Die GOÄ-Ziffer A271 ermöglicht die analoge Abrechnung von Moxibustion und Eigenblut-Retransfusion. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und korrekter Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A271
Nr. 271 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Moxibustion (ohne Akupunktur)
2. Retransfusion von Eigenblut
Die Ziffer A271 stellt eine Analogbewertung dar, die auf der regulären Ziffer 271 der Gebührenordnung für Ärzte basiert. Da moderne oder spezifische Verfahren wie die Moxibustion oder die Retransfusion von Eigenblut nicht originär in der GOÄ abgebildet sind, erfolgt die Abrechnung über diesen Analogbeschluss. Dies sichert eine betriebswirtschaftlich angemessene Vergütung für diese speziellen medizinischen Leistungen.
Der Leistungsinhalt umfasst bei der Moxibustion die gezielte Erwärmung von Akupunkturpunkten mittels glimmendem Beifußkraut. Bei der Retransfusion von Eigenblut ist die Rückführung von zuvor gewonnenem, aufbereitetem Blut des Patienten inkludiert. Beide Verfahren erfordern eine präzise Indikationsstellung und Durchführung durch den behandelnden Arzt.
GOÄ A271 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der täglichen Praxis findet die Ziffer A271 vor allem in zwei völlig unterschiedlichen Fachgebieten Anwendung. Einerseits nutzen Therapeuten der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) die Moxibustion zur gezielten Wärmetherapie bei chronischen Schmerzzuständen oder funktionellen Störungen. Andererseits kommt die Eigenblut-Retransfusion in der operativen Medizin oder im Rahmen spezieller regenerativer Therapieverfahren zum Einsatz.
Für eine erfolgreiche Abrechnung muss die Indikation klar aus der Patientenakte hervorgehen. Bei der Moxibustion stehen chronische Erschöpfungszustände, Kälteüberempfindlichkeit oder chronische Wirbelsäulenbeschwerden im Vordergrund. Bei der Retransfusion ist der klinische Nutzen der autologen Blutrückführung zur Vermeidung von Fremdbluttransfusionen entscheidend.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A271
Fallbeispiel 1: Moxibustion bei chronischem LWS-Syndrom
Ein Patient stellt sich mit chronischen, kälteempfindlichen Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich vor. Der Arzt führt eine gezielte Wärmebehandlung mittels einer Moxa-Zigarre an den relevanten Meridianpunkten durch, ohne eine Nadelakupunktur anzuwenden. Die Behandlung dauert 15 Minuten und führt zu einer spürbaren Entspannung der Muskulatur. Abgerechnet wird die Ziffer A271 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Retransfusion von Eigenblut nach orthopädischem Eingriff
Nach einer komplexen Knie-Endoprothesen-Operation wird das in der postoperativen Phase aufgefangene Wundsekret des Patienten aufbereitet. Mittels eines sterilen Cell-Saver-Verfahrens erfolgt die kontrollierte Rückführung des Eigenblutes. Diese Maßnahme dient der Stabilisierung des Hämoglobinwertes und wird über die Ziffer A271 analog liquidiert.
Fallbeispiel 3: Moxibustion bei funktionellen Magen-Darm-Beschwerden
Eine Patientin leidet unter chronischen, funktionellen Magen-Darm-Beschwerden mit Neigung zu Bauchkrämpfen. Der Arzt appliziert über Moxa-Kegel auf Ingwer-Scheiben therapeutische Wärme auf den Bauchraum. Da keine Akupunkturnadeln gesetzt werden, ist die Abrechnung der Ziffer A271 vollumfänglich begründet und wird mit dem 2,3-fachen Satz berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A271: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Moxibustion ist die unzulässige Kombination mit Akupunkturleistungen. Das explizite Ausschlusskriterium im Leistungstext verbietet die Abrechnung der A271, wenn in derselben Sitzung eine Akupunktur nach Ziffer 269 oder 269a erfolgt. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen regelmäßig das Honorar wegen einer unzulässigen Doppelabrechnung.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A271 für Moxibustion schließt die gleichzeitige Abrechnung einer Akupunktur nach den Ziffern 269 oder 269a für dieselbe Sitzung in der Regel aus, da der Leistungstext explizit 'ohne Akupunktur' vorschreibt.
Bei der Retransfusion von Eigenblut beanstanden Prüfstellen häufig, wenn die Aufbereitung des Blutes nicht ausreichend dokumentiert ist. Auch die Verwechslung mit einfachen Eigenblutinjektionen nach Ziffer 284 führt oft zu Rückfragen. Die Ziffer A271 ist ausschließlich für die echte Retransfusion (Infusion) von Eigenblut vorgesehen.
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Dokumentation der GOÄ A271: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Für die Moxibustion müssen die behandelten Körperregionen, die angewandte Methode sowie die genaue Behandlungsdauer dokumentiert werden. Bei der Retransfusion sind das Volumen des retransfundierten Blutes und die Vitalparameter des Patienten zwingend festzuhalten.
Dokumentationsbeispiel Moxibustion: Moxibustion (ohne Akupunktur) durchgeführt an den Punkten BL23 und GV4 mittels Moxa-Zigarre. Behandlungsdauer: 15 Minuten zur Schmerzlinderung bei chronischem LWS-Syndrom. Keine Komplikationen.
Zusätzlich empfiehlt es sich, die therapeutische Aufklärung des Patienten in der Akte zu vermerken. Insbesondere bei analogen Bewertungen fordern Versicherer im Zweifelsfall die Behandlungsdokumentation an. Eine präzise Erfassung aller Parameter sichert hier den Vergütungsanspruch.
GOÄ A271: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Ein erhöhter Zeitaufwand bei der Moxibustion, beispielsweise durch eine besonders großflächige Anwendung oder die Behandlung extrem unruhiger Patienten, rechtfertigt einen höheren Faktor. Bei der Retransfusion können schwierige Venenverhältnisse oder Kreislaufinstabilitäten eine Steigerung begründen.
Tipp: Bei der Retransfusion von Eigenblut kann ein erschwerter venöser Zugang bei adipösen Patienten oder ausgeprägter Venensklerose eine Steigerung des Faktors auf 3,5 rechtfertigen. Dies muss in der Rechnung präzise begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A271 lässt sich im Praxisalltag gut mit anderen Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit einer symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5 oder einer eingehenden Beratung nach Ziffer 3. Wichtig ist, dass diese Begleitbehandlungen medizinisch eigenständig und nicht Teil der analogen Hauptleistung sind.
Ziffer A271 in der neuen GOÄ
A271 (analog Nr. 271 GOÄ) wurde für zwei Leistungen genutzt — beide erhalten in der neuen GOÄ eigene Kodes:
- Moxibustion bis zu 20 Minuten: Nummer 739 „Behandlung durch Moxibustion, Dauer bis zu 20 Minuten" — 17,03 € je Sitzung.
- Moxibustion mehr als 20 Minuten: Nummer 740 — 37,02 € je Sitzung.
- Retransfusion von Eigenblut (autologe Bluteinspritzung): Nummer 776 „Eigenbluteinspritzung, einschließlich vorheriger Blutentnahme, ggf. Aufbereitung und Medikamentenzugabe" — 22,21 € je Sitzung. Nicht neben 1729 berechnungsfähig.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 16,08 €. Die Moxibustion erhält erstmals eigene, zeitgestaffelte Ziffern; für die Eigenblutbehandlung gilt der Satz von 22,21 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A271
Was hat nicht gestimmt?