Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A32: So rechnen Sie die Berufseingangsuntersuchung bei Erwachsenen analog, rechtssicher und ohne Honorarverluste ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A32
Ziffer A32 (analog): Ärztliche Berufseingangsuntersuchung außerhalb der Zuständigkeit des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Die Ziffer A32 wird als Analogbewertung herangezogen, da die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Originalfassung der Ziffer 32 ausschließlich Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) berücksichtigt. Da jedoch auch für erwachsene Arbeitnehmer häufig arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen vor Arbeitsantritt gefordert werden, schließt die Analogziffer A32 diese Lücke im Gebührenverzeichnis.
Die Leistung umfasst die eingehende anamnestische Befragung, eine vollständige körperliche Untersuchung sowie die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für die angestrebte berufliche Tätigkeit. Auch die Ausstellung einer entsprechenden Tauglichkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ist mit dieser Gebühr abgegolten.
GOÄ A32 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Abrechnung der GOÄ A32 setzt voraus, dass eine volljährige Person vor Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit untersucht wird. Typische Auftraggeber sind Behörden, Kommunen oder private Arbeitgeber, die ein medizinisches Gutachten über die Dienstfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit verlangen.
Häufige Indikationen sind Untersuchungen für den öffentlichen Dienst, für Tätigkeiten im Gesundheitswesen oder für Berufe mit besonderen Sicherheitsanforderungen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Untersuchung in der Regel vom Arbeitgeber veranlasst wird, weshalb die Rechnungsstellung häufig direkt an das beauftragende Unternehmen erfolgt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A32
Fallbeispiel 1: Untersuchung einer angehenden Erzieherin
Eine 24-jährige Bewerberin stellt sich zur Einstellungsuntersuchung für den Dienst in einer städtischen Kindertagesstätte vor. Es erfolgt eine vollständige körperliche Untersuchung inklusive Überprüfung des Impfstatus und eine Beratung zu arbeitsplatzspezifischen Infektionsrisiken. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A32 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Berufseingangsuntersuchung im öffentlichen Dienst
Ein 35-jähriger Bewerber für den Verwaltungsdienst benötigt ein Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung. Neben der Anamnese und der klinischen Untersuchung nach GOÄ A32 werden zusätzliche Laborparameter erhoben. Die Untersuchung wird mit der Ziffer A32 abgerechnet, die Laborleistungen werden separat nach den entsprechenden Abschnitten M der GOÄ liquidiert.
Fallbeispiel 3: Einstellungsuntersuchung bei Vorerkrankungen
Ein 45-jähriger Bewerber für eine handwerkliche Tätigkeit mit schwerer körperlicher Arbeit weist chronische Wirbelsäulenbeschwerden auf. Die Untersuchung erfordert eine besonders gründliche orthopädische Funktionsprüfung und eine detaillierte Risikoabwägung. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird die Ziffer A32 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A32: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die fälschliche Abrechnung der originalen Ziffer 32 bei erwachsenen Patienten. Die Ziffer 32 darf ausschließlich für Jugendliche unter 18 Jahren im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes genutzt werden; bei Erwachsenen führt dies unweigerlich zur Beanstandung durch die Prüfstellen.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffer A32 mit den Ziffern 1 (Beratung) oder 5 (Symptombezogene Untersuchung) für dieselbe Sitzung ist unzulässig. Die körperliche Untersuchung und die Beratung sind bereits Kernbestandteile der Berufseingangsuntersuchung.
Zudem bemängeln private Krankenversicherungen häufig, wenn die Untersuchung ohne den expliziten Hinweis auf eine Analogabrechnung auf der Rechnung ausgewiesen wird. Die Kennzeichnung als "Ziffer 32 analog" oder "A32" ist für eine rechtssichere Rechnungsstellung zwingend erforderlich.
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Dokumentation der GOÄ A32: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle erhobenen Befunde, die arbeitsmedizinische Anamnese sowie die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes detailliert festgehalten werden.
Dokumentation: Berufseingangsuntersuchung für Tätigkeit als Pflegekraft durchgeführt. Ganzkörperstatus ohne pathologischen Befund. Impfstatus überprüft, Beratung zu Hepatitis-B-Prophylaxe erfolgt. Tauglichkeitszeugnis ohne Einschränkungen ausgestellt.
Auch die Zeitdauer der Untersuchung und eventuelle erschwerende Faktoren sollten präzise dokumentiert werden, um eine spätere Argumentation bei einer Schwellenwertüberschreitung zu stützen. Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung von Bewerbern mit chronischen Vorerkrankungen.
Tipp: Archivieren Sie eine Kopie des ausgestellten Tauglichkeitszeugnisses zusammen mit der Dokumentation in der Kartei, um den Leistungsumfang im Zweifelsfall lückenlos nachweisen zu können.
GOÄ A32: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus ist bei der Ziffer A32 gut zu begründen, wenn die Untersuchung durch sprachliche Barrieren, eine komplexe Anamnese oder umfangreiche körperliche Einschränkungen des Bewerbers erschwert war. Auch eine besonders detaillierte gutachterliche Stellungnahme für den Arbeitgeber rechtfertigt einen höheren Faktor bis zum 3,5-fachen Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig ist die reine körperliche Untersuchung nicht ausreichend, um die Tauglichkeit festzustellen. In diesen Fällen können ergänzende diagnostische Leistungen wie ein Ruhe-EKG (Ziffer 651) oder eine Spirometrie (Ziffer 605) zusätzlich berechnet werden. Auch notwendige Laboruntersuchungen (z. B. Blutbild, Urinstatus) sind neben der Ziffer A32 eigenständig abrechenbar, sofern sie medizinisch indiziert sind.
Ziffer A32 in der neuen GOÄ
A32 (Berufseignungsuntersuchung einschließlich Berufseignungsberatung auf Wunsch des Patienten) hat in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Der Entwurf sieht für diese Leistung keine eigene Ziffer vor; sie entfällt ersatzlos. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 53,61 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A32
Was hat nicht gestimmt?