GOÄ A2403: Endometriose-Exzision rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A2403
Exzision von Endometrioseherden aus dem Peritoneum (Bauchfell)
Punktzahl 133  
Einfachsatz 7,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 17,82 € 2,3x
Höchstsatz 27,12 € 3,5x

Die analoge Abrechnung der Endometriose-Exzision nach GOÄ A2403 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Steigerungssätzen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2403

Die Ziffer A2403 ist eine Analogbewertung, die für die operative Entfernung von Endometrioseherden herangezogen wird. Da die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine spezifische Ziffer für diese moderne und häufige gynäkologische bzw. chirurgische Intervention bereithält, erfolgt die Abrechnung analog.

A2403 (analog): Exzision von Endometrioseherden aus dem Peritoneum (Bauchfell)

Als Referenz für diese Analogbewertung dient die GOÄ-Ziffer 2403, welche die Exzision einer tiefsitzenden Gewebswucherung unter der Faszie oder eines kleinen Muskels beschreibt. Die Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung, die Präparation und die anschließende Exzision des betroffenen Gewebes aus dem Bauchfell. Auch die primäre Wundversorgung im Operationsgebiet ist mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ A2403 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung bei Endometriose

Die operative Sanierung von Endometrioseherden stellt einen zentralen Pfeiler in der Therapie der symptomatischen Endometriose dar. Die Abrechnung über die Analogziffer A2403 ist immer dann gerechtfertigt, wenn peritoneale Endometrioseherde im Rahmen einer Laparoskopie oder Laparotomie exzidiert werden. Dies betrifft typischerweise Herde am parietalen oder viszeralen Peritoneum, beispielsweise im Bereich des Douglas-Raums oder der Blasen-Uterus-Falte.

Wichtig ist die Abgrenzung zu reinen Destruktionsverfahren. Wird ein Endometrioseherd lediglich mittels Laser oder Elektrokoagulation vaporisiert, ist die Ziffer A2403 nicht anwendbar. In solchen Fällen müssen andere, dem Verfahren entsprechende Ziffern gewählt werden, da die Exzision das histologische Gewinnen von Material zwingend voraussetzt.

Tipp: Um die Ziffer A2403 rechtssicher abzurechnen, sollte stets ein histopathologischer Befund vorliegen, der die Exzision des Endometriosegewebes zweifelsfrei belegt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2403

Im klinischen Alltag variiert der Aufwand je nach Lokalisation und Anzahl der Herde erheblich. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die korrekte Abrechnungsweise.

Fallbeispiel 1: Solitärer Endometrioseherd im Douglas-Raum

Bei einer Patientin mit chronischen Unterbauchschmerzen wird eine diagnostische Laparoskopie durchgeführt. Dabei zeigt sich ein einzelner, oberflächlicher Endometrioseherd im Bereich des Douglas-Raums. Der Herd wird scharf exzidiert und zur Histologie eingesandt.

Die Abrechnung erfolgt einfach über die Ziffer A2403 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um einen unkomplizierten Einzeleingriff handelt, ist eine Steigerung des Faktors in der Regel nicht begründbar.

Fallbeispiel 2: Multiple peritoneale Herde an unterschiedlichen Lokalisationen

Im Rahmen einer operativen Laparoskopie werden drei voneinander getrennte Endometrioseherde exzidiert: einer an der Plica vesicouterina und zwei weitere am lateralen Beckenwandperitoneum links und rechts. Alle drei Präparate werden getrennt zur pathologischen Untersuchung geschickt.

In diesem Fall kann die Ziffer A2403 dreifach in Ansatz gebracht werden. Die Begründung auf der Rechnung muss die unterschiedlichen anatomischen Lokalisationen und den Mehraufwand klar ausweisen.

Fallbeispiel 3: Tief infiltrierende Endometriose mit erschwerter Präparation

Es erfolgt die Exzision eines tief infiltrierenden Endometrioseherdes aus dem retroperitonealen Raum nahe des Harnleiters. Aufgrund der engen Lagebeziehung zum Ureter ist eine äußerst vorsichtige und zeitaufwendige Präparation notwendig.

Hier wird die Ziffer A2403 einmal abgerechnet, jedoch unter Ausschöpfung des Steigerungssatzes bis zum 3,5-fachen Faktor. Als Begründung dient das erhöhte Komplikationsrisiko und der signifikante zeitliche Mehraufwand durch die Ureternähe.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2403: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A2403 ist die Verwechslung von Exzision und Koagulation. Private Krankenversicherungen fordern bei der Abrechnung von Exzisionsziffern regelmäßig den pathologischen Befundbericht an. Kann keine Histologie vorgewiesen werden, wird die Erstattung der Ziffer A2403 oft verweigert und auf günstigere Koagulationsziffern verwiesen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Mehrfachabrechnung bei eng beieinanderliegenden Herden. Werden mehrere kleine Herde innerhalb desselben eng begrenzten Peritonealareals entfernt, gilt dies gebührenrechtlich als ein einziger operativer Akt. Die mehrfache Berechnung der Ziffer A2403 ist in diesem Fall nicht zulässig und führt bei Prüfungen regelmäßig zu Kürzungen.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Ziffer A2403 neben umfassenderen Resektionen im selben Zielgebiet (wie einer Teilresektion des Darms oder der Blase) ist meist ausgeschlossen, da die Exzision des Peritoneums in diesen komplexeren Eingriffen als Zuarbeit enthalten ist.

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Dokumentation der GOÄ A2403: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen die genaue Lage, die Größe und die Anzahl der exzidierten Herde detailliert beschrieben werden. Auch die angewandte Technik (z. B. scharfe Exzision mittels Schere oder histologische Bergung) sollte explizit erwähnt werden.

Besonders bei der Mehrfachabrechnung der Ziffer A2403 ist es ratsam, die getrennte Bergung und Einsendung der Gewebeproben zu dokumentieren. Dies liefert den unumstößlichen Beweis, dass es sich um selbstständige operative Teilschritte an unterschiedlichen Lokalisationen handelte.

Dokumentationsbeispiel: Laparoskopische Freilegung des Douglas-Raums. Identifikation eines 8 mm großen, bläulichen Endometrioseherdes am parietalen Peritoneum. Scharfe Exzision des Herdes unter Schonung der darunterliegenden Strukturen. Getrennte Bergung und Kennzeichnung als Präparat A zur histopathologischen Aufarbeitung.

GOÄ A2403: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3-fach (17,82 €) kann bei Vorliegen besonderer medizinischer Gegebenheiten bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz (27,12 €) erhöht werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine ausgeprägte Adhäsionsbildung (Verwachsungen) im Operationsgebiet, eine anatomisch schwierige Lage (z. B. in unmittelbarer Nähe zu großen Gefäßen oder dem Ureter) oder ein extrem zeitaufwendiges Präparationsverfahren bei tief infiltrierenden Befunden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A2403 wird häufig im Rahmen einer therapeutischen Laparoskopie (z. B. nach GOÄ-Ziffer 3135 oder analog) erbracht. Daneben sind oft Adhäsiolysen (GOÄ-Ziffer 3305 analog) oder die Sanierung von Ovarialendometriomen (GOÄ-Ziffer 3140 analog) abrechenbar. Es muss jedoch stets darauf geachtet werden, dass keine Doppelabrechnung von Teilleistungen erfolgt, die bereits in der operativen Hauptleistung enthalten sind.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2403

Die GOÄ-Ziffer A2403 ist eine Analogziffer zur Abrechnung der Exzision von Endometrioseherden aus dem Peritoneum. Sie basiert auf der Referenzziffer 2403 und wird mit 133 Punkten bewertet.
Das Honorar beträgt beim einfachen Gebührensatz 7,75 Euro. Beim medizinisch Regelsatz von 2,3-fach beläuft es sich auf 17,82 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) bei 27,12 Euro liegt.
Ja, die Ziffer A2403 kann bei der Exzision mehrerer getrennter Endometrioseherde mehrfach berechnet werden. Voraussetzung hierfür ist eine präzise Dokumentation der unterschiedlichen Lokalisationen im Operationsbericht.
Als Referenz dient die GOÄ-Ziffer 2403, welche die Exzision einer tiefsitzenden Gewebswucherung unter der Faszie oder eines kleinen Muskels beschreibt. Diese Ziffer wurde von der Bundesärztekammer für die analoge Bewertung der peritonealen Endometriose-Exzision festgelegt.
Private Krankenversicherungen bemängeln oft eine unzureichende Dokumentation der getrennten Exzisionsstellen bei Mehrfachabrechnung. Auch die unzulässige Kombination mit anderen operativen Hauptleistungen desselben Zielgebiets wird häufig beanstandet.
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