GOÄ A3660: Sekret-Mikroskopie richtig abrechnen & steigern

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3660
Sekret (Magen, Duodenum, Cervix uteri), mikroskopische Beurteilung
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz
Höchstsatz

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer A3660 für die mikroskopische Beurteilung von Sekreten rechtssicher abrechnen, steigern und typische Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3660

Mikroskopische Beurteilung eines Sekrets (Magen, Duodenum, Cervix uteri) nach Färbung, gegebenenfalls einschließlich Keimdifferenzierung - analog

Die Ziffer A3660 wird als Analogbewertung herangezogen, wenn eine mikroskopische Beurteilung von Sekreten durchgeführt wird, die nicht direkt im Gebührenverzeichnis abgebildet ist. Die zugrundeliegende Originalziffer 3660 bewertet die mikroskopische Untersuchung von Sekreten aus Magen, Duodenum oder der Cervix uteri nach Färbung.

Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, die Färbung (z. B. Gram-Färbung oder Methylenblau) sowie die anschließende mikroskopische Beurteilung und Differenzierung. Damit ist die Ziffer ein wichtiges Werkzeug für die schnelle In-House-Diagnostik.

GOÄ A3660 in der Praxis: Diagnostik von Sekreten und Ausstrichen

In der gynäkologischen, gastroenterologischen und allgemeinmedizinischen Praxis ist die Beurteilung von Sekreten ein wichtiges Instrument zur schnellen Erregerbestimmung. Typische Indikationen sind der Verdacht auf bakterielle Vaginose, Zervizitis oder die Beurteilung von Magensaft bei Verdacht auf Fehlbesiedlungen.

Durch die analoge Anwendung (A3660) können auch moderne, vergleichbare mikroskopische Verfahren abgerechnet werden, die einen ähnlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern. Dies betrifft Sekrete, die anatomisch nicht explizit in der Originalziffer genannt sind, aber methodisch identisch aufgearbeitet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3660

Fallbeispiel 1: Gynäkologische Infektionsdiagnostik

Eine Patientin stellt sich mit anhaltendem Fluor vaginalis vor. Zur Abklärung einer Zervizitis entnimmt die Ärztin ein Zervixsekret, färbt dieses an und beurteilt es mikroskopisch.

Neben der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) und der Probenentnahme (GOÄ 297) wird die Ziffer A3660 für die mikroskopische Beurteilung des Sekrets angesetzt.

Fallbeispiel 2: Gastroenterologische Sekretanalyse

Im Rahmen einer diagnostischen Duodenoskopie wird Duodensekret gewonnen. Dieses wird im praxiseigenen Labor gefärbt und mikroskopisch auf Parasiten oder bakterielle Fehlbesiedlung untersucht.

Die mikroskopische Beurteilung wird mit der Analogziffer A3660 (40 Punkte) abgerechnet, zusätzlich zu den endoskopischen Leistungen.

Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung bei Nasensekret

Zur Differenzierung zwischen einer allergischen und einer infektiösen Rhinitis wird ein Ausstrich von Nasensekret angefertigt und nach Färbung mikroskopisch auf Eosinophile untersucht.

Da Nasensekret nicht in der Originalziffer genannt ist, erfolgt die Abrechnung korrekt analog über die Ziffer A3660.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3660: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Doppelabrechnung von Färbeverfahren. Die Färbung ist bereits in der Leistungsbeschreibung der Ziffer 3660 enthalten und darf nicht separat über andere Ziffern berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn zeitgleich eine aufwendigere zytologische Untersuchung nach Abschnitt O für dasselbe Material liquidiert wird. Die Abgrenzung zwischen einfacher mikroskopischer Sekretbeurteilung und zytologischer Diagnostik muss klar dokumentiert sein.

Achtung: Die Ziffer A3660 darf nicht berechnet werden, wenn lediglich ein einfacher Nativpräparat-Ausstrich ohne Färbung (z. B. nach GOÄ 3500) durchgeführt wurde. Die Färbung ist obligater Bestandteil der Leistung.

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Dokumentation der GOÄ A3660: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der Präparateherstellung und des mikroskopischen Befundes unerlässlich. Es reicht nicht aus, nur die Ziffer in der Karteikarte zu erfassen.

Der Eintrag sollte das entnommene Material, die verwendete Färbemethode sowie das konkrete mikroskopische Ergebnis enthalten.

Dokumentationsbeispiel: Entnahme von Cervix-Sekret. Präparateherstellung und Gram-Färbung. Mikroskopische Beurteilung: Mäßig Plattenepithelien, vermehrt Gram-negative Stäbchen, vereinzelt Granulozyten. V. a. bakterielle Vaginose.

GOÄ A3660: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer A3660 dem Abschnitt M (Laborleistungen) zugeordnet ist, unterliegt sie dem dort gültigen Gebührenrahmen. Der Regelsatz für Laborleistungen im eigenen Praxislabor beträgt das 1,15-fache der Gebühr.

Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (3,03 €) ist bei besonderem Aufwand möglich. Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch eine stark verunreinigte Probe oder eine besonders schwierige Differenzierung begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A3660 wird häufig mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen kombiniert. Typisch ist die Kombination mit der GOÄ 1 (Beratung) oder GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung) sowie der Probenentnahme nach GOÄ 297.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit Abstrichen darauf, dass die Entnahmeleistung neben der mikroskopischen Untersuchung voll berechnungsfähig ist, sofern es sich um getrennte Arbeitsschritte handelt.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3660

Die GOÄ-Ziffer A3660 bewertet die mikroskopische Beurteilung eines Sekrets (z. B. Magen, Duodenum oder Cervix uteri) nach Färbung als Analogabrechnung. Sie umfasst die Probenaufbereitung, Färbung und die anschließende Keimdifferenzierung.
Der Regelsatz für die Ziffer A3660 beträgt bei einem 1,15-fachen Steigerungssatz für Laborleistungen 2,68 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 2,33 €, während der Höchstsatz (1,3-fach) mit 3,03 € vergütet wird.
Nein, eine separate Abrechnung der Färbung ist neben der Ziffer A3660 nicht zulässig. Die Färbung des Sekrets ist bereits obligater Bestandteil der Leistungsbeschreibung dieser Gebührenziffer.
Ja, die Ziffer A3660 kann für die mikroskopische Untersuchung von Nasensekret analog herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn die Untersuchung einen vergleichbaren zeitlichen und apparativen Aufwand erfordert.
Die Ziffer A3660 darf nicht neben einfachen Nativpräparaten ohne Färbung nach GOÄ 3500 abgerechnet werden. Auch die gleichzeitige Abrechnung aufwendigerer zytologischer Untersuchungen desselben Materials ist in der Regel ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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