Die GOÄ-Ziffer A20 ermöglicht die Abrechnung spezieller analoger Gruppentherapien. Erfahren Sie, wie Sie typische Fehler vermeiden und rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A20
Nr. 20 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Musiktherapie i. Gruppen – Therapie Sprachgestaltung i. Gruppen
2. Anthroposophische Gesprächstherapie i. Gruppen
3. Maltherapie i. Gruppen
4. Rezeptive Musiktherapie in Gruppen
5. Yoga-Asana-Therapie in Gruppen
Die GOÄ-Ziffer A20 ist eine Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte. Da diese spezifischen komplementärmedizinischen und anthroposophischen Therapieverfahren nicht originär in der GOÄ abgebildet sind, erfolgt die Abrechnung über diese Hilfskonstruktion. Die Ziffer beschreibt die Durchführung von künstlerischen oder übenden Therapien in der Gruppe.
Die Leistung umfasst die fachliche Anleitung, Begleitung und therapeutische Intervention innerhalb einer strukturierten Gruppe. Die medizinische Notwendigkeit und die therapeutische Zielsetzung müssen dabei stets im Vordergrund stehen.
GOÄ A20 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A20 setzt eine klare medizinische Indikation voraus. Typische Einsatzbereiche finden sich in der psychosomatischen Medizin, der Psychiatrie, der Onkologie sowie in der Rehabilitation chronischer Erkrankungen. Die Gruppengröße sollte dabei einen therapeutisch sinnvollen Rahmen nicht überschreiten, um eine individuelle Betreuung zu gewährleisten.
Besonders im Rahmen von multimodalen Therapiekonzepten oder anthroposophischen Behandlungsansätzen bietet die Ziffer eine wichtige Abrechnungsgrundlage. Die Abgrenzung zu reinen Wellness-Angeboten oder Volkshochschulkursen ist essenziell, da nur medizinisch indizierte Therapien erstattungsfähig sind.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die medizinische Notwendigkeit der analogen Gruppentherapie für jeden einzelnen Teilnehmer individuell aus der Krankenakte hervorgeht, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A20
Fallbeispiel 1: Anthroposophische Gesprächstherapie bei depressiver Episode
Ein Patient mit einer mittelschweren depressiven Episode nimmt an einer wöchentlichen anthroposophischen Gesprächstherapie in einer Kleingruppe teil. Die Sitzung dauert 50 Minuten und wird von einem qualifizierten Arzt geleitet. Die Abrechnung erfolgt je Teilnehmer mit der Ziffer A20 analog (Anthroposophische Gesprächstherapie i. Gruppen) zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Maltherapie in der onkologischen Nachsorge
Im Rahmen einer onkologischen Nachsorgegruppe wird zur Krankheitsbewältigung eine Maltherapie in der Gruppe durchgeführt. Der behandelnde Arzt leitet die Gruppe an und reflektiert die Werke therapeutisch. Abgerechnet wird die Ziffer A20 analog (Maltherapie i. Gruppen) mit dem Faktor 2,3.
Fallbeispiel 3: Yoga-Asana-Therapie bei chronischem Schmerzsyndrom
Eine Gruppe von fünf Patienten mit chronischen Rückenschmerzen absolviert eine ärztlich geleitete Yoga-Asana-Therapie zur Schmerzlinderung und Entspannung. Da die Durchführung aufgrund der körperlichen Einschränkungen der Patienten einen erhöhten ärztlichen Betreuungsaufwand erfordert, wird die Ziffer A20 analog mit einem gesteigerten Faktor von 2,8 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A20: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der Ziffer A20 für Leistungen, die nicht die Kriterien einer ärztlich geleiteten Therapie erfüllen. Wenn die Gruppe ausschließlich von nicht-ärztlichem Personal ohne direkte ärztliche Aufsicht und Konzeption durchgeführt wird, ist die Abrechnung nicht statthaft. Private Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen häufig Honorarrückzahlungen.
Zudem müssen die Ausschlusskriterien beachtet werden. Die Ziffer A20 darf nicht zeitgleich mit anderen übenden Verfahren (wie z. B. Autogenem Training nach Ziffer 846) oder regulären psychotherapeutischen Gruppensitzungen in derselben Sitzung berechnet werden.
Achtung: Die bloße Teilnahme an einer Entspannungsgruppe ohne therapeutische Steuerung und individuelle medizinische Indikation rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ A20 nicht und wird von Prüfstellen regelmäßig gestrichen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ A20: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss neben der Diagnose auch das konkrete Therapieziel der jeweiligen Sitzung festgehalten werden. Auch die Dauer der Sitzung und die Anzahl der Teilnehmer sollten dokumentiert werden.
Zusätzlich sollte der individuelle Therapieverlauf des Patienten kurz skizziert werden, um den medizinischen Nutzen der analogen Leistung zu belegen.
Dokumentationsbeispiel:
Pat. nimmt an Maltherapie in der Gruppe (5 Teilnehmer) teil. Indikation: Angststörung bei chronischer Erkrankung. Therapieziel: Nonverbale Ausdrucksförderung und Angstreduktion. Dauer: 60 Min. Pat. zeigte aktive Beteiligung und reflektierte das gestaltete Bild im therapeutischen Nachgespräch.
GOÄ A20: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (Faktor 2,3) bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein außergewöhnlich hoher Betreuungsaufwand bei schwerstkranken Patienten, eine stark eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit der Teilnehmer oder eine deutlich verlängerte Sitzungsdauer. Diese Erschwernisse müssen auf der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A20 kann im Rahmen eines Behandlungstages mit anderen ärztlichen Leistungen kombiniert werden, sofern diese zeitlich getrennt stattfinden. Erlaubt ist beispielsweise die Kombination mit einer symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5 oder einer eingehenden Beratung nach Ziffer 3, wenn diese vor oder nach der Gruppensitzung stattfinden. Eine zeitgleiche Erbringung ist jedoch ausgeschlossen.
Ziffer A20 in der neuen GOÄ
Die Musiktherapie in Gruppen und Therapie der Sprachgestaltung (bisher Analogziffer zu Nr. 20 GOÄ, Gruppenbehandlung) sieht der Entwurf der neuen GOÄ ohne eigene Nachfolgeziffer vor. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 16,08 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A20
Was hat nicht gestimmt?