GOÄ A270: Ozoninsufflation richtig abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ A270
Ozoninsufflation – analog Nr. 270 GOÄ - entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 80  
Einfachsatz 4,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,72 € 2,3x
Höchstsatz 16,32 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A270 (Ozoninsufflation analog): Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, typische Fallbeispiele und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A270

Ozoninsufflation – analog Nr. 270 GOÄ - entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Gebührenordnung für Ärzte enthält keine eigene, spezifische Ziffer für die Ozoninsufflation. Aus diesem Grund erfolgt die Liquidation dieser Leistung als Analogabrechnung gemäß § 6 Abs. 2 der GOÄ. Als Referenz dient hierbei die GOÄ-Ziffer 270, welche im Original die Instillation in die Harnblase beschreibt.

Die Analogie basiert auf der methodischen Gleichwertigkeit der Verfahren. Bei beiden Leistungen wird ein therapeutisches Medium in eine natürliche Körperhöhle eingebracht. Im Fall der Ziffer A270 handelt es sich um ein präzise dosiertes Ozon-Sauerstoff-Gemisch, das zu therapeutischen Zwecken insuffliert wird. Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Patienten, das Bereitstellen des Gases sowie die eigentliche Applikation.

GOÄ A270 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die rektale Ozoninsufflation stellt eine etablierte Methode in der komplementärmedizinischen und naturheilkundlichen Praxis dar. Sie wird häufig als systemisch wirkende Therapieform eingesetzt, da das Gas über die gut durchblutete Darmschleimhaut rasch resorbiert wird. Typische Indikationen umfassen chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, chronische Lebererkrankungen sowie allgemeine Immunschwächen.

Neben der rektalen Anwendung kommt auch die vaginale Applikation in Betracht. Diese wird vor allem bei chronisch-rezidivierenden Infektionen des Urogenitaltraktes genutzt. Die keimtötende und durchblutungsfördernde Wirkung des Ozons steht hierbei im therapeutischen Fokus. Eine klare Abgrenzung muss zu rein kosmetischen oder nicht-medizinischen Anwendungen erfolgen, die nicht nach GOÄ liquidiert werden können.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A270

Fallbeispiel 1: Rektale Ozoninsufflation bei Colitis ulcerosa

Ein Patient mit bekannter Colitis ulcerosa stellt sich im beschwerdefreien Intervall zur unterstützenden Ozontherapie vor. Es erfolgt eine rektale Insufflation von 150 ml eines niedrig dosierten Ozon-Sauerstoff-Gemisches. Die Maßnahme dient der Entzündungshemmung und Schleimhautregeneration. Abgerechnet wird die Ziffer A270 analog zum Regelsatz (2,3-fach) neben einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5.

Fallbeispiel 2: Vaginale Ozoninsufflation bei rezidivierender Candidose

Eine Patientin leidet unter einer therapieresistenten, rezidivierenden Candidose der Scheide. Nach erfolgloser lokaler Antimykotika-Therapie wird eine vaginale Ozoninsufflation durchgeführt. Das Verfahren minimiert die Erregerlast und stabilisiert das lokale Milieu. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A270 analog sowie die gynäkologische Untersuchung nach GOÄ 27.

Fallbeispiel 3: Rektale Ozontherapie bei chronischem Erschöpfungssyndrom

Bei einem Patienten mit einem ausgeprägten chronischen Erschöpfungssyndrom (CFS) wird eine Serie von rektalen Ozoninsufflationen zur mitochondrialen Stimulation durchgeführt. Aufgrund von anatomischen Besonderheiten (ausgeprägte Hämorrhoiden) gestaltet sich die Applikation über das Darmrohr als zeitaufwendig. Die Ziffer A270 wird daher mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A270: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Fehlen der expliziten Analog-Kennzeichnung auf der Liquidation. Nach den Vorgaben der GOÄ muss eine analog erbrachte Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich beschrieben werden. Die Rechnung muss daher zwingend den Hinweis enthalten, dass die Leistung analog zur Ziffer 270 erbracht wurde.

Zudem fordern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ein. Da die Ozontherapie zu den komplementärmedizinischen Verfahren zählt, muss die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall gut begründet sein. Reine Wellness-Behandlungen oder pauschale Vitalisierungskuren ohne Krankheitswert werden von den Erstattungsstellen regelmäßig abgelehnt.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der Ziffer A270 neben anderen lokalen Spülungen oder Instillationen im selben anatomischen Zielgebiet ist unzulässig. Achten Sie darauf, solche Dopplungen in der Abrechnungssoftware auszuschließen.

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Dokumentation der GOÄ A270: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarkürzungen oder Regressansprüche abzuwenden. In der Patientenakte müssen alle abrechnungsrelevanten Details der Behandlung präzise festgehalten werden. Dazu gehören neben der Indikation auch die technischen Parameter der Applikation.

Es empfiehlt sich, die genaue Konzentration des Ozon-Sauerstoff-Gemisches sowie das applizierte Gesamtvolumen zu dokumentieren. Auch die Verweildauer des Gases und die Verträglichkeit durch den Patienten sollten vermerkt werden. Dies belegt den medizinischen Charakter der Sitzung und hebt die Leistung von einer reinen Wellness-Anwendung ab.

Dokumentation: Rektale Ozoninsufflation bei chronischer Kolitis. Applikation von 200 ml Ozon-Sauerstoff-Gemisch (Konzentration: 20 µg/ml) über rektalen Einmalkatheter. Schmerzfreie Durchführung, Gas wurde über 15 Minuten beschwerdefrei toleriert.

GOÄ A270: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A270 kann bei erhöhtem Aufwand über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine solche Steigerung sind anatomische Erschwernisse wie Strikturen, ausgeprägte Entzündungen der Schleimhaut oder starke Hämorrhoidal Leiden. Auch eine extreme Unruhe oder mangelnde Compliance des Patienten, die eine verlängerte Überwachung erfordert, rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ozoninsufflation wird selten als isolierte Leistung erbracht. Sinnvolle und zulässige Ziffernkombinationen umfassen die Beratung nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5. Auch die Erhebung einer weiterführenden Anamnese oder die Kombination mit Akupunkturleistungen kann im Rahmen eines ganzheitlichen Therapiekonzepts plausibel abgerechnet werden.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung von Analogziffern stets individuelle, patientenbezogene Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung. Standardisierte Textbausteine werden von privaten Krankenversicherungen häufig nicht anerkannt.

Ziffer A270 in der neuen GOÄ

A270 (Ozoninsufflation, analog Nr. 270 GOÄ) hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Die rektale, intravaginale oder subkutane Ozoninsufflation ist ein naturheilkundliches Verfahren, das nicht nach dem 1. Januar 2018 erstmals angewandt wurde — eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 entfällt damit. Ein inhaltlich passender Sachleistungskode (Infusion, Infiltration) ist für Gasinsuflation nicht anwendbar. Der 2,3-fache Satz lag bisher bei 10,72 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A270

Die Ozoninsufflation wird analog der GOÄ-Ziffer 270 (Instillation in die Harnblase) gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ berechnet. Auf der Rechnung muss die Leistung als „Ozoninsufflation – analog Nr. 270 GOÄ“ ausgewiesen werden.
Der Einfachsatz der Ziffer A270 beträgt 4,66 €, während der Regelhöchstsatz (2,3-fach) bei 10,72 € liegt. Bei begründetem Mehraufwand kann bis zum Höchstsatz von 16,32 € (3,5-fach) gesteigert werden.
Nein, die Ziffer A270 ist pro Sitzung in der Regel nur einmal berechenbar. Eine mehrfache Abrechnung für dieselbe Körperhöhle am selben Tag wird von den privaten Krankenversicherungen nicht anerkannt.
Die Erstattung hängt vom individuellen Tarif des Patienten und der medizinischen Notwendigkeit ab. Da es sich um ein komplementärmedizinisches Verfahren handelt, fordern Versicherer häufig eine ausführliche Begründung oder lehnen die Erstattung ab, wenn alternative Schulmedizin nicht ausgeschöpft wurde.
Die GOÄ A270 bezeichnet die lokale Gasinsufflation in Körperhöhlen wie den Darm oder die Vagina. Die große Eigenblut-Ozontherapie hingegen ist ein systemisches Verfahren, das meist analog zu Infusions- oder Transfusionsziffern (z. B. analog GOÄ 286) abgerechnet wird.
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