung der Originalziffer 1085 sowie die tatsächliche erbrachte Leistung ("Kryochirurgischer Eingriff im Vaginalbereich") auf der Rechnung klar verständlich ausgewiesen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1085

Fallbeispiel 1: Kryotherapie bei vaginalen Kondylomen

Eine Patientin stellt sich mit multiplen, histologisch gesicherten Kondylomen im mittleren Vaginaldrittel vor. Nach lokaler Betäubung erfolgt die kryochirurgische Ablation der Läsionen mittels einer Spezialsonde. Die Behandlung verläuft komplikationslos.

Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A1085 zum Regelsatz (2,3-fach = 39,67 €). Zusätzlich können die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 sowie die lokale Anästhesie nach Ziffer 490 berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Behandlung einer vaginalen intraepithelialen Neoplasie (VAIN I)

Bei einer Patientin wird eine umschriebene VAIN I an der vaginalen Hinterwand kryochirurgisch therapiert. Aufgrund der anatomisch schwierigen Zugänglichkeit und der Notwendigkeit einer besonders präzisen Sondenführung verzögert sich der Eingriff erheblich.

Neben der Ziffer A1085 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 (60,38 €) angewendet. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die schwierigen anatomischen Verhältnisse und die dadurch bedingte Zeitüberschreitung.

Fallbeispiel 3: Kryochirurgie bei persistierendem Granulationsgewebe

Nach einer vorangegangenen vaginalen Operation zeigt sich persistierendes, leicht blutendes Granulationsgewebe im Bereich der Operationsnarbe. Dieses Gewebe wird in einer Sitzung kryochirurgisch verödet.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A1085 analog. Da es sich um eine selbstständige Leistung zur Beseitigung einer postoperativen Komplikation handelt, ist die Abrechnung neben der vorausgegangenen OP-Nachsorge (sofern außerhalb der Pauschalfrist) vollumfänglich zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1085: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis is die Verwechslung der Kryochirurgie mit der chemischen Verätzung. Wird eine Läsion lediglich mit Trichloressigsäure oder Silbernitrat behandelt, darf nicht die Ziffer A1085 analog, sondern nur die deutlich niedriger bewertete Ziffer 2009 (Ätzung) herangezogen werden. Private Krankenversicherungen fordern bei unplausiblen Steigerungen oft den Nachweis des Geräteeinsatzes an.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von A1085 mit anderen operativen Ziffern an derselben anatomischen Struktur. Wenn in derselben Sitzung eine Exzision (z. B. nach Ziffer 2402) an derselben Stelle durchgeführt wird, gilt die Kryotherapie meist als Zuarbeit oder alternative Methode und ist mit der operativen Hauptleistung abgegolten. Die Zielleistungsregel des § 4 Abs. 2a GOÄ ist hierbei strikt zu beachten.

Achtung: Die Abrechnung einer Analogleistung ohne den expliziten Hinweis "analog" und ohne Nennung der Referenzziffer 1085 verstößt gegen die formalen Vorgaben der GOÄ. Dies kann zum sofortigen Honorarverlust bei einer Rechnungsprüfung führen.

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Dokumentation der GOÄ A1085: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen die genaue Lokalisation der Läsionen (z. B. vordere Vaginalwand, oberes Drittel) sowie deren Ausdehnung detailliert beschrieben werden. Auch die medizinische Notwendigkeit des kryochirurgischen Verfahrens gegenüber konservativen Alternativen sollte kurz begründet werden.

Zusätzlich sind die technischen Parameter des Eingriffs zu dokumentieren. Dazu gehören der verwendete Sondentyp, das Kühlmedium (z. B. N2O) sowie die Anzahl und Dauer der Gefrier-Auftau-Zyklen. Diese Details belegen den operativen Charakter des Eingriffs und rechtfertigen die analoge Anwendung der Ziffer 1085.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Multiple Kondylome an der lateralen Vaginalwand rechts. Lokalanästhesie mit Lidocain 1%. Kryochirurgische Ablation mittels N2O-Kryosonde (Spitze 5 mm). Durchführung von 2 Gefrier-Auftau-Zyklen à 45 Sekunden pro Läsion. Vollständige Gewebevereisung ohne Komplikationen. Postoperative Blutungsfreiheit festgestellt.

GOÄ A1085: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der Ziffer A1085 bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine erschwerte Zugänglichkeit bei anatomischen Varianten (z. B. ausgeprägte Scheidenengetoleranz), eine sehr hohe Anzahl verstreuter Läsionen oder eine erhöhte Blutungsneigung des Gewebes. Auch die Notwendigkeit besonders vorsichtiger Sondenführung nahe der Harnblase oder des Rektums rechtfertigt einen erhöhten Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A1085 lässt sich in der gynäkologischen Praxis sinnvoll mit anderen Leistungen kombinieren. Häufig berechnet werden die Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) zur präoperativen Befundkontrolle sowie die Ziffer 490 (Infiltrationsanästhesie) zur Schmerzschaltung. Eine Kolposkopie nach Ziffer 1075 ist ebenfalls am selben Tag berechenbar, sofern sie zur exakten Lokalisation der Läsionen vor dem Eingriff medizinisch notwendig war. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von einfachen Wundverbänden oder oberflächlichen Blutstillungen in derselben Sitzung.

Ziffer A1085 in der neuen GOÄ

Die Kryokoagulation der Portio (bisher analog zu Nr. 1085 GOÄ) wird in der neuen GOÄ durch eine breit gefasste gynäkologisch-operative Regelleistung abgelöst.

9946 „Exzision, Entnahme und/oder Destruktion von erkranktem Gewebe an Portio, Vagina und/oder Vulva …" — 105,41 €; die Kryokoagulation der Portio ist als Verfahrensbeispiel explizit in der Legende aufgeführt. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 39,67 €. Die neue Ziffer deckt auch Destruktionen an Vagina und Vulva ab, was den Anwendungsbereich gegenüber der alten Portio-spezifischen Analogziffer erheblich erweitert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1085

Nein, die Ziffer A1085 ist in der Regel nur einmal je Sitzung berechenbar. Mehrere Läsionen im selben anatomischen Bereich rechtfertigen jedoch die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors. Die Anzahl der behandelten Stellen sollte dafür genau dokumentiert werden.
Die Ziffer A1085 analog wird für kryochirurgische Eingriffe mittels Kältesonde verwendet, während die Ziffer 2009 für chemische Verätzungen vorgesehen ist. Da die Kryochirurgie apparativ aufwendiger ist, ist sie mit 296 Punkten deutlich höher bewertet als die Ätzung. Eine Verwechslung führt bei Prüfungen oft zu Honorarkürzungen.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch eine anatomisch schwere Zugänglichkeit der Vagina oder eine besonders hohe Anzahl an Läsionen begründet werden. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko oder die Nähe zu empfindlichen Nachbarorganen wie der Blase sind valide Gründe. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt sein.
Ja, eine lokale Infiltrationsanästhesie kann zusätzlich zur kryochirurgischen Behandlung abgerechnet werden. Hierfür wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 490 herangezogen. Diese Kombination ist medizinisch sinnvoll und wird von den privaten Kassen anerkannt.
Da es sich um eine analoge Bewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ handelt, ist die Kennzeichnung als Analogleistung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne das Wort 'analog' und die Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung ist die Rechnung formal fehlerhaft. Dies kann dazu führen, dass der Kostenträger die Erstattung verweigert.
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