GOÄ A1831: Durchzugsnephrostomie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1831
Durchzugsnephrostomie (Nierendurchzugsfistel)
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,42 € 2,3x
Höchstsatz 301,94 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1831 (Durchzugsnephrostomie): Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und typischen Abrechnungsfehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1831

A1831 (analog): Durchzugsnephrostomie (Nierendurchzugsfistel)

Die Ziffer A1831 beschreibt die operative Anlage oder den komplexen Wechsel einer sogenannten Durchzugsnephrostomie, auch bekannt als Nierendurchzugsfistel. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, wird die Ziffer 1831 aus dem Gebührenverzeichnis herangezogen, um diese urologische Spezialleistung adäquat abzubilden. Die Maßnahme umfasst den operativen Zugang zur Niere, das Durchziehen eines speziellen Katheters durch das Nierenbeckenkelchsystem sowie die sichere Fixierung an zwei Hautaustrittsstellen.

Im Gegensatz zur einfachen perkutanen Nephrostomie (PCN) erfordert diese Methode ein hohes Maß an chirurgischer Präzision, da ein U-Katheter oder Schleifenkatheter etabliert wird. Diese aufwendige Technik minimiert das Risiko einer Dislokation im Vergleich zu einseitig fixierten Kathetern erheblich. Die Leistung beinhaltet alle typischen Teilschritte wie die Lokalanästhesie, die urologische Punktion, die Dilatation des Kanals und die abschließende Funktionskontrolle.

GOÄ A1831 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Indikation für eine Durchzugsnephrostomie stellt sich meist bei komplexen urologischen oder onkologischen Krankheitsbildern. Typische Szenarien umfassen fortgeschrittene urogenitale Malignome, die zu einer irreversiblen Kompression der Harnleiter führen. Wenn eine retrograde oder antegrade Schienung mittels Doppel-J-Katheter anatomisch unmöglich ist, bietet die Durchzugsfistel eine dauerhafte und sichere Lösung zur Harnableitung.

Ein weiterer klinischer Schwerpunkt liegt in der Versorgung von Patienten mit ausgeprägten Harnleiterstenosen oder postradiogenen Strikturen. Durch die beidseitige Ausleitung des Katheters über die Haut wird ein stabiler Kreislauf geschaffen, der den regelmäßigen, schmerzarmen Katheterwechsel im Verlauf erleichtert. Die Abrechnung der Ziffer A1831 setzt voraus, dass tatsächlich die aufwendige Durchzugstechnik angewendet wurde und nicht nur eine einfache perkutane Drainage.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1831

Fallbeispiel 1: Primäre Anlage bei fortgeschrittenem Zervixkarzinom

Eine Patientin stellt sich mit einer tumorbedingten, beidseitigen Harnleiterkompression und akutem Nierenversagen vor. Da eine retrograde Harnleiterschienung fehlschlägt, erfolgt die operative Etablierung einer unilateralen Nierendurchzugsfistel. Der Operateur legt erfolgreich einen U-Katheter an, um die langfristige Harnableitung zu sichern. Abgerechnet wird die Ziffer A1831 zum Regelsatz, da der Eingriff ohne außergewöhnliche Komplikationen verläuft.

Fallbeispiel 2: Komplexer Wechsel eines blockierten U-Katheters

Bei einem Patienten mit einer bestehenden Durchzugsnephrostomie zeigt sich eine massive Inkrustation und Verstopfung des Kathetersystems. Der Austausch des Schleifenkatheters gestaltet sich aufgrund von narbigen Veränderungen des Fistelkanals als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Neben der Ziffer A1831 wird hier ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 angewendet, um den extremen zeitlichen Mehraufwand sachgerecht zu liquidieren.

Fallbeispiel 3: Versorgung bei ausgeprägtem Morbus Ormond

Ein Patient leidet unter einer retroperitonealen Fibrose, die zu einer chronischen Harnstauungsniere führt. Zur dauerhaften Entlastung wird eine Durchzugsnephrostomie unter sonografischer und fluoroskopischer Kontrolle angelegt. Die urologische Prozedur wird erfolgreich durchgeführt und die Ziffer A1831 dokumentiert. Die begleitende Bildgebung mittels Ultraschall wird separat nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1831: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die Verwechslung der Durchzugsnephrostomie mit der einfachen perkutanen Nephrostomie nach Ziffer 1830. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Voraussetzungen für die aufwendigere Nierendurchzugsfistel tatsächlich vorlagen. Eine bloße Einlage eines Pigtail-Katheters rechtfertigt die Abrechnung der Ziffer A1831 keinesfalls und führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der einfachen Nephrostomie (Ziffer 1830) und der Durchzugsnephrostomie (Ziffer A1831) für dieselbe Niere ist absolut unzulässig. Achten Sie darauf, dass die Dokumentation den chirurgischen Mehraufwand der Durchzugstechnik zweifelsfrei belegt.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die unvollständige Dokumentation der anatomischen Gegebenheiten. Wenn der Katheter nicht über zwei separate Hautkanäle ein- und ausgeleitet wird, liegt keine echte Durchzugsnephrostomie vor. In solchen Fällen ist lediglich die Ziffer 1830 anzusetzen, was zu einem deutlich geringeren Honorar führt.

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Dokumentation der GOÄ A1831: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im OP-Bericht müssen die Indikation, der genaue Zugangsweg sowie die Platzierung des Katheters detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Erwähnung der zwei Hautaustrittsstellen und des U-förmigen Verlaufs des Katheters durch das Nierenbeckenkelchsystem ist essenziell.

Dokumentation: Nach sonografischer Darstellung der rechten Niere erfolgt die Punktion des oberen und unteren Kelchsystems. Einbringen des Führungsdrahtes und schrittweise Dilatation beider Kanäle. Durchziehen des U-Katheters (Ch. 10) durch das Nierenbeckenkelchsystem und Fixierung an beiden Hautaustrittsstellen. Freier Urinfluss über beide Schenkel nachweisbar.

Zusätzlich sollten alle verwendeten Materialien, wie Führungsdrähte, Dilatatoren und der spezifische Schleifenkatheter, namentlich und mit Chargennummer erfasst werden. Auch die Durchführung einer abschließenden Lagekontrolle mittels Ultraschall oder Durchleuchtung gehört zwingend in den Bericht, um die medizinische Notwendigkeit und den Erfolg des Eingriffs zu untermauern.

GOÄ A1831: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung der Ziffer A1831 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand über den Regelsatz von 2,3 hinaus gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Adipositas permagna, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten. Auch anatomische Varianten des Nierenbeckenkelchsystems, die das Durchziehen des Katheters erschweren, rechtfertigen eine Steigerung.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Schwellenwertüberschreitung stets patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Floskeln. Beschreiben Sie konkret, warum der Eingriff im Vergleich zur typischen Durchführung erschwert war.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung nach Ziffer A1831 können begleitende Maßnahmen separat in Rechnung gestellt werden. Hierzu gehören insbesondere die sonografische Steuerung der Punktion nach Ziffer 410 GOÄ sowie eventuelle Durchleuchtungsleistungen zur Lagekontrolle. Auch die Lokalanästhesie (z. B. nach Ziffer 490 oder 491 GOÄ) ist neben der Durchzugsnephrostomie berechnungsfähig, sofern sie nicht Teil einer Allgemeinanästhesie ist.

Zudem dürfen die anfallenden Sachkosten für das sterile Einmalmaterial, wie den speziellen U-Katheter und das Punktionsset, gemäß § 10 GOÄ als Auslagen geltend gemacht werden. Achten Sie darauf, diese Sachkosten exakt zu dokumentieren und die entsprechenden Einkaufsbelege für eventuelle Rückfragen der Kostenträger bereitzuhalten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1831

Die GOÄ-Ziffer A1831 ist eine Analoggebühr zur Abrechnung einer Durchzugsnephrostomie (Nierendurchzugsfistel). Sie wird herangezogen, wenn ein spezieller U-Katheter zur langfristigen Harnableitung operativ etabliert wird. Die Bewertung erfolgt analog zur Ziffer 1831 mit 1480 Punkten.
Das Honorar für die GOÄ A1831 beträgt im einfachen Satz 86,27 € und im Regelsatz (2,3-fach) 198,42 €. Bei besonders schwierigen Eingriffen kann der Höchstsatz (3,5-fach) mit 301,94 € berechnet werden. Voraussetzung für die Steigerung ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Nein, die Nebeneinanderberechnung der einfachen Nephrostomie nach Ziffer 1830 und der Durchzugsnephrostomie nach Ziffer A1831 für dieselbe Niere ist ausgeschlossen. Die Durchzugsnephrostomie stellt die höherwertige Leistung dar, welche die einfache Punktion bereits beinhaltet. Bei beidseitiger Versorgung unterschiedlicher Nieren ist die Abrechnung jedoch möglich.
Alle anfallenden Materialkosten für das sterile Einmalbesteck und den speziellen U-Katheter können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen berechnet werden. Diese Sachkosten müssen separat auf der Liquidation ausgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Einkaufsbelege gut zu dokumentieren.
Der OP-Bericht muss den exakten Verlauf des U-Katheters durch das Nierenbeckenkelchsystem und die Fixierung an zwei Hautaustrittsstellen beschreiben. Auch die medizinische Indikation sowie die abschließende Lagekontrolle mittels Bildgebung müssen zwingend dokumentiert werden. Dies schützt zuverlässig vor Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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