GOÄ A3955: dRVVT korrekt abrechnen – Tipps & Praxis

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3955
Diluted-Russel’s-Viper-Venom-Time (dRVVT)
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,70 € 1,1x
Höchstsatz 7,58 € 1,3x

Die Abrechnung der dRVVT nach GOÄ-Ziffer A3955 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt, wie Laboratorien und Ärzte die Analogleistung korrekt anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3955

Bestimmung von Lupus-Antikoagulans mittels dRVVT (Diluted-Russel’s-Viper-Venom-Time) - analog zu Ziffer 3955

Die GOÄ-Ziffer A3955 beschreibt eine hochspezifische labordiagnostische Untersuchung zur Erkennung von Lupus-Antikoagulanzien im menschlichen Blutplasma. Diese Antikörper interferieren mit phospholipidabhängigen Gerinnungstests und führen in vitro zu einer Verlängerung der Gerinnungszeit. Die Methode nutzt das Gift der Russell-Viper, welches den Gerinnungsfaktor X direkt aktiviert und somit nachgeschaltete Störungen detektierbar macht.

Da es sich um eine Analogleistung handelt, orientiert sich die Bewertung an der Ziffer 3955 des Gebührenverzeichnisses. Die Abrechnung umfasst die Probenvorbereitung, die Durchführung des Screening-Tests sowie gegebenenfalls erforderliche Bestätigungstests im selben Ansatz. Vorbemerkungen des Abschnitts M der GOÄ sind hierbei zwingend zu berücksichtigen, insbesondere bezüglich der Höchstgrenzen für Laborleistungen.

GOÄ A3955 in der Praxis: Indikation und klinischer Nutzen

Die klinische Anwendung der GOÄ-Ziffer A3955 ist primär in der Abklärung von thrombophilen Zuständen verortet. Ein zentrales Einsatzgebiet ist der begründete Verdacht auf ein Antiphospholipidsyndrom (APS), welches durch arterielle oder venöse Thrombosen sowie Schwangerschaftskomplikationen gekennzeichnet ist. Die dRVVT gilt laut internationalen Richtlinien als einer der sensitivsten und spezifischsten Tests für diese Fragestellung.

Ein weiteres wichtiges Szenario ist die Abklärung einer isolierten, unerklärten Verlängerung der aktivierten partiellen Thromboplastinzeit (aPTT) im präoperativen Screening. Hier hilft die dRVVT zu differenzieren, ob ein hämorrhagisches Risiko oder ein paradoxes thrombotisches Risiko vorliegt. Die Abgrenzung zu anderen Gerinnungstests ist essenziell, um eine präzise Diagnose zu sichern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3955

Fallbeispiel 1: Abklärung rezidivierender Aborte

Eine 32-jährige Patientin stellt sich nach dem dritten konsekutiven Spontanabort in der Frühschwangerschaft zur Abklärung einer maternalen Thrombophilie vor. Im Rahmen des diagnostischen Programms wird eine dRVVT-Untersuchung veranlasst, um ein Antiphospholipidsyndrom auszuschließen. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der Analogziffer A3955 zum Regelhöchstsatz von 1,15-fach.

Fallbeispiel 2: Unklare tiefe Beinvenenthrombose

Ein 45-jähriger Patient erleidet ohne erkennbare exogene Risikofaktoren eine tiefe Beinvenenthrombose. Zur Abklärung einer zugrundeliegenden Autoimmunerkrankung wird das Plasma auf Lupus-Antikoagulanzien untersucht. Die medizinische Begründung rechtfertigt die Durchführung der dRVVT, welche über die GOÄ-Ziffer A3955 liquidiert wird.

Fallbeispiel 3: Präoperatives Screening mit verlängerter aPTT

Vor einer geplanten Cholezystektomie zeigt das Routinelabor eine deutlich verlängerte aPTT bei ansonsten unauffälliger Anamnese. Zum Ausschluss eines Lupus-Antikoagulans wird die dRVVT durchgeführt, um eine postoperative Blutungskomplikation zu vermeiden. Die Leistung wird als selbstständige labordiagnostische Maßnahme nach A3955 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3955: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer A3955 ist die unzulässige Doppelabrechnung von Screening- und Bestätigungstests. Die dRVVT besteht methodisch oft aus einem Suchtest und einem Bestätigungstest mit hohem Phospholipidgehalt. Beide Schritte sind mit der Gebühr für die Ziffer A3955 abgegolten und dürfen nicht als zwei separate Leistungen berechnet werden.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen vermehrt, ob neben der dRVVT weitere analoge Gerinnungstests für dieselbe Fragestellung ohne medizinische Begründung abgerechnet wurden. Eine transparente Dokumentation ist daher unerlässlich.

Zudem wird häufig übersehen, dass für Laborleistungen des Abschnitts M der GOÄ veränderte Steigerungssätze gelten. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und nicht wie bei klinischen Leistungen bei 2,3-fach. Eine unbegründete Überschreitung dieses Faktors führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ A3955: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Regressen und Rechnungskürzungen. In der Patientenakte müssen die konkrete klinische Fragestellung, die Rohdaten der Messung sowie die berechnete Ratio dokumentiert werden. Auch die therapeutische Konsequenz aus dem Testergebnis sollte kurz skizziert werden.

Dokumentation: dRVVT-Screening-Zeit: 44 Sekunden, dRVVT-Bestätigungs-Zeit: 31 Sekunden. Berechnete Ratio: 1,42 (Referenzbereich < 1,2). Befund spricht für das Vorliegen eines Lupus-Antikoagulans. Indikation: V.a. Antiphospholipidsyndrom bei Z.n. Lungenembolie.

Für die Abrechnung ist es ratsam, das verwendete Testverfahren und die Analogie direkt auf der Rechnung auszuweisen. Dies erhöht die Transparenz für den Kostenträger und beschleunigt das Erstattungsverfahren erheblich. Eine sorgfältige Archivierung der Qualitätskontrollberichte des Labors ist ebenfalls ratsam.

GOÄ A3955: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der GOÄ-Ziffer A3955 über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch eine stark lipämische oder hämolytische Probe entstehen, die eine aufwendige Vorbereitung erfordert. Auch die Anwesenheit von oralen Antikoagulanzien, die das Testergebnis verfälschen können und eine mathematische Korrektur erfordern, rechtfertigt eine Steigerung.

Tipp: Die Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung sollte stets patienten- und probenspezifisch formuliert werden, da standardisierte Textbausteine von den Prüfstellen meist nicht anerkannt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der dRVVT erfolgt selten isoliert, sondern meist im Rahmen eines umfassenden Thrombophilie-Screenings. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Bestimmung der aPTT nach Ziffer 3939 sowie des Quick-Werts nach Ziffer 3938. Auch die parallele Bestimmung von Cardiolipin-Antikörpern nach Ziffer 3956 ist medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig, da es sich um unterschiedliche methodische Ansätze handelt.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3955

Mit der GOÄ-Ziffer A3955 wird die Bestimmung des Lupus-Antikoagulans mittels der Diluted-Russel’s-Viper-Venom-Time (dRVVT) als Analogleistung abgerechnet. Diese Untersuchung dient dem Nachweis von Antiphospholipid-Antikörpern im Plasma. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Thrombophilie-Diagnostik.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer A3955 beträgt 5,83 Euro bei einer Punktzahl von 100 Punkten. In der medizinischen Praxis wird standardmäßig der Regelhöchstsatz von 1,15-fach angewendet, was einem Honorar von 6,70 Euro entspricht. Der maximale Höchstsatz liegt bei 7,58 Euro.
Die Durchführung einer dRVVT ist bei Verdacht auf ein Antiphospholipidsyndrom indiziert, insbesondere nach ungeklärten thromboembolischen Ereignissen oder rezidivierenden Spontanaborten. Auch eine unklare Verlängerung der aktivierten partiellen Thromboplastinzeit (aPTT) rechtfertigt diese Untersuchung. Sie dient der Risikoabschätzung vor operativen Eingriffen.
Ja, eine Steigerung der GOÄ-Ziffer A3955 bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist unter Angabe von besonderen Gründen zulässig. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Analyseaufwand oder störende Begleitsubstanzen wie Heparin im Patientenplasma. Die Begründung muss für den Kostenträger nachvollziehbar dokumentiert werden.
Neben der GOÄ A3955 werden häufig Basistests der Gerinnung wie die aPTT nach Ziffer 3939 oder der Quick-Wert nach Ziffer 3938 abgerechnet. Auch die Bestimmung von Anticardiolipin-Antikörpern nach Ziffer 3956 ist eine typische Begleituntersuchung. Wichtig ist, dass keine Doppelabrechnung für identische Testschritte erfolgt.`
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