Die Reizstrombehandlung nach GOÄ A551 bietet wertvolle Therapieoptionen. Erfahren Sie alles über Abrechnung, Steigerungssätze und typische Fehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A551
Die GOÄ-Ziffer A551 ist eine Analogbewertung, die sich auf die Originalziffer 551 der Gebührenordnung für Ärzte bezieht. Der offizielle Leistungstext der Referenzziffer lautet:
Reizstrombehandlung (z. B. Anwendung niederfrequenter Ströme, diadynamischer Ströme, Interferenzströme, Schwellströme)
Da es sich um eine analoge Ziffer handelt, wird sie für moderne, in der ursprünglichen GOÄ nicht explizit genannte elektrotherapeutische Verfahren herangezogen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Patienten, das fachgerechte Anlegen der Elektroden sowie die Überwachung der Stromapplikation. Auch die anschließende Dokumentation und die Beratung zu eventuellen Hautreaktionen sind in dieser Ziffer enthalten.
GOÄ A551 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
In der täglichen Praxis findet die analoge Reizstrombehandlung vor allem in der Schmerztherapie und der physikalischen Medizin Anwendung. Typische Indikationen sind chronische Schmerzzustände des Bewegungsapparates, postoperative Beschwerden sowie neurologische Erkrankungen. Durch den gezielten Einsatz niederfrequenter Ströme wird die Durchblutung gefördert und die Schmerzweiterleitung blockiert.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Muskelstimulation bei Atrophien oder Lähmungserscheinungen. Hierbei hilft die elektrische Stimulation, die Muskelfasern zu aktivieren und deren Abbau entgegenzuwirken. Die Wahl der spezifischen Stromform richtet sich stets nach dem individuellen Krankheitsbild des Patienten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A551
Fallbeispiel 1: Chronisches LWS-Syndrom
Ein Patient stellt sich mit chronischen Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule vor. Zur Schmerzlinderung wird eine transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS) über einen Zeitraum von 20 Minuten durchgeführt. Die Elektroden werden paravertebral platziert, um die Schmerzleitung effektiv zu hemmen. Abgerechnet wird die Ziffer A551 analog zum Regelsatz mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz.
Fallbeispiel 2: Postoperative Quadrizeps-Atrophie
Nach einer Knie-Totalendoprothese zeigt der Patient eine ausgeprägte Atrophie des Musculus quadriceps femoris. Zur Unterstützung des Muskelaufbaus erfolgt eine Schwellstrombehandlung zur gezielten Muskelstimulation. Die Behandlung erfordert eine genaue Justierung der Stromstärke, um eine schmerzfreie Kontraktion zu gewährleisten. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer A551 analog.
Fallbeispiel 3: Diabetische Polyneuropathie
Bei einem Patienten mit schmerzhafter diabetischer Polyneuropathie der unteren Extremitäten wird eine Hochtontherapie angewendet. Diese moderne Form der Reizstromtherapie dient der Reduktion neuropathischer Schmerzen und der Verbesserung der Nervenfunktion. Da diese Methode in der GOÄ nicht direkt abgebildet ist, ist die analoge Heranziehung der Ziffer A551 medizinisch vollkommen gerechtfertigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ A551: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A551 ist die unzulässige Mehrfachabrechnung innerhalb einer einzigen Sitzung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Leistung mehrfach für verschiedene Körperregionen liquidiert wurde. Ohne eine detaillierte medizinische Begründung in der Rechnung führt dies fast immer zu Kürzungen.
Achtung: Die zeitgleiche Durchführung von Reizstrom und anderen physikalischen Therapien an derselben Körperstelle ist kritisch zu prüfen. Achten Sie darauf, dass keine Überschneidungen der Behandlungsareale vorliegen, um Honorarverluste zu vermeiden.
Zudem darf die Ziffer nicht berechnet werden, wenn der Patient ein Leihgerät zur Heimanwendung erhält und die Therapie selbstständig durchführt. In diesem Fall sind lediglich die Einweisung in das Gerät und die Verlaufskontrolle über andere Ziffern abrechenbar. Die reine Selbstanwendung zu Hause erfüllt nicht die Kriterien der persönlichen Leistungserbringung.
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Dokumentation der GOÄ A551: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die behandelte Körperregion sowie die technischen Parameter der Stromapplikation festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zur Stromform, der Frequenz und der Dauer der Anwendung.
Auch die Reaktion des Patienten auf die Behandlung sollte kurz notiert werden. Dies dokumentiert nicht nur den therapeutischen Verlauf, sondern belegt auch die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bei eventuellen Rückfragen.
Dokumentation: Analoge Reizstrombehandlung (A551) der LWS bei chronischem Schmerzsyndrom. Anwendung von TENS-Strom, Frequenz 80 Hz, Behandlungsdauer 20 Minuten. Elektroden paravertebral platziert. Patient toleriert die Anwendung gut, deutliche Schmerzlinderung post-interventionell dokumentiert.
GOÄ A551: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ A551 möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Elektrodenplatzierung oder eine extreme Schmerzüberempfindlichkeit des Patienten, die eine kontinuierliche Überwachung notwendig macht.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A551 lässt sich hervorragend mit diagnostischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder einer eingehenden Beratung nach GOÄ-Ziffer 3. Auch die Kombination mit anderen physikalischen Maßnahmen wie der Krankengymnastik ist unter Beachtung der regionalen Trennung zulässig.
Tipp: Nutzen Sie bei chronischen Schmerzpatienten die Möglichkeit, neben der Reizstromtherapie auch die eingehende Beratung nach Ziffer 3 abzurechnen, sofern das Gespräch die Mindestdauer von 10 Minuten überschreitet.
Ziffer A551 in der neuen GOÄ
A551 (analog Nr. 551 GOÄ, genutzt für elektrische Nadelstimulation, Reizstromapplikation im Zahn-Kiefer-Bereich, TENS, transkutane Hochfrequenz-Triggerpunktbehandlung sowie Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz) wird in der neuen GOÄ nach dem erbrachten Verfahren aufgeteilt:
- Elektrotherapie — elektrische Nadelstimulation, Reizstromapplikation, TENS und transkutane Reizstrombehandlung an Triggerpunkten: Nummer 2400 „Anwendung von nieder-, mittel- oder hochfrequentem Strom oder Iontophorese" — 10,90 € je Extremität oder Kopf/Rumpf.
- Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz mittels kardialer Aggregate: Die neue GOÄ differenziert erstmals nach Wochentag:
- Werktag außer Samstag: Nummer 2925 — 5,04 € je Werktag. Nicht neben 2908 berechnungsfähig. Nutzungspauschale Transmitter (100 € je Quartal) bleibt als Auslagenersatz separat berechnungsfähig.
- Samstag, Sonntag oder Feiertag: Nummer 2924 — 6,99 € je Wochenend- oder Feiertag. Nicht neben 2908 berechnungsfähig.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 5,04 €. Die neue Tagtyp-Differenzierung beim Telemonitoring (Werktag vs. Wochenende/Feiertag) erfordert künftig eine tagesgebundene Dokumentation.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A551
Was hat nicht gestimmt?