GOÄ A558: Geräte-Sequenztraining richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A558
zusätzlichem Geräte-Sequenztraining (je Sitzung)
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,59 € 1,8x
Höchstsatz 17,49 € 2,5x

Das zusätzliche Geräte-Sequenztraining nach GOÄ-Ziffer A558 bietet Praxen eine wichtige Abrechnungsoption. Erfahren Sie alles zu Indikation und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A558

A558: Zusätzliches Geräte-Sequenztraining (je Sitzung) – analog Ziffer 558 (Krankengymnastik unter Anwendung von Geräten).

Die Ziffer A558 wird als Analogbewertung herangezogen, um das spezifische, medizinisch gesteuerte Geräte-Sequenztraining abzubilden. Diese Leistung umfasst die gezielte therapeutische Arbeit an speziellen Trainingsgeräten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer und Koordination. Die medizinische Notwendigkeit erfordert eine genaue Anpassung der Trainingsparameter an das Krankheitsbild des Patienten.

GOÄ A558 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen

Das gerätegestützte Sequenztraining kommt vor allem in der orthopädischen Rehabilitation und der Sportmedizin zum Einsatz. Typische Indikationen sind chronische degenerative Gelenkerkrankungen, postoperative Zustände nach Gelenkersatz oder schwere muskuläre Dysbalancen. Das Training unterscheidet sich von der klassischen Krankengymnastik durch den gezielten Einsatz von Trainingswiderständen und geführten Bewegungsabläufen.

Ärzte setzen diese Therapieform ein, um die funktionelle Belastbarkeit des Patienten systematisch wiederherzustellen. Dabei ist die ärztliche Aufsicht ein entscheidendes Kriterium für die Einstufung als medizinische Heilbehandlung. Ohne diese Überwachung und die regelmäßige Anpassung des Trainingsplans durch den Arzt ist eine Liquidation nach der GOÄ nicht zulässig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A558

Fallbeispiel 1: Postoperative Rehabilitation nach Knie-TEP

Ein Patient stellt sich eine Woche nach dem Einsatz einer Knie-Totalendoprothese zur ambulanten Rehabilitation vor. Zur Kräftigung der Quadrizeps- und Ischiokruralmuskulatur wird ein gezieltes Geräte-Sequenztraining verordnet. Die Durchführung erfolgt unter Anleitung und ständiger Aufsicht des medizinischen Fachpersonals. Abgerechnet wird die Ziffer A558 für das spezifische Training je Sitzung.

Fallbeispiel 2: Chronisches Lendenwirbelsäulensyndrom

Eine Patientin leidet unter chronisch-rezidivierenden Lumbalgien bei ausgeprägter Insuffizienz der tiefen Rückenmuskulatur. Zur Stabilisierung der Wirbelsäule wird ein computergestütztes medizinisches Aufbautraining an Sequenzgeräten durchgeführt. Der Arzt überwacht die Belastungsspitzen und passt die Gewichte individuell an. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A558.

Fallbeispiel 3: Rehabilitation nach vorderer Kreuzbandruptur

Ein Sportler benötigt nach einer operativen Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes ein intensives Koordinations- und Krafttraining. Das Training an Sequenzgeräten dient der Wiederherstellung der neuromuskulären Kontrolle. Da die Übungen eine hohe Präzision erfordern, ist die therapeutische Begleitung durchgehend erforderlich, was die Abrechnung der GOÄ A558 rechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A558: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Abrechnung der Ziffer A558 für ein reines, unbetreutes Training im Trainingsraum der Praxis. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern zunehmend den Nachweis der ärztlichen Präsenz und der individuellen therapeutischen Steuerung. Ein freies Training ohne Dokumentation von Anpassungen wird regelmäßig gestrichen.

Achtung: Die Ziffer A558 darf nicht berechnet werden, wenn das Training lediglich als Wellness- oder allgemeine Fitnessmaßnahme ohne konkreten therapeutischen Bezug stattfindet.

Zudem ist auf die Abgrenzung zu anderen physikalisch-therapeutischen Leistungen zu achten. Die zeitgleiche Erbringung von Standard-Krankengymnastik und Sequenztraining in derselben Sitzung muss medizinisch besonders begründet und zeitlich getrennt dokumentiert werden, um Doppelabrechnungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ A558: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genutzten Geräte, die eingestellten Trainingsparameter sowie die Dauer der Trainingseinheit exakt festgehalten werden. Auch die therapeutischen Fortschritte und eventuelle Anpassungen des Trainingsplans gehören in die Dokumentation.

Dokumentation: 20 Min. medizinisches Geräte-Sequenztraining (Beinpresse, Funktionsstemme) zur Stabilisierung des rechten Kniegelenks unter ständiger Aufsicht. Trainingsgewicht gesteigert auf 40 kg, schmerzfreie Ausführung, Dr. med. Muster anwesend.

Durch diese detaillierte Erfassung wird der medizinische Charakter der Leistung zweifelsfrei belegt. Praxen sollten standardisierte Trainingsprotokolle nutzen, die vom Therapeuten oder Arzt nach jeder Sitzung abgezeichnet werden.

Tipp: Fügen Sie der Rechnung bei Rückfragen der Kostenträger eine Kopie des ärztlich gesteuerten Trainingsplans bei, um die medizinische Notwendigkeit transparent darzulegen.

GOÄ A558: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A558 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand gesteigert werden. Ein Schwellenwert von 2,3-fach ist der Standard. Ein Steigern bis zum Höchstsatz von 3,5-fach erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind schwere motorische Störungen, erhebliche Koordinationsdefizite oder die Notwendigkeit einer permanenten manuellen Hilfestellung durch den Therapeuten während des Trainings.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A558 wird häufig in Kombination mit beratenden und untersuchenden Leistungen abgerechnet. Sinnvoll sind Kombinationen mit der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) bei Kontrollterminen. Eine Kombination mit der Ziffer 507 (Krankengymnastik) ist möglich, sofern es sich um unterschiedliche therapeutische Ansätze handelt und die zeitliche Trennung klar aus der Dokumentation hervorgeht.

Ziffer A558 in der neuen GOÄ

Die alte Analogziffer A558 fasste drei sehr unterschiedliche Verfahren unter einer Nummer zusammen: Bioresonanztherapie (BRT), Magnetfeldtherapie und Gerätesequenztraining. Die neue GOÄ löst diese Sammelziffer auf und verteilt sie auf eigenständige Ziffern — welche gilt, hängt von Verfahren, Indikation und Durchführung ab.

Bioresonanztherapie

  • 13922 „Pulsbestimmte Ausleitung mit Bioresonanztherapie, auch im Sinne der Isopathie, Autonosode" (28,26 €) — nur bei pulsbestimmter naturheilkundlicher Ausleitung, maximal zweimal im Behandlungsfall
  • 5007 „Bioresonanztherapie (BRT) bei Tinnitus" (42,43 €) — wenn Tinnitus die Indikation ist, unabhängig von der Technik
  • Allgemeine BRT ohne pulsbestimmte Ausleitung und ohne Tinnitus-Indikation: kein Nachfolger im Entwurf

Magnetfeldtherapie

  • 13927 „Nicht-invasive Magnetfeldtherapie, Dauer bis zu 20 Minuten" (23,73 €) — bei extern appliziertem Magnetfeld (z. B. MBST, PEMF); bei MBST ist die Leistung je Sitzung bis zu dreimal berechnungsfähig
  • 4218 „Invasive Magnetfeldtherapie (Elektro-Osteostimulation)" (28,08 €) — ausschließlich bei implantierten Elektroden

Gerätesequenztraining

  • 4220 „Medizinische Trainingstherapie … mit Sequenztraining als progressiv-dynamisches Muskeltraining … Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten" (45,81 €) — setzt ärztliche Supervision und Dokumentation voraus
  • 4221 „… als Gruppenbehandlung mit bis zu acht Teilnehmern … Dauer mindestens 45 Minuten" (25,12 €) je Sitzung und Teilnehmer, gleiche Voraussetzungen

Die Preisspanne reicht von 23,73 € bis 45,81 € (Einzeltraining); heute lagen alle drei Verfahren pauschal bei 12,58 € im 2,3-fachen Satz. Dokumentation und Indikation entscheiden über die Ziffer — und ob überhaupt ein Nachfolger greift.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A558

Die Ziffer A558 beschreibt das zusätzliche Geräte-Sequenztraining je Sitzung als Analogbewertung zur Ziffer 558. Sie wird für medizinisch indiziertes, gerätegestütztes Training unter ärztlicher Aufsicht berechnet.
Der einfache Gebührensatz der Ziffer A558 beträgt 6,99 Euro bei 120 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3-fach ergibt sich ein Betrag von 16,08 Euro.
Es muss eine klare medizinische Indikation vorliegen und das Training muss unter ständiger ärztlicher Aufsicht oder Anleitung stattfinden. Ein reines selbstständiges Training des Patienten ohne medizinische Überwachung ist nicht berechnungsfähig.
Die Ziffer A558 ist als zusätzliche Leistung konzipiert, darf jedoch nicht ohne Weiteres für dieselbe Leistungseinheit wie die reguläre Krankengymnastik am Gerät berechnet werden. Eine genaue zeitliche oder funktionelle Trennung ist für die Erstattung essenziell.
Ein Steigern über den Regelsatz von 2,3-fach ist bei erhöhtem Betreuungsaufwand oder schweren motorischen Defiziten des Patienten möglich. Auch ein außergewöhnlich hoher Aufwand bei der Geräteeinstellung kann als Begründung dienen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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