Die GOÄ-Ziffer A3 ermöglicht die Abrechnung der Beratung zur Organ- und Gewebespende. Erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Fallstricken und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3
Die Ziffer A3 ist eine Analogbewertung der Gebührenordnung für Ärzte. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:
Beratung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Abs. 1b i. V. m. Abs. 1a TPG (analog Ziffer 3)
Diese Leistung wurde eingeführt, um die gesetzlich geforderte Aufklärung der Bevölkerung durch die Ärzteschaft abzubilden. Sie umfasst die eingehende Information über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende sowie die Eintragung in das entsprechende Register. Da es sich um eine Analoggebühr zur Ziffer 3 handelt, gelten für die Erbringung vergleichbare qualitative und zeitliche Anforderungen.
GOÄ A3 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Abrechnung der GOÄ A3 setzt voraus, dass eine gezielte und strukturierte Aufklärung stattfindet. Typische Indikationen ergeben sich, wenn Patienten aktiv Fragen zur Organspendeerklärung stellen oder im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen Informationsbedarf äußern. Der Arzt muss dabei auf die medizinischen Voraussetzungen, den Ablauf einer Spende und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehen.
Die Beratung darf nicht nur oberflächlich erfolgen, sondern muss dem Patienten eine fundierte persönliche Entscheidung ermöglichen. Hierbei ist auch die Aufklärung über das Zentralregister ein wesentlicher Bestandteil des Gesprächs. Die Initiative für dieses Gespräch kann sowohl vom Arzt als auch vom Patienten ausgehen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3
Fallbeispiel 1: Beratung im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung
Ein 45-jähriger Patient stellt sich zur routinemäßigen Gesundheitsuntersuchung vor. Im Anschluss an die Untersuchung spricht der Arzt das Thema Organspende an, da der Patient bisher keinen Organspendeausweis besitzt. In einem 12-minütigen Gespräch werden die biologischen Abläufe des Hirntods und die Dokumentationsmöglichkeiten erläutert. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A3 analog neben den Ziffern für die Untersuchung.
Fallbeispiel 2: Gezielte Beratung auf Patientenwunsch
Eine junge Patientin bittet um einen Termin, um offene Fragen zur Gewebespende zu klären. Der Arzt erläutert in einer 15-minütigen Sitzung den Unterschied zwischen Organ- und Gewebespende sowie die rechtliche Tragweite der Entscheidung. Da diese Beratung den Schwerpunkt des Kontakts bildet, wird die GOÄ-Ziffer A3 mit dem Regelsatz von 2,3 berechnet.
Fallbeispiel 3: Aufklärung bei chronischer Erkrankung
Ein Patient mit einer fortschreitenden kardiovaskulären Erkrankung möchte seine persönlichen Angelegenheiten ordnen. Der behandelnde Arzt führt ein eingehendes, 20-minütiges Gespräch über die Organspende und die Relevanz für die Angehörigen. Aufgrund der Komplexität und der emotionalen Belastung wird die Ziffer A3 mit einem erhöhten Steigerungssatz abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A3: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Missachten der Mindestdauer von 10 Minuten. Da die Ziffer A3 analog zur Ziffer 3 bewertet wird, ist diese Zeitgrenze zwingend einzuhalten und nachzuweisen. Fehlt dieser Nachweis in den Unterlagen, drohen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen der privaten Krankenversicherungen Honorarkürzungen.
Zudem ist die zeitgleiche Abrechnung mit anderen Beratungsziffern wie der Ziffer 1 oder Ziffer 3 für dieselbe Sitzung ein häufiger Beanstandungsgrund. Eine Kombination ist nur dann zulässig, wenn völlig unterschiedliche Beratungsanlässe vorlagen und diese zeitlich getrennt stattfanden. Dies muss jedoch extrem präzise dokumentiert sein.
Achtung: Die bloße Abgabe eines Informationsflyers ohne ein persönliches, mindestens zehnminütiges Gespräch rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ A3 keinesfalls.
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Dokumentation der GOÄ A3: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Gesprächsdauer sowie die wesentlichen Inhalte der Aufklärung festgehalten werden. Dazu gehören Stichpunkte zu den Themen Hirntodkonzept, Organspendeausweis und die Registrierung im Organspende-Register.
Auch die Reaktion des Patienten oder eine eventuell getroffene Entscheidung sollten kurz notiert werden. Dies beweist den interaktiven Charakter des Gesprächs und stützt die medizinische Notwendigkeit der Leistung.
Dokumentation: Eingehende Beratung zur Organ- und Gewebespende gemäß § 2 TPG durchgeführt. Themen: Hirntoddiagnostik, Entscheidungsprozess, Organspende-Register. Dauer: 12 Minuten. Patient zeigt sich gut informiert und möchte Entscheidung überdenken.
Tipp: Verwenden Sie in Ihrer Praxissoftware eine standardisierte Dokumentationsvorlage für die Ziffer A3, um alle rechtlichen und gebührenrechtlichen Mindestangaben automatisch zu erfassen.
GOÄ A3: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz der GOÄ A3 liegt beim 2,3-fachen Satz und erbringt ein Honorar von 20,10 €. Ein Überschreiten dieses Schwellenwerts bis zum 3,5-fachen Satz (30,59 €) erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Berechtigte Gründe sind beispielsweise ein erhöhter Zeitaufwand von deutlich über 15 Minuten oder schwierige Kommunikationsbedingungen wie Sprachbarrieren.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A3 lässt sich gut mit symptombezogenen Untersuchungen nach Ziffer 5 oder vollständigen körperlichen Untersuchungen nach Ziffer 6 kombinieren. Nicht zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 1, 3, 4 oder 34 in derselben Sitzung, sofern kein getrennter Anlass vorliegt. Bei einer Kombination mit anderen Leistungen muss der zeitliche Ablauf der Sitzung plausibel und nachvollziehbar bleiben.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3
Was hat nicht gestimmt?