GOÄ A693: Langzeit-pH-Metrie des Magens korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A693
Langzeit-pH-Metrie des Magens
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,23 € 2,3x
Höchstsatz 61,21 € 3,5x

Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung der GOÄ A693 (Langzeit-pH-Metrie des Magens): Indikationen, Steigerungsfaktoren und typische Abrechnungsfehler.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A693

A693 (analog 693): Langzeit-pH-Metrie des Magens (mindestens 18 Stunden)

Die GOÄ-Ziffer A693 wird als analoge Bewertung herangezogen, da die amtliche Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die pH-Metrie des Magens enthält. Als Referenz dient die Ziffer 693, welche primär für die Speiseröhre definiert ist. Die Leistung umfasst die kontinuierliche Messung des pH-Werts im Magen über einen Zeitraum von mindestens 18 Stunden.

Inbegriffen in diese Ziffer sind die vorbereitenden Maßnahmen, das Einführen der Sonde sowie die anschließende messtechnische Auswertung und Befundung. Die Dokumentation der Messergebnisse ist integraler Bestandteil der Leistung. Vorbemerkungen des entsprechenden GOÄ-Abschnitts zur Gerätenutzung sind hierbei strikt zu beachten.

GOÄ A693 in der Praxis: Diagnostik des gastralen Säuremilieus

Die Durchführung einer gastralen Langzeit-pH-Metrie ist in der gastroenterologischen Praxis ein wichtiges Instrument zur Abklärung unklarer oberer gastrointestinaler Beschwerden. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine gestörte Magensäuresekretion besteht. Typische Indikationen sind die Abklärung einer therapieresistenten Dyspepsie oder der Verdacht auf ein Zollinger-Ellison-Syndrom.

Auch vor geplanten operativen Eingriffen an der Speiseröhre oder dem Magen kann die Bestimmung des gastralen pH-Profils notwendig sein. Die Abgrenzung zur ösophagealen pH-Metrie ist essenziell, da die Sonde bei der A693 tiefer, nämlich direkt im Magenkorpus, platziert werden muss. Dies erfordert eine präzise Lagekontrolle, um valide Messergebnisse zu garantieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A693

Fallbeispiel 1: Therapiekontrolle bei PPI-Refraktärität

Ein Patient klagt trotz hochdosierter Therapie mit Protonenpumpenhemmern (PPI) weiterhin über starke epigastrische Schmerzen. Zur Überprüfung der Säuresuppression wird eine 24-Stunden-pH-Metrie des Magens durchgeführt. Die Sonde wird transnasal platziert und die Messung nach 20 Stunden erfolgreich beendet. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A693 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Zollinger-Ellison-Syndrom

Bei einem Patienten mit rezidivierenden, therapierefraktären Ulzera besteht der Verdacht auf eine gastrinombedingte Säureüberproduktion. Die Durchführung der Langzeit-pH-Metrie gestaltet sich aufgrund einer ausgeprägten anatomischen Verengung im Nasen-Rachen-Raum als äußerst schwierig. Die Platzierung gelingt erst nach mehreren Versuchen unter endoskopischer Sicht. Hier kann die Ziffer A693 mit erhöhtem Steigerungsfaktor abgerechnet werden.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer vermuteten Achlorhydrie

Zur Diagnostik einer vermuteten Autoimmungastritis mit konsekutiver Achlorhydrie wird eine gastrale pH-Metrie veranlasst. Die Messung über 19 Stunden bestätigt das vollständige Fehlen von freier Magensäure. Neben der Ziffer A693 werden die notwendigen Beratungs- und Untersuchungsleistungen liquidiert.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Messdauer von mindestens 18 Stunden lückenlos nachgewiesen werden kann, da dies die primäre Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der Ziffer darstellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A693: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die Verwechslung der analogen Ziffer A693 mit der regulären Ziffer 693. Wird die pH-Metrie im Magen durchgeführt, muss dies zwingend als Analogabrechnung gekennzeichnet werden. Eine einfache Deklaration als Ziffer 693 führt bei privaten Krankenversicherungen oft zu Beanstandungen, da der Leistungsort nicht übereinstimmt.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Sondenplatzierungen. Die Platzierung der pH-Sonde ist mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten und darf nicht über separate Katheterisierungsziffern zusätzlich berechnet werden. Auch eine Unterschreitung der Mindestzeit von 18 Stunden führt zum vollständigen Ausschluss der Abrechnungsfähigkeit.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von Ziffer 693 (Ösophagus) und A693 (Magen) am selben Untersuchungstag ist bei Verwendung einer kombinierten Einkanal-Sonde unzulässig. Nur bei getrennten Messsystemen und separater medizinischer Indikation ist eine Kombination denkbar, bedarf aber einer detaillierten Begründung.

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Dokumentation der GOÄ A693: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen effektiv abzuwenden. In der Patientenakte müssen der genaue Uhrzeit-Anfang und das Ende der Messung dokumentiert sein, um die geforderte Mindestdauer von 18 Stunden zweifelsfrei zu belegen. Auch die Methode der Lagekontrolle der Sonde sollte schriftlich festgehalten werden.

Zusätzlich gehört ein schriftlicher Befundbericht mit der Interpretation der Messergebnisse (z. B. der prozentuale Anteil der Zeit mit einem pH-Wert unter 4) in die Dokumentation. Ein kurzes Dokumentationsbeispiel zeigt, wie die Erfassung in der Praxis aussehen kann.

Dokumentation: Indikation: V. a. PPI-Versagen. Transnasale Sondenplatzierung im Magenkorpus, Lagekontrolle mittels pH-Sprung erfolgreich. Messung von 11:15 Uhr (Tag 1) bis 08:30 Uhr (Tag 2) – Gesamtdauer: 21 Stunden 15 Minuten. Schriftlicher Befundbericht und grafische Auswertung erstellt.

GOÄ A693: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ A693 gut begründbar. Typische Gründe sind anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Septumdeviationen, die das Einführen der Sonde erschweren. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten oder die Notwendigkeit einer endoskopischen Platzierungshilfe rechtfertigen einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer A693 können begleitende Leistungen wie die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 oder eine eingehende Beratung nach Ziffer 3 abgerechnet werden. Wichtig ist, dass diese Leistungen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, jedoch eigenständige medizinische Inhalte darstellen. Die Sachkosten für die pH-Sonde sind als Auslagen gemäß § 10 GOÄ gesondert berechnungsfähig.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A693

Die Ziffer 693 beschreibt die Langzeit-pH-Metrie der Speiseröhre, während die Ziffer A693 als Analogziffer für die pH-Metrie des Magens herangezogen wird. Beide Ziffern basieren auf derselben Bewertung, müssen jedoch aufgrund des unterschiedlichen Zielorgans getrennt ausgewiesen werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A693 beträgt 40,23 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 €, während der Höchstsatz (3,5-facher Satz) mit 61,21 € berechnet werden kann.
Für die erfolgreiche Abrechnung der GOÄ A693 ist eine Mindestmessdauer von 18 Stunden zwingend erforderlich. Kürzere Messzeiten erfüllen den Leistungsinhalt nicht und können zu Honorarkürzungen führen.
Ja, die Kosten für Einmalsonden können als Auslagen gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies muss auf der Liquidation transparent unter Angabe der tatsächlichen Anschaffungskosten ausgewiesen werden.
Eine Erhöhung des Faktors über den Regelsatz hinaus ist bei erschwerter Sondenplatzierung, anatomischen Besonderheiten oder mangelnder Compliance des Patienten begründbar. Die konkreten Erschwernisse müssen detailliert in der Rechnung dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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