GOÄ A272: Hämatogene Oxydations-Therapie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A272
Hämatogene Oxydations-Therapie – analog Nr. 272 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) - Siehe auch GOÄ Nr. 284 analog
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 24,13 € 2,3x
Höchstsatz 36,72 € 3,5x

Die Abrechnung der Hämatogenen Oxydations-Therapie (HOT) nach GOÄ-Ziffer A272 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A272

Die GOÄ-Ziffer A272 ist eine Analogbewertung, die auf der Ziffer 272 der Gebührenordnung für Ärzte basiert. Da die Hämatogene Oxydations-Therapie (HOT) nicht explizit im Originalverzeichnis der GOÄ aufgeführt ist, erfolgt die Abrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog.

Ziffer A272 (analog): Hämatogene Oxydations-Therapie – analog Nr. 272 GOÄ (Infusion, mehr als 30 Minuten Dauer) – entsprechend GOÄ § 6 (2).

Die Leistung umfasst die Entnahme einer definierten Menge venösen Eigenbluts, die anschließende physikalische Behandlung des Blutes mit reinem Sauerstoff oder UV-Licht und die kontrollierte Reinfusion des aktivierten Blutes. Alle für diesen Prozess notwendigen Teilschritte sind mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ A272 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen

Die Hämatogene Oxydations-Therapie wird in der komplementärmedizinischen und naturheilkundlichen Praxis häufig eingesetzt. Hauptziel der Behandlung ist die Verbesserung der Fließeigenschaften des Blutes sowie die Optimierung der zellulären Sauerstoffverwertung bei chronischen Erkrankungen.

Typische Indikationen für die Anwendung der GOÄ A272 sind periphere arterielle Verschlusskrankheiten (pAVK), chronisch-venöse Insuffizienzen sowie allgemeine Durchblutungsstörungen im zerebralen oder kardialen Bereich. Auch bei chronischen Erschöpfungszuständen oder zur Rekonvaleszenz nach schweren Infekten wird die Therapie angewendet.

Tipp: Vor Beginn der Therapie sollte eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Patienten getroffen werden, insbesondere wenn es sich um eine reine Verlangensleistung handelt.

Die Abgrenzung zu anderen Eigenblutverfahren ist essenziell. Während die einfache Eigenbluttherapie nach Ziffer 284 die reine Reinjektion ohne aufwendige physikalische Aufbereitung beschreibt, erfordert die Ziffer A272 den spezifischen Einsatz von Sauerstoff und UV-Licht zur Aktivierung des Blutes.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A272

Fallbeispiel 1: Behandlung bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit

Ein Patient mit bekannter pAVK im Stadium II stellt sich zur unterstützenden Therapie vor. Es erfolgt die Entnahme von 100 ml Venenblut, die Anreicherung mit medizinischem Sauerstoff unter UV-Bestrahlung und die anschließende langsame Reinfusion über 40 Minuten.

Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A272 zum Regelsatz (2,3-fach). Da die Infusion über 30 Minuten dauerte, ist die Analogie zur Ziffer 272 GOÄ medizinisch und formal vollkommen gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Erschöpfungssyndrom mit schwierigen Venenverhältnissen

Eine Patientin leidet unter einem chronischen Erschöpfungssyndrom nach einem viralen Infekt. Zur Vitalisierung wird eine HOT durchgeführt. Aufgrund extrem schwieriger Venenverhältnissen gestaltet sich die Punktion und die anschließende Reinfusion zeitlich sehr aufwendig.

In diesem Fall rechnet der Arzt die Ziffer A272 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab. Die Begründung in der Rechnung verweist explizit auf die schwierige Venenpunktion und den dadurch entstandenen erheblichen Zeitaufwand.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Schmerz- und Sauerstofftherapie

Bei einem Patienten mit chronischen Gelenkschmerzen und Durchblutungsstörungen wird neben der Hämatogenen Oxydations-Therapie eine begleitende intramuskuläre Injektion eines Analgetikums durchgeführt.

Abgerechnet wird die Ziffer A272 für die HOT sowie die GOÄ-Ziffer 252 für die intramuskuläre Injektion. Da es sich um zwei unterschiedliche therapeutische Ansätze handelt, sind beide Leistungen nebeneinander berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A272: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Blutentnahme nach Ziffer 250. Da die Blutentnahme ein immanenter Bestandteil des Verfahrens der Eigenblutaufbereitung ist, darf sie nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung rigoros, wenn neben der Ziffer A272 die Ziffern 250 oder 284 für dieselbe Sitzung berechnet werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern ist die medizinische Notwendigkeit. Da die HOT zu den wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden gehört, fordern Versicherer häufig eine detaillierte medizinische Begründung oder lehnen die Erstattung unter Verweis auf fehlende Evidenz ab. Eine präzise Indikationsstellung ist daher unerlässlich.

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Dokumentation der GOÄ A272: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle Teilschritte der Hämatogenen Oxydations-Therapie detailliert festgehalten werden, einschließlich der entnommenen Blutmenge und der Dauer der Reinfusion.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der verwendeten Geräte und der Parameter der Sauerstoffanreicherung sowie der UV-Bestrahlung. Dies belegt den Unterschied zu einer einfachen Eigenblutbehandlung und sichert den Analoganspruch ab.

Dokumentationsbeispiel:
Durchführung einer HOT (analog GOÄ A272). Entnahme von 80 ml venösem Blut aus der Vena cubitalis links. Physikalische Aufbereitung mittels Sauerstoffzufuhr und UV-Bestrahlung im geschlossenen System. Reinfusion des aktivierten Blutes über 35 Minuten. Keine Komplikationen. Venenverhältnisse: erschwert.

Sollte ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet werden, muss die entsprechende Begründung direkt in der Dokumentation verankert sein.

GOÄ A272: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der Ziffer A272 sind ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand bei der Reinfusion oder anatomische Besonderheiten, die den Zugang erschweren.

Auch eine engmaschige Überwachung des Patienten bei bekannter Kreislauflabilität kann als Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss für den medizinischen Laien der privaten Krankenversicherung verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Sinnvolle Kombinationen ergeben sich häufig mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 GOÄ, sofern diese die Kriterien der zeitlichen Trennung oder der eigenständigen Fragestellung erfüllen. Auch eine symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 ist am selben Tag berechnungsfähig, wenn sie der Indikationsstellung vorausging.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen Infusionsziffern für denselben Zeitraum, es sei denn, es handelt sich um völlig getrennte Venenzugänge und unterschiedliche therapeutische Zielsetzungen, was jedoch die Ausnahme darstellt.

Ziffer A272 in der neuen GOÄ

A272 (Hämatogene Oxydations-Therapie, HOT, analog Nr. 272 GOÄ) wird in der neuen GOÄ durch zwei kombinierte Ziffern abgebildet: die Eigenbluteinspritzung und — wegen der besonderen technischen Aufbereitung durch Ozon- oder UV-Behandlung — den dazugehörigen Zuschlag:

  • Nummer 776 „Eigenbluteinspritzung, einschließlich Blutentnahme, ggf. Aufbereitung und Medikamentenzugabe" — 22,21 € je Sitzung.
  • Nummer 777 „Zuschlag zu Nummer 776 für erhöhten Aufwand bei besonderer technisch-apparativer Aufbereitung" — 11,21 € je Sitzung.

Zusammen: 33,42 € je HOT-Sitzung. Beide Nummern sind neben 1729 nicht berechnungsfähig. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 24,13 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A272

Die GOÄ-Ziffer A272 bezeichnet die analoge Abrechnung der Hämatogenen Oxydations-Therapie (HOT) entsprechend § 6 Abs. 2 der GOÄ. Diese Leistung wird mit 180 Punkten bewertet und entspricht im Einfachsatz 10,49 Euro. Sie umfasst die Entnahme von Eigenblut, dessen Anreicherung mit Sauerstoff und die anschließende Reinfusion.
Das Honorar für die GOÄ-Ziffer A272 beträgt beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz 24,13 Euro. Bei medizinischer Begründung kann der Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden, was einem Betrag von 36,72 Euro entspricht. Der einfache Gebührensatz liegt bei 10,49 Euro.
Neben der GOÄ-Ziffer A272 sind in der Regel Leistungen für einfache Blutentnahmen nach Ziffer 250 oder Standard-Injektionen am selben Tag für denselben Behandlungszweck ausgeschlossen. Auch die Ziffer 284 (Eigenbluttherapie) kann nicht zeitgleich für dieselbe Maßnahme berechnet werden, da A272 bereits als Analogbewertung darauf basiert. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlusskriterien in der GOÄ ist daher unerlässlich.
Der Steigerungsfaktor darf über den Regelsatz von 2,3 hinaus erhöht werden, wenn die Behandlung durch besondere Erschwernisse oder einen ungewöhnlichen Zeitaufwand geprägt war. Dies ist beispielsweise bei extrem schwierigen Venenverhältnissen oder unruhigen Patienten der Fall. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Nein, die Hämatogene Oxydations-Therapie (HOT) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird dort nicht erstattet. Im Rahmen der GOÄ kann sie jedoch bei Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistung (IGeL) mittels der Analogziffer A272 liquidiert werden. Voraussetzung ist eine medizinische Indikation und die Aufklärung des Patienten.
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