GOÄ A285: Ozontherapie & Aderlass korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A285
Ozontherapie, Aderlass – analog Nr. 285 GOÄ– entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 110  
Einfachsatz 6,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 14,75 € 2,3x
Höchstsatz 22,44 € 3,5x

Die Abrechnung der Ozontherapie und des Aderlasses über die GOÄ-Ziffer A285 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A285

Aderlass – analog Nr. 285 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A285 beschreibt die analoge Anwendung der Gebührenordnungsziffer 285 für moderne Therapieverfahren wie die Ozontherapie. Da die Ozon-Sauerstoff-Therapie nicht im ursprünglichen Gebührenverzeichnis enthalten ist, erfolgt die Liquidation nach den Regeln der Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Der klassische Aderlass hingegen wird direkt über die reguläre Ziffer 285 abgerechnet.

Die Leistung umfasst die Entnahme einer definierten Blutmenge, die Aufbereitung oder Behandlung des Blutes und die anschließende Reinfusion oder den therapeutischen Entzug. Alle für diesen Prozess notwendigen Einzelschritte sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ A285 in der Praxis: Analoge Anwendung und Indikationen

Die häufigste Anwendung der Ziffer A285 in der modernen Praxis ist die große Ozon-Eigenbluttherapie. Hierbei entnehmen Behandler dem Patienten eine venöse Blutmenge, reichern diese mit einem Ozon-Sauerstoff-Gemisch an und führen sie steril wieder zurück. Typische Indikationen für dieses Verfahren sind chronische Durchblutungsstörungen, entzündliche Prozesse oder eine allgemeine Immunaktivierung.

Daneben bleibt der klassische Aderlass bei Erkrankungen wie der Hämochromatose oder der Polycythaemia vera eine wichtige therapeutische Säule. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen zur Senkung der Blutviskosität und Reduktion des Eisenvolumens im Körper.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A285

Fallbeispiel 1: Große Ozon-Eigenbluttherapie bei pAVK

Ein Patient mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) erhält eine große Ozon-Eigenbluttherapie zur Verbesserung der Mikrozirkulation. Die Praxis entnimmt 100 ml Blut, versetzt dieses mit Ozon und reinfundiert es. Abgerechnet wird die Ziffer A285 analog zum 2,3-fachen Satz, da keine besonderen Erschwernisse vorlagen. Die Blutentnahme und die Reinfusion sind in der Ziffer bereits enthalten.

Fallbeispiel 2: Therapeutischer Aderlass bei Hämochromatose

Bei einem Patienten mit genetisch gesicherter Hämochromatose wird ein therapeutischer Aderlass von 500 ml durchgeführt. Aufgrund extrem schlechter Venenverhältnisse gestaltet sich die Punktion zeitaufwendig und schwierig. Die Liquidation erfolgt mit der Ziffer A285 unter Anwendung des 3,5-fachen Steigerungssatzes. Die schwierigen Venenverhältnisse werden in der Rechnung detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Ozontherapie zur Immunstimulation bei chronischer Fatigue

Eine Patientin mit chronischem Erschöpfungssyndrom erhält eine Serie von Ozon-Eigenblutbehandlungen. Neben der Ziffer A285 rechnet die Praxis eine eingehende Beratung nach Ziffer 3 ab. Die Kombination ist zulässig, sofern die Beratung über die reine Durchführung der Ozontherapie hinausgeht und dokumentiert ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ A285: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Ansetzung der Ziffer 250 für die Blutentnahme oder der Ziffer 271 für die Infusion. Private Krankenversicherungen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da diese Teilschritte integraler Bestandteil der analogen Ozontherapie sind. Nur eigenständige, medizinisch getrennte Verrichtungen dürfen separat liquidiert werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer A285 und anderen Infusionstherapien am selben Tag erfordert eine strikte medizinische Begründung und getrennte venöse Zugänge.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig unvollständige Analogketten auf der Rechnung. Die Kennzeichnung als Analoggebühr inklusive des Verweises auf § 6 Abs. 2 GOÄ muss formal absolut korrekt dargestellt sein, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ A285: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation sichert den Honoraranspruch bei Rückfragen von Kostenträgern ab. In der Patientenakte müssen die entnommene Blutmenge, die exakte Ozonkonzentration sowie die Dauer des gesamten Vorgangs präzise festgehalten werden. Auch eventuelle Kreislaufreaktionen des Patienten sind zu dokumentieren.

Dokumentation: Durchführung einer großen Ozon-Eigenbluttherapie analog GOÄ 285. Entnahme von 100 ml Venenblut, Anreicherung mit 30 µg/ml Ozon-Sauerstoff-Gemisch, komplikationslose Reinfusion über periphervenösen Zugang links. Vitalparameter stabil.

Besonders bei der Anwendung von Steigerungssätzen über den Regelsatz hinaus ist eine detaillierte Beschreibung der Erschwernisse in der Karteikarte unerlässlich.

GOÄ A285: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ A285 gut begründbar. Typische Gründe sind ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand bei adipösen Patienten oder extrem fragile Venenverhältnisse, die eine mehrfache Punktion erfordern. Auch eine engmaschige Kreislaufüberwachung bei instabilen Patienten rechtfertigt den erhöhten Steigerungssatz.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A285 lässt sich sinnvoll mit Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder Ziffer 3 kombinieren, sofern diese die Kriterien der GOÄ erfüllen. Auch eine symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 ist am selben Behandlungstag ansetzbar, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Tipp: Sachkosten für das Ozon-Set sowie sterile Einmalmaterialien können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Ziffer A285 in der neuen GOÄ

A285 (Ozontherapie und therapeutischer Aderlass, analog Nr. 285 GOÄ) wird in der neuen GOÄ nach der tatsächlich erbrachten Leistung aufgeteilt:

  • Therapeutischer Aderlass mit Entnahme von mindestens 200 ml Blut aus Vene oder Arterie: Nummer 778 — 28,40 € je Sitzung, einschließlich Gefäßpunktion, ggf. Lokalanästhesie und Kompressionsverband.
  • Ozontherapie ohne klassischen Aderlass: Kein Nachfolger; diese Variante entfällt, da die neue GOÄ keine Ozontherapieleistung kennt und § 6 Abs. 2 nicht mehr anwendbar ist.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 14,74 €. Der neue Festpreis für den Aderlass liegt mit 28,40 € deutlich höher.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A285

Nein, die Blutentnahme zur Ozontherapie kann nicht separat über die Ziffer 250 abgerechnet werden. Diese Leistung ist bereits in der analogen Bewertung der Ziffer A285 enthalten. Eine zusätzliche Berechnung würde eine unzulässige Doppelabrechnung darstellen.
Die große Ozon-Eigenbluttherapie wird analog über die GOÄ-Ziffer A285 abgerechnet. Da das Verfahren nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Liquidation gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Alle Teilschritte von der Blutentnahme bis zur Reinfusion sind damit abgegolten.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz kann durch schwierige Venenverhältnisse oder einen hohen Zeitaufwand begründet werden. Auch eine notwendige, engmaschige Kreislaufüberwachung des Patienten rechtfertigt die Steigerung. Die Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dokumentiert sein.
Ja, für den klassischen therapeutischen Aderlass wird die reguläre GOÄ-Ziffer 285 herangezogen. Die Ziffer A285 dient hingegen als Analogziffer für neuere Verfahren wie die Ozontherapie. Beide Ziffern besitzen jedoch dieselbe Punktzahl und Bewertung.
Private Krankenversicherungen erstatten die analoge Ozontherapie nach GOÄ A285 in der Regel, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Da es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Analogbewertung handelt, ist die Erstattungsfähigkeit meist gegeben. Dennoch empfiehlt sich bei Unklarheiten ein vorheriger Heil- und Kostenplan.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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