GOÄ A385: Umweltmedizinische Testung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A385
Nr. 385 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:1. Messung von Leitwertveränderungen durch Umwelttoxine an 20 Meßpunkten auf der Haut – je Test (1 – 20 Test je Behandlungsfall)2. Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit bis zu 20 Allergenen, Pseudoallergenen und unver-träglichen Stoffen – je Test (1–20 Test je Behandlungsfall)
Punktzahl 45  
Einfachsatz 2,62 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,03 € 2,3x
Höchstsatz 9,18 € 3,5x

Die Abrechnung umweltmedizinischer Testungen nach GOÄ Ziffer A385 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie die Analogziffer rechtssicher nutzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A385

Nr. 385 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Messung von Leitwertveränderungen durch Umwelttoxine an 20 Meßpunkten auf der Haut – je Test (1 – 20 Test je Behandlungsfall)
2. Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit bis zu 20 Allergenen, Pseudoallergenen und unverträglichen Stoffen – je Test (1–20 Test je Behandlungsfall)

Die Ziffer A385 stellt eine Analogbewertung dar, die auf Basis des § 6 Abs. 2 der GOÄ herangezogen wird. Sie dient der Erfassung von Reaktionen des Organismus auf potenzielle Umweltgifte, Schadstoffe oder unverträgliche Materialien. Da diese speziellen bio-energetischen oder umweltmedizinischen Testverfahren nicht direkt in der Gebührenordnung abgebildet sind, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer 385.

Die Leistung umfasst entweder die elektrophysiologische Messung von Leitwerten an definierten Hautpunkten oder die direkte Applikation und Auswertung von Testsubstanzen auf der Haut. Ziel ist es, vegetative Regulationsstörungen oder spezifische Unverträglichkeiten zu identifizieren. Die Ziffer ist je Testansatz berechnungsfähig, wobei eine Obergrenze von maximal 20 Tests pro Behandlungsfall gilt.

GOÄ A385 in der Praxis: Indikation und umweltmedizinischer Kontext

In der modernen Praxis wird die GOÄ A385 vor allem im Rahmen der Umweltmedizin und der komplementärmedizinischen Diagnostik eingesetzt. Typische Indikationen sind chronische, unklare Beschwerdebilder, bei denen der Verdacht auf eine Belastung durch Umwelttoxine wie Schwermetalle, Pestizide oder Wohngifte besteht. Auch die Testung von Zahnersatzmaterialien vor einer Sanierung stellt ein häufiges Einsatzgebiet dar.

Die Abgrenzung zu klassischen allergologischen Testverfahren ist hierbei essenziell. Während der reguläre Prick-Test (GOÄ 385) auf den Nachweis klassischer IgE-vermittelter Allergien abzielt, dient die Analogziffer A385 dem Nachweis von Regulationsstörungen und Unverträglichkeiten gegenüber chemischen oder physikalischen Noxen. Dies erfordert eine differenzierte medizinische Begründung in der Liquidation.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A385

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Amalgam- und Schwermetallbelastung

Ein Patient stellt sich mit chronischer Müdigkeit und diffusen Kopfschmerzen vor. Zum Ausschluss einer Belastung durch dentale Werkstoffe wird eine Leitwertmessung an 15 definierten Hautpunkten nach Exposition mit potenziellen Toxinen durchgeführt. Die Messung zeigt signifikante Abweichungen, was den Verdacht erhärtet.

Abgerechnet wird die GOÄ A385 insgesamt 15-mal analog für die durchgeführten Einzeltests. Zusätzlich können die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie eine eingehende Beratung nach GOÄ 3 liquidiert werden.

Fallbeispiel 2: Testung von Umweltchemikalien bei MCS

Bei einer Patientin mit dem Verdacht auf ein Multiple Chemical Sensitivity (MCS) Syndrom erfolgt eine Hauttestung mit anschließender Bewertung der vegetativen Messreaktion für 10 verschiedene Haushalts- und Umweltchemikalien. Die Hautreaktionen und Leitwerte werden präzise dokumentiert.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A385, die in diesem Fall 10-mal im Behandlungsfall angesetzt wird. Die Auswertung der einzelnen Reaktionen begründet den diagnostischen Aufwand.

Fallbeispiel 3: Materialtestung vor Zahnersatzplanung

Vor einer umfangreichen prothetischen Versorgung wünscht ein Patient die bio-energetische Testung der geplanten Dentallegierungen. Es werden 8 verschiedene Materialproben mittels Hautkontakt-Messung auf Verträglichkeit geprüft.

Die Praxis rechnet hierfür die GOÄ A385 8-mal analog ab. Da es sich um eine präventive bzw. komplementärmedizinische Leistung handelt, ist eine präzise Dokumentation der Indikation für die Erstattung durch die PKV ratsam.

Häufige Fehler bei der GOÄ A385: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Überschreitung der Höchstgrenze von 20 Tests pro Behandlungsfall. Da der Behandlungsfall als Zeitraum von 30 Tagen definiert ist, dürfen innerhalb dieses Monats nicht mehr als 20 Einheiten der Ziffer A385 abgerechnet werden. Jede darüber hinausgehende Testung wird von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen konsequent gestrichen.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft die mangelnde Abgrenzung zu regulären Allergietests. Wird am selben Tag ein Standard-Prick-Test durchgeführt, muss die medizinische Notwendigkeit der zusätzlichen Analogtestung exakt dargelegt werden. Andernfalls droht der Vorwurf einer unzulässigen Doppelabrechnung.

Achtung: Die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ setzt voraus, dass es sich um eine selbstständige, in der GOÄ nicht aufgeführte Leistung handelt. Die bloße Modifikation eines bestehenden Testverfahrens rechtfertigt die Analogziffer nicht ohne Weiteres.

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Dokumentation der GOÄ A385: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die exakte Bezeichnung der getesteten Substanzen, die genauen Messpunkte auf der Haut sowie die ermittelten Leitwerte oder Hautreaktionen lückenlos festgehalten werden. Auch die medizinische Indikation für jeden einzelnen Testschritt muss klar erkennbar sein.

Besonders bei der Messung von Leitwertveränderungen sollten die Ausgangswerte und die Werte nach Substanzkontakt gegenübergestellt werden. Dies belegt die Durchführung der Leistung im Sinne der Leistungsbeschreibung.

Dokumentation: Durchführung einer umweltmedizinischen Leitwertmessung an 12 Hautpunkten (Akupunkturpunkte der Hand) nach Exposition mit Formaldehyd, Lindan und PCP. Ausgangsleitwert im Mittel 50 Skalenteile (Skt), nach Exposition Abfall auf 35 Skt an Punkt 3 und 4. Indikation: Verdacht auf Wohngiftbelastung bei chronischer Cephalgie.

Tipp: Fügen Sie der Rechnung bei analogen Bewertungen stets eine kurze, verständliche Erläuterung der angewandten Methode bei, um Rückfragen der Erstattungsstellen von vornherein zu minimieren.

GOÄ A385: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine individuelle Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Lokalisierung der Messpunkte, ausgeprägte vegetative Begleitreaktionen des Patienten oder erhebliche Schwierigkeiten bei der Interpretation der Messergebnisse aufgrund von Hautveränderungen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A385 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder der eingehenden Beratung nach GOÄ-Ziffer 3. Auch die Blutentnahme (GOÄ 250) für ergänzende Laboruntersuchungen ist am selben Tag zulässig, sofern sie einer eigenständigen Indikation dient.

Ziffer A385 in der neuen GOÄ

A385 (Leitwertmessung auf der Haut, 1.–20. Test je Behandlungsfall, analog Nr. 385 GOÄ) wird in der neuen GOÄ durch eine einzige Sitzungspauschale ersetzt: Nummer 13917 „Messung der Leitwertveränderung auf der Haut über verschiedene Verfahren (z. B. BFD, BIT)" — Festpreis 46,20 € je Sitzung, unabhängig von der Anzahl der Messpunkte oder Testkörper. Die frühere Staffelung nach Testanzahl (A385 für 1–20 Tests, A386 für 21–40, A387 für 41–80) entfällt vollständig. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 6,03 € je Test.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A385

Die GOÄ-Ziffer A385 ist eine Analogziffer zur Abrechnung umweltmedizinischer Testungen wie der Messung von Leitwertveränderungen durch Umwelttoxine oder spezieller Hauttests. Sie wird angewendet, wenn diese Leistungen nicht direkt in der GOÄ abgebildet sind. Pro Behandlungsfall können maximal 20 Tests abgerechnet werden.
Das Honorar für die GOÄ A385 beträgt beim einfachen Gebührensatz 2,62 € und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) 6,03 €. Wird der Höchstsatz von 3,5 ausgeschöpft, beläuft sich der Betrag auf 9,18 € je Testung. Die Abrechnung erfolgt pro durchgeführtem Einzeltest.
Bei der Abrechnung der GOÄ A385 gilt eine strikte Obergrenze von maximal 20 Tests je Behandlungsfall. Da ein Behandlungsfall als Zeitraum von 30 Tagen definiert ist, dürfen in diesem Zeitfenster nicht mehr als 20 Einheiten liquidiert werden. Zusätzliche Tests darüber hinaus sind nicht erstattungsfähig.
Die Erstattung der GOÄ A385 durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist nicht immer garantiert, da umweltmedizinische und bio-energetische Verfahren oft kritisch geprüft werden. Eine präzise Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und der Messergebnisse ist daher unerlässlich. Eine beigefügte Erläuterung der Analogbewertung erhöht die Erstattungschancen deutlich.
Ein Abweichen vom Regelhöchstsatz bis zum 3,5-fachen Satz ist zulässig, wenn die Durchführung der Testung durch besondere Umstände erschwert war. Dies kann beispielsweise bei stark veränderten Hautverhältnissen, ausgeprägten vegetativen Reaktionen des Patienten oder einem extremen Zeitaufwand der Fall sein. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt werden.
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