Die Oxyvenierungstherapie nach Regelsberger ist eine bewährte komplementärmedizinische Methode. So rechnen Sie die analoge GOÄ-Ziffer A284 rechtssicher ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A284
Oxyvenierungstherapie (bis zu 10 x) – analog Nr. 284 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) - meist Nr. 284 GOÄ analog in Verbindung mit Nr. 272 analog
Die Oxyvenierungstherapie ist im offiziellen Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht direkt enthalten. Daher erfolgt die Liquidation als analoge Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 der GOÄ. Als Referenzziffer dient hierbei die Ziffer 284, welche ursprünglich für den therapeutischen Aderlass vorgesehen ist.
Die Analogie begründet sich durch den vergleichbaren zeitlichen und apparativen Aufwand der Behandlung. Bei dieser Therapieform wird dem Patienten medizinischer Sauerstoff in geringen Mengen und sehr langsam intravenös verabreicht. Dies erfordert eine präzise Überwachung und spezielle Medizingeräte.
GOÄ A284 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
Die intravenöse Sauerstofftherapie nach Regelsberger wird vor allem in der komplementärmedizinischen Praxis eingesetzt. Typische Indikationsgebiete umfassen chronische Durchblutungsstörungen wie die periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK). Durch die Zufuhr von Sauerstoff wird die Bildung von gefäßerweiternden und entzündungshemmenden Stoffen im Körper angeregt.
Ein weiteres großes Einsatzgebiet sind chronisch-entzündliche Erkrankungen sowie die trockene altersabhängige Makuladegeneration. Auch bei therapieresistenten Ödemen, Schlafstörungen oder Tinnitus berichten Therapeuten von signifikanten klinischen Erfolgen. Die Abrechnung über die Ziffer A284 setzt voraus, dass die Therapie als selbstständige ärztliche Leistung erbracht wurde.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A284
Fallbeispiel 1: Periphere arterielle Durchblutungsstörung (pAVK)
Ein Patient stellt sich mit einer pAVK im Stadium IIb vor. Es wird eine Serie von Oxyvenierungsbehandlungen durchgeführt, um die schmerzfreie Gehstrecke zu verlängern. Die Einbringung des Sauerstoffs erfolgt langsam über 20 Minuten mit anschließender Ruhephase.
Abgerechnet wird die Ziffer A284 analog für die Oxyvenierungstherapie. Zusätzlich kann die Ziffer 272 analog für die intravenöse Einbringung angesetzt werden. Dies sichert eine leistungsgerechte Vergütung des gesamten zeitlichen Aufwands.
Fallbeispiel 2: Chronischer Tinnitus und Hörsturz-Nachsorge
Ein Patient leidet nach einem Hörsturz unter anhaltendem, therapieresistentem Tinnitus. Zur Verbesserung der Mikrozirkulation im Innenohr wird eine Oxyvenierungstherapie eingeleitet. Vor der Behandlung erfolgt eine symptombezogene Untersuchung.
In der Liquidation wird neben der Ziffer A284 analog die Ziffer 5 für die Untersuchung aufgeführt. Die Beratung des Patienten über den Therapieverlauf wird mit der Ziffer 1 GOÄ berechnet. Beide Ziffern sind neben der analogen Leistung voll erstattungsfähig.
Fallbeispiel 3: Trockene altersabhängige Makuladegeneration (AMD)
Bei einer Patientin mit fortgeschrittener trockener AMD wird die Oxyvenierung zur Unterstützung des Netzhautstoffwechsels angewandt. Aufgrund extrem schwieriger Venenverhältnisse gestaltet sich die Punktion als sehr zeitaufwendig.
Die Abrechnung der Ziffer A284 analog erfolgt hier mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8. Als Begründung wird die schwierige Venenpunktion bei fragilen Gefäßverhältnissen in der Rechnung angegeben. Dies rechtfertigt das Überschreiten des Regelhöchstsatzes.
Häufige Fehler bei der GOÄ A284: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit regulären Infusionsziffern. Die Ziffern 271 und 272 dürfen nicht im Original angesetzt werden, wenn sie ausschließlich dem Zweck der Sauerstoffzufuhr dienen. Stattdessen muss zwingend die analoge Kennzeichnung gewählt werden, um Beanstandungen zu vermeiden.
Zudem fordern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Da es sich um ein komplementärmedizinisches Verfahren handelt, wird die Erstattung gelegentlich mit Verweis auf mangelnde wissenschaftliche Evidenz abgelehnt. Eine fundierte Dokumentation der Indikationsstellung ist daher unerlässlich.
Achtung: Die Erstattung durch private Krankenversicherungen ist nicht immer garantiert, da die Oxyvenierung als komplementärmedizinisches Verfahren gilt. Eine vorherige Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist dringend zu empfehlen.
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Dokumentation der GOÄ A284: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle therapierelevanten Parameter exakt festgehalten werden. Dazu gehören die exakte Sauerstoffmenge in Millilitern sowie die exakte Flussrate pro Minute.
Auch die Dauer der anschließenden Liegezeit, die für den Therapieerfolg und die Patientensicherheit wichtig ist, sollte dokumentiert werden. Eventuelle Kreislaufreaktionen oder die Stabilität der Vitalwerte vor und nach der Applikation runden die Dokumentation ab.
Dokumentation: Oxyvenierungstherapie analog A284 durchgeführt. Applikation von 15 ml med. Sauerstoff, Flussrate 1,0 ml/min. Venenverhältnisse gut, komplikationslose Punktion. Liegezeit 20 Min. beschwerdefrei. Vitalwerte stabil: RR 120/80 mmHg, Puls 72/min.
GOÄ A284: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Regelsatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der Ziffer A284 möglich. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Applikation oder eine erforderliche engmaschige Überwachung bei kreislauflabilen Patienten. Auch anatomische Besonderheiten, die die Punktion erschweren, rechtfertigen eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A284 wird idealerweise mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Hierzu zählen die Ziffer 1 (Beratung) sowie die Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung). Für die eigentliche technische Durchführung der Infusion hat sich die Kombination mit der Ziffer 272 analog bewährt.
Tipp: Nutzen Sie für die Abrechnung der eigentlichen Infusionsleistung die Ziffer 272 analog. Dies spiegelt den tatsächlichen Aufwand der intravenösen Einbringung adäquat wider und wird von den meisten Kostenträgern akzeptiert.
Ziffer A284 in der neuen GOÄ
A284 (Oxyvenierungstherapie, analog Nr. 284 GOÄ) hat in der neuen GOÄ keinen Nachfolger. Die intravenöse Ozon-Sauerstoff-Therapie ist im Entwurf nicht enthalten, und die Analogmöglichkeit nach § 6 Abs. 2 entfällt, da das Verfahren nicht nach dem 1. Januar 2018 erstmals angewandt wurde. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 12,07 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A284
Was hat nicht gestimmt?