GOÄ A1833: Katheterwechsel korrekt abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1833
Wechsel eines perkutanen Harnblasenkatheters
Punktzahl 237  
Einfachsatz 13,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 31,76 € 2,3x
Höchstsatz 48,34 € 3,5x

Der Wechsel eines suprapubischen Katheters wird analog nach GOÄ-Ziffer A1833 berechnet. Unser Leitfaden zeigt Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1833

A1833 (analog): Wechsel eines perkutanen Harnblasenkatheters

Die Ziffer A1833 wird als Analogbewertung herangezogen, da die originale Gebührenordnung für Ärzte keinen spezifischen Eintrag für den suprapubischen Katheterwechsel enthält. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 1833, welche ursprünglich für den Wechsel eines perkutanen Nephrostomiekatheters definiert wurde. Diese Analogie ist von der Bundesärztekammer anerkannt und etabliert.

Die Leistung umfasst den vollständigen Vorgang des Katheterwechsels unter aseptischen Bedingungen. Hierzu gehören das Entfernen des alten Katheters, die Desinfektion des Fistelkanals sowie das Einführen und Blocken des neuen suprapubischen Katheters. Auch die anschließende Funktionskontrolle ist Bestandteil dieser Ziffer.

GOÄ A1833 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Der regelmäßige Wechsel eines suprapubischen Blasenkatheters gehört zu den urologischen Routineaufgaben in der Praxis. Typischerweise erfolgt dieser Austausch in Intervallen von vier bis zwölf Wochen, um Infektionen und Inkrustationen zu vermeiden. Die Indikation für einen solchen Katheter liegt meist in einer dauerhaften Harnretention oder neurogenen Blasenentleerungsstörungen.

Im klinischen Alltag muss diese Leistung klar von anderen urologischen Eingriffen abgegrenzt werden. Insbesondere die Abgrenzung zum transurethralen Katheterwechsel ist für eine korrekte Abrechnung essenziell. Die Ziffer A1833 darf ausschließlich für den perkutanen, also suprapubischen Zugangsweg berechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1833

Fallbeispiel 1: Turnusmäßiger Katheterwechsel

Ein Patient stellt sich zum routinemäßigen, komplikationslosen Austausch seines suprapubischen Silikonkatheters vor. Der Fistelkanal ist reizfrei und der Wechsel gelingt auf Anhieb ohne Besonderheiten. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Ziffer A1833 mit dem Regelsatz von 2,3. Dies entspricht einem Honorar von 31,76 Euro.

Fallbeispiel 2: Erschwerter Wechsel bei Fistelkanalstenose

Bei einer Patientin zeigt sich der Fistelkanal stark verengt, weshalb eine vorsichtige Dehnung des Kanals notwendig ist. Der Zeitaufwand ist dadurch erheblich erhöht, um Verletzungen der Harnblase zu vermeiden. Aufgrund dieser anatomischen Schwierigkeit wird die Leistung mit dem Steigerungsfaktor 3,5 abgerechnet. Die Begründung der Erschwernis wird auf der Liquidation vermerkt.

Fallbeispiel 3: Akuter Katheterverstopfung mit Spülung

Ein Patient stellt sich mit einem blockierten suprapubischen Katheter und akutem Harnverhalt vor. Nach dem Entfernen des alten Katheters wird die Blase über den Fistelkanal gespült, um Blutkoagel zu entfernen, bevor der neue Katheter platziert wird. Neben der Ziffer A1833 für den Wechsel wird die Ziffer 1732 für die therapeutische Spülung der Blase angesetzt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1833: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die Verwechslung mit der Ziffer 1730, welche für den transurethralen Katheterwechsel vorgesehen ist. Da die Ziffer A1833 deutlich höher bewertet ist, prüfen private Krankenversicherungen diesen Unterschied sehr genau. Die Dokumentation muss den suprapubischen Zugangsweg daher zweifelsfrei belegen.

Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern betrifft die Abrechnung von Sachkosten. Es ist unzulässig, allgemeine Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel gesondert in Rechnung zu stellen. Nur der sterile Katheter selbst und das spezielle Katheterisierungsset sind als Sachkosten nach § 10 GOÄ berechnungsfähig.

Achtung: Die Ziffer A1833 darf nicht neben operativen Ersteingriffen im selben Zielgebiet berechnet werden. Achten Sie darauf, dass der Wechsel eine eigenständige Leistung darstellt und nicht Teil einer umfassenderen Operation ist.

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Dokumentation der GOÄ A1833: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen alle Schritte des Wechsels detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die Indikation, die Desinfektionsmaßnahmen sowie die genauen Spezifikationen des verwendeten Materials wie die Kathetergröße in Charrière.

Zusätzlich sollte das Blockungsvolumen des Ballonkatheters und das sterile Vorgehen explizit erwähnt werden. Falls Komplikationen oder anatomische Besonderheiten auftreten, müssen diese detailliert beschrieben werden, um eine spätere Faktorsteigerung zu rechtfertigen.

Dokumentation: Suprapubischer Katheterwechsel unter aseptischen Bedingungen. Alter Katheter (Ch. 14) problemlos entfernt. Fistelkanal reizfrei, desinfiziert. Neuen Silikonkatheter (Ch. 14) eingelegt und mit 10 ml Aqua dest. geblockt. Urinfluss prompt und klar. Patient beschwerdefrei.

GOÄ A1833: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe sind eine ausgeprägte Adipositas permagna, starke Inkrustationen am alten Katheter oder eine narbige Striktur des Fistelkanals. Auch eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz, kann den Zeitaufwand erheblich steigern.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird der Katheterwechsel mit einer symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5 oder einer Beratung nach Ziffer 1 kombiniert. Auch die Urindiagnostik mittels Teststreifen nach Ziffer 3511 ist eine typische Begleituntersuchung. Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Sachkostenberechnung für den Katheter korrekt deklariert wird.

Tipp: Nutzen Sie bei erschwerten Bedingungen konsequent die Möglichkeit der Faktorsteigerung bis zum 3,5-fachen Satz. Eine präzise Dokumentation der Erschwernis in der Patientenakte sichert Ihren Anspruch gegenüber den privaten Krankenversicherungen.

Ziffer A1833 in der neuen GOÄ

Der Wechsel eines suprapubischen Harnblasenfistelkatheters (einschließlich Spülung, Katheterfixation und Verband) wird zur neuen Nummer 5116 — mit leicht erhöhtem Preis und etwas erweitertem Leistungsinhalt.

5116 „Wechsel eines suprapubischen Blasenkatheters, als selbständige Leistung …" — 38,82 €; Spülung, Instillation, Dehnung und Verband sind als fakultative Bestandteile in der Legende eingeschlossen. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 31,76 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1833

Nein, die Ziffer A1833 für den suprapubischen Katheterwechsel schließt die Ziffer 1730 für den transurethralen Katheterwechsel am selben Tag in der Regel aus, da es sich um unterschiedliche Zugangswege handelt. Es darf nur die tatsächlich erbrachte Leistung berechnet werden. Eine gleichzeitige Durchführung an einem Patienten ist klinisch zudem meist unplausibel.
Neben der Gebühr für die Ziffer A1833 können die tatsächlichen Kosten für das verbrauchte Einmalmaterial gemäß § 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören insbesondere der sterile Katheter selbst sowie das sterile Katheterisierungsset. Allgemeine Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sind hingegen mit der Gebühr abgegolten.
Für einen durchschnittlich schwierigen Wechsel eines suprapubischen Katheters wird der Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 berechnet. Dies entspricht einem Honorar von 31,76 Euro. Höhere Faktoren dürfen nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse und mit entsprechender Begründung herangezogen werden.
Die offizielle Gebührenordnung für Ärzte enthält keine eigene Ziffer für den suprapubischen Katheterwechsel. Daher erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer A1833, die sich an der Ziffer 1833 für den Wechsel eines Nephrostomiekatheters orientiert. Diese Vorgehensweise ist von der Bundesärztekammer offiziell anerkannt.
Eine Steigerung über den Schwellenwert ist gerechtfertigt, wenn anatomische Besonderheiten wie eine ausgeprägte Striktur des Fistelkanals oder extreme Adipositas den Wechsel erschweren. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten oder starke Verkrustungen des alten Katheters können als patientenindividuelle Begründung dienen. Die Erschwernis muss in der Rechnung kurz und nachvollziehbar dargelegt werden.
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