GOÄ A697: Endoskopische Gallengangsdrainage abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A697
Endoskopische Drainage der Gallengänge
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x

Die endoskopische Drainage der Gallengänge wird über die analoge GOÄ-Ziffer A697 abgerechnet. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A697

GOÄ A697 (analog): Endoskopische Drainage der Gallengänge (entsprechend Ziffer 697: Endoskopische Drainage der Bauchspeicheldrüse)

Da die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer aktuellen Fassung keine spezifische Ziffer für die endoskopische Drainage der Gallenwege bereithält, wird diese Leistung analog abgerechnet. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 697, welche die Drainage der Bauchspeicheldrüse beschreibt. Diese Analogie ist medizinisch und gebührentechnisch vollkommen anerkannt.

Die Leistung umfasst die vollständige endoskopische Einbringung von Drainagesystemen wie Plastik- oder Metallstents in das Gallengangssystem. Ziel ist die Wiederherstellung des ungehinderten Gallenflusses bei mechanischen Hindernissen. Alle vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen des endoskopischen Eingriffs sind in dieser analogen Bewertung enthalten.

GOÄ A697 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Indikation zur endoskopischen Drainage der Gallengänge ist bei allen Formen der mechanischen Cholestase gegeben. Typische klinische Szenarien umfassen maligne Stenosen durch Pankreaskarzinome oder Cholangiokarzinome. Auch benigne Verengungen, beispielsweise nach Cholezystektomien oder im Rahmen einer chronischen Pankreatitis, erfordern häufig diese Intervention.

Die Abrechnung der Ziffer A697 setzt voraus, dass tatsächlich ein Drainagesystem platziert wurde. Die bloße Sondierung oder Spülung des Gallengangs ohne Verbleib eines Stents rechtfertigt die Ziffer nicht. In solchen Fällen sind andere endoskopische Ziffern heranzuziehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A697

Fallbeispiel 1: Palliativtherapie bei Pankreaskarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem schmerzlosen Ikterus bei einem bekannten Pankreaskopfkarzinom vor. Im Rahmen einer ERCP wird eine hochgradige Stenose des distalen Gallengangs identifiziert. Es erfolgt die erfolgreiche Einbringung eines selbstexpandierenden Metallstents (SEMS) zur palliativen Galleableitung. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A697 analog neben der ERCP-Grundleistung.

Fallbeispiel 2: Benigne Gallengangsstenose nach Cholezystektomie

Bei einer Patientin zeigt sich postoperativ eine narbige Striktur des Ductus hepaticus communis. Zur endoskopischen Dilatationstherapie werden zwei Plastikstents parallel in den Gallengang eingebracht. Trotz der Einbringung von zwei Stents wird die Ziffer A697 einmalig berechnet, wobei der erhöhte Aufwand über den Steigerungsfaktor abgebildet wird.

Fallbeispiel 3: Akute Cholangitis bei Choledocholithiasis

Ein Patient wird als Notfall mit Fieber, Schüttelfrost und Ikterus bei eingeklemmtem Gallengangsstein eingeliefert. Nach erfolgreicher Notfall-ERCP und Papillotomie wird zur Sicherung des Gallenflusses eine temporäre Plastikendoprothese eingelegt. Neben der Steinsanierung ist die endoskopische Drainage über die Ziffer A697 voll berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A697: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Doppelberechnung der Ziffer A697, wenn in einer Sitzung sowohl die Gallenwege als auch der Pankreasgang drainiert werden. In solchen Fällen argumentieren Kostenträger oft, dass es sich um denselben Zielort handelt. Eine getrennte Abrechnung erfordert eine präzise medizinische Begründung in der Liquidation.

Zudem versuchen private Krankenversicherungen gelegentlich, die Ziffer A697 mit dem Argument zu kürzen, die Drainage sei bereits in der Papillotomie (Ziffer 696) enthalten. Dies ist jedoch unzulässig, da es sich um zwei eigenständige therapeutische Schritte handelt. Die Papillotomie dient der Eröffnung des Ostiums, während die Drainage die mechanische Schienung darstellt.

Achtung: Achten Sie darauf, dass Sachkosten für die verwendeten Stents und Führungsdrähte separat nach § 10 GOÄ ausgewiesen werden. Das Vergessen dieser Auslagen führt zu erheblichen Honorarverlusten.

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Dokumentation der GOÄ A697: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die Indikation, der genaue anatomische Sitz der Stenose sowie die Charakteristika des verwendeten Stents exakt festgehalten werden. Auch der erfolgreiche Galleabfluss nach Stentplatzierung sollte explizit erwähnt werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Durchleuchtungszeit und die Menge des verwendeten Kontrastmittels zu dokumentieren. Dies stützt nicht nur die Abrechnung der Ziffer A697, sondern auch die der begleitenden radiologischen Leistungen.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: Mechanische Cholestase bei Gallengangsstenose. Durchführung der ERCP. Nachweis einer 2 cm langen Striktur im mittleren Drittel des Gallengangs. Erfolgreiche Passage mit dem Führungsdraht. Einbringen eines Plastikstents (8,5 French, Länge 10 cm). Guter Abfluss von Galle nachweisbar. Keine Komplikationen.

GOÄ A697: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen gerechtfertigt. Typische Begründungen sind extreme Knickungen des Gallengangs, hochgradig rigide Tumorstenosen oder die Notwendigkeit einer vorherigen Ballonbougierung. Auch ein erhöhter Zeitaufwand bei Notfalleingriffen außerhalb der regulären Arbeitszeit kann herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A697 wird selten isoliert erbracht. Regelmäßig wird sie in Kombination mit der ERCP (Ziffer 695) und der endoskopischen Papillotomie (Ziffer 696) abgerechnet. Auch die radiologische Darstellung der Gallenwege (Ziffer 5030 oder 5295) ist eine häufige Begleitkomponente, die separat liquidiert werden kann.

Tipp: Verwenden Sie bei der Liquidation von Kombinationseingriffen klare, patientenbezogene Begründungen für jede einzelne Steigerung, um Rückfragen der Beihilfestellen im Vorfeld zu minimieren.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A697

Da die GOÄ keine eigene Ziffer für die Gallengangsdrainage enthält, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer A697. Als Referenz dient die Ziffer 697, die mit 400 Punkten bewertet ist.
Ja, die Nebeneinanderberechnung von GOÄ A697 und GOÄ 696 ist zulässig, sofern beide Leistungen medizinisch indiziert und selbstständige Teilschritte waren. Die Dokumentation muss die Notwendigkeit beider Schritte klar belegen.
Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz kann durch anatomische Besonderheiten, hochgradige tumorbedingte Stenosen oder die Notwendigkeit einer vorherigen Bougierung begründet werden. Auch ein akuter Notfallcharakter bei Cholangitis rechtfertigt die Steigerung.
Nein, das Einbringen mehrerer Stents in derselben Sitzung ist in der Regel mit der einmaligen Berechnung der Ziffer A697 abgegolten. Ein erhöhter Material- und Zeitaufwand kann jedoch über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
Die Kosten für die verwendeten Einmal-Stents (Plastik- oder Metallgitterstents) sowie Führungsdrähte und Ballonkatheter können gemäß § 10 GOÄ als Sachkosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Achten Sie auf eine lückenlose Belageinreichung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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