Die Abrechnung von Hausbesuchen nach GOÄ-Ziffer A50 bietet Spielräume, birgt aber auch Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Fallbeispielen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A50
Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung - analog (Referenz: GOÄ-Ziffer 50)
Die Gebührenordnung für Ärzte sieht für die Ziffer A50 eine analoge Bewertung der regulären Ziffer 50 vor. Diese Leistung umfasst neben dem eigentlichen Besuch des Patienten auch die notwendige symptombezogene Untersuchung sowie die anschließende Beratung. Durch den analogen Charakter wird diese Ziffer herangezogen, wenn die erbrachte Leistung in ihrer Art, ihrem Aufwand und ihrer medizinischen Notwendigkeit der Ziffer 50 entspricht, jedoch spezifische Besonderheiten aufweist.
Die Vorbemerkungen der GOÄ verdeutlichen, dass analoge Bewertungen nur für Leistungen zulässig sind, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurden. Dies sichert die Honorierung neuartiger oder modifizierter medizinischer Versorgungsformen im Praxisalltag.
GOÄ A50 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung
Die Anwendung der GOÄ A50 ist in der modernen Praxis von hoher Relevanz, insbesondere bei der Betreuung von Patienten mit eingeschränkter Mobilität. Typische Indikationen umfassen akute Verschlechterungen chronischer Erkrankungen oder die postoperative Nachsorge im häuslichen Umfeld. Auch strukturierte Besuche in Pflegeheimen können unter diese Kategorie fallen, wenn spezielle analoge Vereinbarungen greifen.
Ein wichtiges Einsatzgebiet ist zudem die telemedizinisch gestützte Visite, bei der eine qualifizierte Assistenz vor Ort ist und der Arzt digital hinzugeschaltet wird. Hierbei bietet die analoge Abrechnung eine rechtssichere Möglichkeit, den entstandenen Aufwand adäquat abzubilden. Die Abgrenzung zur klassischen Ziffer 50 muss dabei stets durch die Besonderheit der Durchführung begründet sein.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A50
Fallbeispiel 1: Telemedizinisch unterstützter Hausbesuch
Eine immobile Patientin benötigt nach einer Gelenkoperation eine Verlaufskontrolle der Wundheilung. Eine qualifizierte Praxisassistentin sucht die Patientin auf, während der behandelnde Arzt per Videoübertragung hinzugeschaltet wird, um die Wunde zu beurteilen und die Patientin zu beraten. Da diese hybride Form nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung der Leistung analog über die Ziffer A50.
Fallbeispiel 2: Besuch zur spezialisierten Wundversorgung
Bei einem Patienten mit einem chronischen Ulcus cruris ist ein Hausbesuch zur komplexen Wundreinigung und Verbandsanpassung erforderlich. Der Arzt führt die Wundbeurteilung und die Beratung des Patienten sowie der Angehörigen vor Ort durch. Aufgrund des überdurchschnittlichen Koordinationsaufwands mit dem Pflegedienst wird die Leistung als analoger Hausbesuch über die GOÄ A50 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Delegierter Besuch bei akutem Infekt
Eine ältere Patientin leidet an einem akuten Atemwegsinfekt und kann die Praxis nicht aufsuchen. Der Arzt delegiert den Hausbesuch an eine speziell geschulte Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa), die Vitalparameter erhebt und Rücksprache hält. Die Abrechnung dieses delegierten Besuchs erfolgt analog über die Ziffer A50, da die persönliche Präsenz des Arztes durch die Delegation ersetzt wurde.
Häufige Fehler bei der GOÄ A50: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung der Ziffer A50 neben der regulären Ziffer 50 für denselben Patienten am selben Tag. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und verweigern in solchen Fällen die Erstattung. Auch die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 51 (Besuch eines weiteren Kranken) ist für denselben Haushalt nicht statthaft.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig eine mangelhafte Begründung für die Wahl des analogen Codes. Es muss aus der Rechnung klar hervorgehen, warum eine analoge Bewertung notwendig war und worin der Unterschied zur Standardleistung bestand.
Achtung: Ohne eine präzise Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und der Besonderheit des analogen Besuchs riskieren Praxen Honorarkürzungen bei der Rechnungsprüfung.
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Dokumentation der GOÄ A50: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ A50. In der Patientenakte müssen das genaue Datum, die Uhrzeit sowie die klinische Indikation für den analogen Besuch detailliert festgehalten werden. Auch die erhobenen Befunde der symptombezogenen Untersuchung und die Inhalte der Beratung dürfen nicht fehlen.
Besonders wichtig ist es, die spezifischen Umstände zu dokumentieren, die den Einsatz der analogen Ziffer rechtfertigen. Dies betrifft beispielsweise den Einsatz von Telemedizin oder die Delegation an qualifiziertes Personal.
Dokumentation: Analoger Hausbesuch (A50) am 15.10.2023 um 14:30 Uhr bei Pat. mit V.a. Wundinfekt postoperativ. Durchführung als delegierter Besuch durch NäPa mit telemedizinischer Zuschaltung des Arztes. Befund: Wundränder reizlos, kein Fieber. Beratung zur weiteren Mobilisation erfolgt.
GOÄ A50: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer A50 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine solche Steigerung sind schwierige Venenverhältnisse bei notwendigen Blutentnahmen während des Besuchs, erhebliche Kommunikationsbarrieren oder eine besonders zeitaufwendige Untersuchung bei dementen Patienten. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer A50 kann das Wegegeld nach Paragraph 8 der GOÄ berechnet werden, um die Fahrtkosten abzugelten. Findet der Besuch zu Unzeiten statt, sind zudem die entsprechenden Zuschläge für Unzeiten (Zuschläge E bis H) ansetzbar. Auch die Kombination mit diagnostischen Leistungen wie einer Blutentnahme (Ziffer 250) oder einem EKG (Ziffer 651) ist unter Beachtung der jeweiligen Ausschlüsse möglich.
Tipp: Nutzen Sie bei Besuchen an Wochenenden oder Feiertagen konsequent die entsprechenden Unzeitenzuschläge, um den erhöhten Aufwand adäquat zu honorieren.
Ziffer A50 in der neuen GOÄ
A50 (umweltmedizinische Wohnraumbegehung, analog GOÄ Nr. 50, Besuch einschließlich symptombezogener Untersuchung) wird in der neuen GOÄ durch Nummer 202 „Besuch eines Patienten in seiner häuslichen Umgebung" — 45,00 € — abgebildet. Die neue GOÄ trennt Besuch und Untersuchung konzeptionell: Die symptombezogene Untersuchung während des Besuchs ist zusätzlich nach der jeweiligen Untersuchungsziffer (Erst- oder Folgeuntersuchung) anzusetzen. Für die spezifisch umweltmedizinische Erhebung der Wohnumgebung — Beurteilung von Schadstoffen, Raumluftqualität etc. — sieht der Entwurf keine eigene Ziffer vor. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 42,89 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A50
Was hat nicht gestimmt?