GOÄ A269a: Akupunktur korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ A269a
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,92 € 2,3x
Höchstsatz 71,40 € 3,5x

Die Abrechnung der Akupunktur nach GOÄ-Ziffer A269a bietet Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Ärzte Schmerztherapien rechtssicher und optimiert liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A269a

Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung (analog Ziffer 269a)

Die Analogziffer A269a beschreibt die klassische Nadelakupunktur, die primär zur Schmerzlinderung eingesetzt wird. Diese Leistung umfasst das sterile Aufsuchen und Desinfizieren der Akupunkturpunkte, das präzise Setzen der Nadeln sowie deren Verweildauer im Körper. Auch das anschließende Entfernen und Entsorgen der Nadeln ist mit dieser Gebühr abgegolten.

Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte keine adäquate Ziffer für die moderne Schmerzakupunktur bereithielt, wurde diese Analogbewertung etabliert. Sie ermöglicht eine leistungsgerechte Honorierung dieser etablierten Therapiemethode in der privaten Liquidation.

GOÄ A269a in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Anwendung der GOÄ A269a setzt eine klare Schmerzdiagnose voraus. Typische klinische Szenarien umfassen chronische Gonarthrose, chronische Lendenwirbelsäulenschmerzen oder Migräne. Auch akute Schmerzzustände wie ein akutes LWS-Syndrom können über diese Ziffer abgerechnet werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Ziffer 269b, welche für eine Akupunktur mit einer Mindestdauer von 20 Minuten oder bei spezifischen Indikationen wie Suchtbehandlung vorgesehen ist. Die Ziffer A269a erfordert keine feste Mindestdauer, orientiert sich jedoch an den medizinischen Standards der Nadelstich-Technik.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A269a

Fallbeispiel 1: Chronisches LWS-Syndrom

Ein Patient stellt sich mit chronischen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule vor. Nach der Untersuchung erfolgt eine 20-minütige Akupunkturbehandlung an definierten Meridianpunkten. Abgerechnet wird die GOÄ A269a zum Regelsatz (2,3-fach) für die Schmerztherapie.

Fallbeispiel 2: Akute Migräneattacke

Eine Patientin leidet unter einer schweren Migräneattacke. Zur Schmerzlinderung werden spezifische Kopf- und Handpunkte akupunktiert. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A269a, kombiniert mit einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.

Fallbeispiel 3: Gonarthrose mit erschwerter Lokalisation

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Kniegelenksarthrose und starker Schwellung gestaltet sich das Auffinden der Akupunkturpunkte schwierig. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands wird die Ziffer A269a mit dem Steigerungsfaktor 3,5 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A269a: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Kombination mit anderen Akupunkturleistungen in derselben Sitzung. Die Ziffern A269a und 269b schließen sich gegenseitig aus, weshalb pro Sitzung nur eine der beiden Leistungen berechnet werden darf. Zudem fordern private Krankenversicherungen oft den Nachweis einer klaren Schmerzindikation.

Auch die unbegründete Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 führt regelmäßig zu Kürzungen. Jede Steigerung über den Regelsatz hinaus muss individuell und patientenbezogen in der Rechnung begründet werden.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ A269a ohne dokumentierte Schmerzdiagnose führt bei Prüfungen fast immer zur Ablehnung der Erstattung durch die Beihilfe oder private Kassen.

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Dokumentation der GOÄ A269a: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarverlusten und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die genauen anatomischen Lokalisationen der gesetzten Nadeln sowie die Behandlungsdauer festgehalten werden. Auch die subjektive Schmerzintensität vor und nach der Sitzung sollte dokumentiert werden.

Besondere Vorkommnisse wie Kreislaufreaktionen oder eine erschwerte Nadelung aufgrund anatomischer Varianten sind ebenfalls schriftlich zu fixieren. Dies dient als rechtssichere Grundlage für eventuelle Steigerungssätze.

Dokumentation: Akupunktur bei chronischer Lumbalgie. Desinfektion, Applikation von 8 sterilen Einmalnadeln (u.a. Blase 23, Blase 40 beidseits). Verweildauer 20 Minuten. Keine Komplikationen, Schmerzreduktion auf der VAS von 7 auf 4.

GOÄ A269a: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ A269a gut begründbar. Typische Gründe sind eine extreme Schmerzüberempfindlichkeit des Patienten, eine erschwerte Lagerung oder ein überdurchschnittlich hoher Zeitaufwand bei der Punktlokalisation.

Typische Ziffernkombinationen

Die Akupunktur wird häufig im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzepts erbracht. Zulässig ist die Kombination mit Beratungsleistungen wie der GOÄ-Ziffer 1 oder der Ziffer 3 bei längeren Gesprächen. Auch körperliche Untersuchungen nach Ziffer 5 sind neben der Akupunktur berechnungsfähig, sofern sie medizinisch notwendig waren.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Beratungen und Untersuchungen, die am selben Tag wie die Akupunktur stattfinden, eine eigenständige Diagnose aufweisen, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Ziffer A269a in der neuen GOÄ

A269a (Allergie-Akupunktur, mindestens 20 Minuten, analog Nr. 269a GOÄ) wird in der neuen GOÄ durch zwei zeitlich gestufte Akupunkturziffern ersetzt — die genaue Sitzungsdauer entscheidet:

  • Dauer bis zu 20 Minuten: Nummer 731 „Akupunktur (Nadelstich-Technik), Dauer bis zu 20 Minuten" — 18,55 € je Sitzung. Nicht neben 733, 735, 736, 737 und weiteren Akupunkturziffern berechnungsfähig.
  • Dauer mehr als 20 Minuten: Nummer 733 „Akupunktur (Nadelstich-Technik), Dauer mehr als 20 Minuten" — 42,90 € je Sitzung. Nicht neben 731, 735, 736, 737, 738 und weiteren Nummern berechnungsfähig.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 46,92 €. Wer mehr als 20 Minuten nadelt, liegt mit 42,90 € nahe am bisherigen Niveau; kürzere Sitzungen werden mit 18,55 € deutlich niedriger vergütet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A269a

Die Ziffer A269a ist für die Akupunktur mittels Nadelstich-Technik zur Behandlung von Schmerzen je Sitzung berechnungsfähig. Typische Indikationen sind chronische Kopf-, Rücken- oder Gelenkschmerzen.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern A269a und 269b in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Die Ziffer 269b beschreibt eine aufwendigere Akupunktur von mindestens 20 Minuten Dauer oder bei speziellen Indikationen.
Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz und beträgt 46,92 Euro. Bei besonderem Aufwand, wie schwieriger Punktlokalisation oder unruhigen Patienten, kann mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (71,40 Euro) gesteigert werden.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die behandelte Schmerzdiagnose, die genutzten Akupunkturpunkte, die Verweildauer der Nadeln sowie der therapeutische Effekt dokumentiert werden. Auch eventuelle Besonderheiten, die eine Steigerung rechtfertigen, gehören in die Patientenakte.
Es handelt sich um eine Analogbewertung, da die ursprüngliche GOÄ keine spezifische Ziffer für die moderne Schmerzakupunktur enthielt. Die Ziffer A269a lehnt sich an die Bewertung der Ziffer 269a an und ist von den privaten Krankenversicherungen anerkannt.}.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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