GOÄ A1833a: Suprapubischen Katheterwechsel korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1833a
Wechsel eines suprapubischen Harnblasenfistelkatheters, einschl. Spülung, Katheterfixation und Verband
Punktzahl 237  
Einfachsatz 13,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 31,76 € 2,3x
Höchstsatz 48,34 € 3,5x

Der Wechsel eines suprapubischen Katheters nach GOÄ A1833a birgt Abrechnungsfallen. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1833a

Wechsel eines suprapubischen Harnblasenfistelkatheters, einschl. Spülung, Katheterfixation und Verband (analog Nr. 1833)

Die Ziffer A1833a beschreibt den vollständigen Austausch eines bereits liegenden suprapubischen Blasenkatheters. Da die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer ursprünglichen Fassung keinen spezifischen Tarif für den suprapubischen Katheterwechsel vorsah, erfolgt die Abrechnung analog zur GOÄ-Ziffer 1833.

Die Leistung umfasst neben dem eigentlichen Katheterwechsel auch die therapeutische Spülung der Harnblase zur Entfernung von Koageln oder Detritus. Ebenso sind die sichere Fixierung des neuen Katheters sowie der abschließende sterile Verband integraler Bestandteil dieser Ziffer und können nicht separat berechnet werden.

GOÄ A1833a in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Der Wechsel eines suprapubischen Harnblasenkatheters gehört zu den urologischen Routineeingriffen in der Praxis und im Rahmen von Hausbesuchen. Typische Indikationen für den Einsatz eines suprapubischen Katheters sind chronischer Harnverhalt, neurogene Blasenentleerungsstörungen oder langfristige Harnableitungen bei infravesikaler Obstruktion.

Ein regelmäßiger Austausch des Katheters ist in der Regel alle 4 bis 12 Wochen erforderlich, um Inkrustationen, Blockaden oder aufsteigende Harnwegsinfektionen zu vermeiden. Ein vorzeitiger Wechsel kann bei Materialdefekten, Dislokation oder akuten Infektionen medizinisch notwendig werden.

Tipp: Bei erschwerten Bedingungen, wie einer ausgeprägten Adipositas oder narbigen Veränderungen des Fistelkanals, kann ein erhöhter Zeitaufwand über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1833a

Fallbeispiel 1: Routinemäßiger Katheterwechsel in der Praxis

Ein 72-jähriger Patient stellt sich zum planmäßigen Wechsel des suprapubischen Katheters vor. Der Fistelkanal ist reizfrei, der Wechsel verläuft komplikationslos inklusive Spülung und Verband.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1833a zum Regelsatz (2,3-fach, 31,76 €). Zusätzlich können die Sachkosten für das Katheterset und das Desinfektionsmittel gemäß § 10 GOÄ berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Erschwerter Wechsel bei liegender Blockade

Bei einer 80-jährigen Patientin lässt sich der Ballon des liegenden Katheters aufgrund einer Ventilblockade nicht entleeren. Nach Punktion des Ballons unter sonografischer Kontrolle gelingt der Wechsel unter erschwerten Bedingungen.

Hier wird die Ziffer A1833a mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) abgerechnet. Die Sonografie der Harnblase wird zusätzlich nach Ziffer 420 GOÄ liquidiert.

Fallbeispiel 3: Akuter Katheterwechsel im Rahmen eines Hausbesuchs

Ein bettlägeriger Patient benötigt aufgrund einer Verstopfung des Katheters einen dringenden Wechsel zu Hause. Der Arzt führt den Wechsel vor Ort durch.

Neben der Ziffer A1833a werden der Hausbesuch nach Ziffer 50 sowie das entsprechende Wegegeld berechnet. Eventuelle Zuschläge für unzeitige Stunden (z. B. Ziffer G) sind je nach Uhrzeit ebenfalls ansetzbar.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1833a: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die zusätzliche Liquidation von Einzelleistungen, die bereits im Leistungsumfang der Ziffer A1833a enthalten sind. Insbesondere die Blasenspülung (analog Nr. 1730) oder das Anlegen eines sterilen Verbandes (analog Nr. 200) dürfen nicht nebeneinander berechnet werden.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob Sachkosten korrekt deklariert wurden. Die Kosten für den Katheter selbst sowie das Gleitmittel sind als Sprechstundenbedarf oder als direkt dem Patienten zuzuordnende Sachkosten nach § 10 GOÄ auszuweisen.

Achtung: Der bloße unkomplizierte Wechsel eines transurethralen Dauerkatheters darf keinesfalls nach A1833a abgerechnet werden; hierfür ist die deutlich niedriger bewertete Ziffer 1732 anzusetzen.

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Dokumentation der GOÄ A1833a: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen der Zustand des Fistelkanals, die Charakteristika des Urins sowie das verwendete Kathetermodell (Größe in Charrière, Blockungsvolumen) exakt festgehalten werden.

Auch die Durchführung der Spülung und die Art der Fixierung sollten explizit erwähnt werden. Bei einer geplanten Steigerung des Gebührensatzes ist die detaillierte Beschreibung der anatomischen oder technischen Erschwernisse zwingend erforderlich.

Dokumentation: Suprapubischer Katheterwechsel (Ch. 14, 10ml Aqua-Blockung). Fistelkanal reizfrei. Blase mit 50ml NaCl gespült, klares Rücklaufsubstrat. Katheterfixation mittels Pflasterzügel, steriler Schlitzkompressenverband.

GOÄ A1833a: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) ist bei urologischen Besonderheiten gut begründbar. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz sind starke Inkrustationen am Katheter, erhebliche Narbenbildung im Fistelkanal oder unruhige, demente Patienten, die eine Assistenz erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird der Katheterwechsel mit einer Urinuntersuchung kombiniert. Die Abrechnung der Ziffer 3511 (Harnstreifentest) oder der Ziffer 3531 (Urin-Mikroskopie) ist neben der A1833a vollumfänglich zulässig. Auch eine urologische Beratung nach Ziffer 1 oder Ziffer 3 kann bei entsprechender Fragestellung zusätzlich angesetzt werden.

Ziffer A1833a in der neuen GOÄ

Der Wechsel eines suprapubischen Harnblasenfistelkatheters (einschließlich Spülung, Katheterfixation und Verband) erhält in der neuen GOÄ mit der neuen Nummer 5116 einen direkten Nachfolger.

5116 „Wechsel eines suprapubischen Blasenkatheters, als selbständige Leistung …" — 38,82 €; Spülung, Instillation, Dehnung und Verband sind als fakultative Bestandteile eingeschlossen. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 31,76 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1833a

Nein, die Blasenspülung ist bereits integraler Bestandteil der GOÄ-Ziffer A1833a. Eine zusätzliche Abrechnung von Spülungen nach anderen Ziffern ist für denselben Behandlungsschritt ausgeschlossen.
Die Kosten für den Katheter, das Katheterset sowie sterile Abdecktücher und Desinfektionsmittel können gemäß § 10 GOÄ als Sachkosten berechnet werden. Kleinmaterialien wie einfache Pflaster oder Einmalhandschuhe sind hingegen mit der Gebühr abgegolten.
Eine Steigerung ist zulässig, wenn der Wechsel durch Inkrustationen, anatomische Engpässe oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten erschwert war. Diese Erschwernisse müssen detailliert in der Patientenakte und auf der Rechnung begründet werden.
Nein, die Ziffer A1833a ist ausschließlich für den suprapubischen Katheterwechsel reserviert. Für den Wechsel eines transurethralen Blasenkatheters muss die Ziffer 1732 herangezogen werden.
Nein, der sterile Verbandwechsel am Fistelkanal ist in der Leistungsbeschreibung der Ziffer A1833a ausdrücklich inbegriffen. Eine zusätzliche Abrechnung beispielsweise nach Ziffer 200 GOÄ ist daher nicht zulässig.
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