GOÄ A2257: Arthroskopische subakromiale Dekompression

5 Min. Lesezeit
GOÄ A2257
arthroskopische subakromiale Dekompression
Punktzahl 800  
Einfachsatz 46,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 107,25 € 2,3x
Höchstsatz 163,21 € 3,5x

Die arthroskopische subakromiale Dekompression (ASD) nach GOÄ-Ziffer A2257 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen und Ausschlüssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2257

Die Ziffer A2257 ist eine Analogbewertung, die auf der Originalziffer 2257 der Gebührenordnung für Ärzte basiert. Da die moderne arthroskopische Chirurgie in der ursprünglichen GOÄ von 1982 nicht vollumfänglich abgebildet ist, erfolgt die Liquidation dieser Leistung analog.

Ziffer 2257 (analog): Resektion des Akromion – analog arthroskopische subakromiale Dekompression (ASD)

Die Leistung umfasst die arthroskopische Erweiterung des subakromialen Raumes. Hierzu gehören der arthroskopische Zugang, die Inspektion des Gelenk- und Gleitraumes sowie die gezielte Abtragung von knöchernen Spornen (Osteophyten) an der Unterfläche des Akromions. Auch die Teilresektion des vorderen Akromionrandes (Akromioplastik) zur Beseitigung der mechanischen Enge ist integraler Bestandteil dieser Ziffer.

GOÄ A2257 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die arthroskopische subakromiale Dekompression stellt einen der am häufigsten durchgeführten Eingriffe in der Schulterchirurgie dar. Hauptindikation ist das chronische subakromiale Impingementsyndrom (Engpasssyndrom), das auf konservative Therapiemaßnahmen nicht anspricht. Durch die knöcherne Abtragung wird der Druck auf die darunter gleitende Rotatorenmanschette und die Bursa subacromialis nachhaltig reduziert.

Ein weiteres typisches Einsatzgebiet ist die operative Sanierung bei einer Tendinosis calcarea (Kalkschulter), sofern die Kalkdepots im Rahmen der Dekompression mit ausgeräumt werden. Auch bei Partialrupturen der Rotatorenmanschette, die eine mechanische Reizung durch das Akromion aufweisen, ist die Kombination aus Naht und ASD klinischer Standard. Die Abgrenzung zu offenen Verfahren ist essenziell, da offene Resektionen über andere Ziffern liquidiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2257

Fallbeispiel 1: Klassisches Impingementsyndrom

Ein Patient stellt sich mit therapieresistenten Schulterschmerzen bei Abduktion vor. Diagnostisch zeigt sich ein Outlet-Impingement mit einem spitz zulaufenden Akromion (Typ II nach Bigliani). Es erfolgt die arthroskopische subakromiale Dekompression inklusive einer vorderen Akromioplastik.

Die Begründung für die Abrechnung liegt in der mechanischen Enge, die arthroskopisch beseitigt wurde. Abgerechnet wird die Ziffer A2257 zum Regelsatz (2,3-fach) mit 107,25 €.

Fallbeispiel 2: Kalkschulter mit begleitender Enge

Bei einer Patientin liegt eine schmerzhafte Tendinosis calcarea vor. Arthroskopisch wird das Kalkdepot in der Supraspinatussehne inzidiert und entleert, gefolgt von einer subakromialen Dekompression zur Vermeidung eines postoperativen Impingements.

Neben der Kalkdepotentleerung (analog nach Ziffer A2115) wird die Ziffer A2257 für die Dekompression berechnet. Beide Leistungen stehen nebeneinander, da sie unterschiedliche therapeutische Ziele verfolgen.

Fallbeispiel 3: Re-Operation bei rezidivierenden Beschwerden

Ein Patient muss sich aufgrund eines Rezidivs nach einer externen Voroperation einer erneuten arthroskopischen Dekompression unterziehen. Aufgrund massiver Vernarbungen im subakromialen Raum gestaltet sich die Präparation und Darstellung der anatomischen Strukturen als extrem zeitaufwendig.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A2257, wobei der Steigerungsfaktor aufgrund des erheblichen Mehraufwands auf den 3,5-fachen Satz (163,21 €) angehoben wird. Die Begründung verweist explizit auf die ausgeprägten Vernarbungen und die Voroperation.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2257: Was Prüfer beanstanden

Ein wiederkehrender Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Liquidation einer diagnostischen Arthroskopie (Ziffer 2189 oder 2195) neben der therapeutischen Dekompression. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Posten regelmäßig, da die Diagnostik als vorbereitender Schritt der therapeutischen Hauptleistung gilt und somit abgegolten ist.

Ebenfalls unzulässig ist die gesonderte Berechnung einer Bursektomie (Resektion des Schleimbeutels) im selben Operationsgebiet. Die Entfernung der entzündeten Bursa subacromialis ist zwingend notwendig, um Sicht auf das Akromion zu erhalten, und stellt somit einen integralen Bestandteil der ASD dar.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer A2257 und Ziffern für rein diagnostische Gelenkspiegelungen am selben Gelenk führt fast immer zu Beanstandungen und sollte strikt vermieden werden.

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Dokumentation der GOÄ A2257: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im OP-Bericht ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss den Weg des Arthroskops in den subakromialen Raum, die Beurteilung der Bursa und der Sehnenunterfläche sowie den genauen Umfang der knöchernen Resektion detailliert beschreiben.

Insbesondere die Verwendung spezifischer Instrumente wie der Kugelfräse (Shaver) oder elektrochirurgischer Geräte zur Ablation sollte namentlich erwähnt werden. Auch die Dokumentation des prä- und postoperativen Befundes (z. B. "freies Gleiten der Sehne nach Dekompression") sichert den Erlös.

Dokumentation: "...Nach Etablierung des posterioren und anterolateralen Portals Darstellung des subakromialen Raumes. Ausgeprägte Hypertrophie der Bursa subacromialis, diese wird mittels Shaver vollständig reseziert. Darstellung des Akromions mit deutlichem spornartigen Osteophyten am Vorder- und Unterrand. Unter Sicht kontrollierte Abtragung des Knochensporns mittels rotierender Kugelfräse (Acromioplastik), bis ein planer Knochenrand und ein freies Gleiten der Supraspinatussehne ohne mechanisches Impingement erreicht sind..."

GOÄ A2257: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad oder ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand rechtfertigen die Anwendung von Faktoren bis zu 3,5. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen, anatomische Varianten wie ein hakenförmiges Akromion (Typ III nach Bigliani) oder ein Zustand nach Voroperationen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die ASD mit anderen arthroskopischen Eingriffen kombiniert. Erlaubt ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung mit einer Rotatorenmanschettenrekonstruktion (analog nach Ziffer A2255) oder einer arthroskopischen Resektion des Akromioklavikulargelenks (Ziffer A2258), sofern diese medizinisch indiziert und eigenständig durchgeführt wurden. Auch der Zuschlag für ambulantes Operieren (z. B. Ziffer 444) kann bei Erfüllung der Voraussetzungen angesetzt werden.

Tipp: Verwenden Sie bei der Steigerung über den 2,3-fachen Satz patientenindividuelle Begründungen. Standardfloskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkreten Bezug zum Befund werden von Kostenträgern meist nicht anerkannt.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2257

Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A2257, die sich an der Ziffer 2257 (Resektion des Akromion) orientiert. Mit einem Einfachsatz von 46,63 Euro und 800 Punkten bildet sie den arthroskopischen Eingriff präzise ab. Wichtig ist die explizite Kennzeichnung als Analogabrechnung auf der Rechnung.
Neben der Ziffer A2257 darf die diagnostische Arthroskopie nach Ziffer 2189 oder 2195 für dasselbe Gelenk nicht separat berechnet werden, da die Diagnostik integraler Bestandteil des therapeutischen Eingriffs ist. Auch die alleinige arthroskopische Bursektomie ist in der Regel mit der Dekompression abgegolten. Weitere Ausschlüsse betreffen primär offene Operationsverfahren am selben Operationsgebiet.
Ja, eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder außergewöhnlichem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen, anatomische Varianten oder ein Zustand nach Voroperationen im subakromialen Raum. Diese Erschwernisse müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden.
Nein, die Resektion der Bursa subacromialis (Bursektomie) ist als vorbereitender oder integraler Bestandteil der subakromialen Dekompression anzusehen und kann nicht zusätzlich abgerechnet werden. Die Ziffer A2257 deckt den gesamten arthroskopischen Eingriff im subakromialen Raum ab. Nur in sehr seltenen, begründeten Ausnahmefällen bei völlig eigenständigen Indikationen ist eine separate Darstellung denkbar.
Die Ziffer A2257 ist mit 800 Punkten bewertet, was einem Einfachsatz von 46,63 Euro entspricht. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar 107,25 Euro. Der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 liegt bei 163,21 Euro.
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