GOÄ A2063: Materialentfernung kleiner Knochen abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A2063
Entfernung von Osteosynthesematerial aus kleinen Knochen oder Gelenken
Punktzahl 126  
Einfachsatz 7,34 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,88 € 2,3x
Höchstsatz 25,69 € 3,5x

Leitfaden zur rechtssicheren Abrechnung der GOÄ-Ziffer A2063 für die Entfernung von Osteosynthesematerial aus kleinen Knochen ohne Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2063

A2063 (analog): Entfernung von Osteosynthesematerial aus kleinen Knochen oder Gelenken

Die Ziffer A2063 wird als Analogbewertung herangezogen, da die originale Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bestimmte moderne oder ambulante Konstellationen nicht direkt abbildet. Als Referenz dient die Ziffer 2063 aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie). Die Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung und Entfernung von Schrauben, Platten, Drähten oder Kirschner-Drähten aus kleinen Knochenstrukturen.

Zu den kleinen Knochen und Gelenken zählen insbesondere die Finger- und Zehenknochen sowie die Hand- und Fußwurzelknochen. Die Ziffer deckt den gesamten operativen Zugang, das Aufsuchen des Materials, die eigentliche Extraktion sowie den anschließenden Wundverschluss ab. Vorbereitende Maßnahmen und die postoperative Erstversorgung sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ A2063 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Anwendung der Ziffer A2063 ist in der chirurgischen und orthopädischen Praxis nach der Ausheilung von Frakturen an Hand oder Fuß alltäglich. Typische Indikationen sind die Entfernung von Kirschner-Drähten nach einer Fingerfraktur oder die Entnahme von Kleinfragmentplatten nach einer Arthrodese. Auch störende Schrauben nach einer Hallux-valgus-Operation rechtfertigen diesen Eingriff.

Es ist essenziell, die anatomische Abgrenzung zu beachten. Während kleine Knochen über die A2063 abgerechnet werden, erfordert die Materialentfernung aus mittelgroßen Knochen (wie dem Schlüsselbein oder der Elle) die Ziffer 2064. Die Abgrenzung basiert auf der anatomischen Klassifikation der beteiligten Knochenstrukturen.

Tipp: Bei der Entfernung von Drähten, die perkutan eingebracht wurden und ohne Inzision gezogen werden können, ist die Ziffer A2063 meist nicht gerechtfertigt. Hier sollte auf einfachere Verbands- oder Wundgebühren zurückgegriffen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2063

Fallbeispiel 1: Entfernung eines Kirschner-Drahtes am Finger

Ein Patient stellt sich sechs Wochen nach einer operativ versorgten Grundgliedfraktur des Zeigefingers zur Materialentfernung vor. Der behandelnde Arzt führt eine lokale Infiltrationsanästhesie durch, inzidiert die Haut über dem Drahtende und entfernt den Kirschner-Draht mittels Zange. Nach Spülung erfolgt der Wundverschluss mittels Naht.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A2063 für die operative Entfernung des Osteosynthesematerials. Zusätzlich können die Lokalanästhesie (z. B. GOÄ 490) und das verwendete Nahtmaterial als Sachkosten berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Plattenentfernung nach Hallux-valgus-Korrektur

Nach knöcherner Konsolidierung einer Osteotomie am ersten Mittelfußknochen klagt die Patientin über lokale Druckbeschwerden durch die einliegende Titanplatte. Der Operateur legt die Platte über den alten Zugangsweg frei, dreht die vier Kleinfragmentschrauben heraus und entnimmt das Implantat vollständig.

In diesem Szenario ist die Ziffer A2063 der korrekte Ansatz für die Entfernung des Materials aus einem kleinen Knochen. Die Abrechnung erfolgt zum Regelsatz, sofern keine außergewöhnlichen Verwachsungen vorlagen.

Fallbeispiel 3: Entfernung von zwei separaten Zugschrauben

Bei einem Patienten wurden nach einer Kahnbeinfraktur der Hand zwei isolierte Zugschrauben eingebracht. Diese werden nun in einer ambulanten Operation über zwei getrennte Stichkanäle entfernt.

Da es sich um zwei eigenständige operative Zugänge an unterschiedlichen Stellen des Handwurzelknochens handelt, kann die Ziffer A2063 unter Umständen mehrfach oder mit einem erhöhten Steigerungsfaktor begründet werden. Die genaue Dokumentation der getrennten Zugangswege ist hierbei zwingend erforderlich.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2063: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der Knochendimensionen. Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob es sich tatsächlich um einen kleinen Knochen im Sinne der GOÄ handelt. Die fälschliche Anwendung der A2063 bei Röhrenknochen wie dem Radius führt regelmäßig zu Rechnungskürzungen.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung von Wundversorgungen oder Narbenexzisionen im selben Operationsgebiet unzulässig. Der operative Zugang und der primäre Wundverschluss sind integrale Bestandteile der Ziffer A2063 und dürfen nicht separat mittels der Ziffern 2001 bis 2005 liquidiert werden. Solche Doppelabrechnungen fallen bei automatisierten Prüfungen sofort auf.

Achtung: Die Entfernung von Osteosynthesematerial darf nicht neben einer erneuten Osteosynthese am selben Knochenabschnitt berechnet werden, es sei denn, es handelt sich um eine medizinisch begründete, separate Sitzung.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A2063: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im OP-Bericht müssen die genaue anatomische Lokalisation, der Zustand des Weichteilgewebes und die Art des entfernten Materials detailliert beschrieben werden. Auch die Anzahl der entfernten Schrauben oder Drähte sollte präzise im Operationsprotokoll festgehalten werden.

Besonders wichtig ist die Erwähnung eventueller Erschwernisse, wie zum Beispiel tief liegendes, überwachsenes Material oder abgebrochene Schraubenköpfe. Diese Details liefern die notwendige medizinische Begründung für eine spätere Faktorerhöhung über den Regelsatz hinaus.

Dokumentation: Nach Lokalanästhesie Inzision über dem D3-Mittelphalanx-Schaft. Darstellung des distal liegenden Kirschner-Drahtes. Der Draht war vollständig von fibrösem Gewebe überwachsen. Mühsame Freilegung und anschließende vollständige Extraktion des Drahtes. Wundspülung, fortlaufende Hautnaht.

GOÄ A2063: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A2063 kann bei erhöhtem operativem Aufwand bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung (über 2,3) sind eine starke knöcherne Überbauung des Materials, verformte oder beschädigte Schraubenköpfe, die Spezialwerkzeuge erfordern, oder ausgeprägte postoperative Vernarbungen. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Materialentfernung mit Anästhesieleistungen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung der Infiltrationsanästhesie nach Ziffer 490 oder der Leitungsanästhesie nach Ziffer 493. Auch postoperative Kontrollröntgenaufnahmen nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts O sind bei medizinischer Notwendigkeit berechnungsfähig. Eine Kombination mit allgemeinen Beratungsgebühren (z. B. Ziffer 1 oder 5) am selben Tag ist nur unter Beachtung der allgemeinen GOÄ-Vorgaben zulässig.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2063

Die GOÄ-Ziffer A2063 wird für die operative Entfernung von Osteosynthesematerial wie Schrauben oder Drähten aus kleinen Knochen oder Gelenken angewendet. Typische Anwendungsbereiche sind Finger, Zehen sowie Hand- und Fußwurzelknochen. Der Eingriff muss operativ über eine Inzision erfolgen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer A2063 beträgt 16,88 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 7,34 Euro. Bei erhöhtem Aufwand kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz auf 25,69 Euro gesteigert werden.
Die Ziffer A2063 kann mehrfach berechnet werden, wenn Material aus verschiedenen, getrennten Knochen oder über separate Zugänge entfernt wird. Eine mehrfache Berechnung für denselben Knochenabschnitt über denselben Zugang ist hingegen nicht zulässig. Die getrennten operativen Schritte müssen im OP-Bericht exakt dokumentiert sein.
Als kleine Knochen im Sinne der GOÄ gelten die Knochen der Finger und Zehen sowie die Hand- und Fußwurzelknochen. Für mittelgroße Knochen wie das Schlüsselbein oder die Elle ist stattdessen die Ziffer 2064 heranzuziehen. Größere Röhrenknochen erfordern die Ziffer 2065.
Ja, der primäre Wundverschluss mittels Naht ist integraler Bestandteil der operativen Leistung nach GOÄ A2063. Eine separate Abrechnung von chirurgischen Wundnähten nach den Ziffern 2001 bis 2005 ist für denselben Zugangsweg ausgeschlossen. Lediglich spezielle plastische Rekonstruktionen könnten unter strengen Voraussetzungen gesondert berechnet werden.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich