GOÄ A704: Analtonometrie abrechnen – Tipps für die Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ A704
Analtonometrie
Punktzahl 148  
Einfachsatz 8,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,85 € 2,3x
Höchstsatz 30,21 € 3,5x

Die Abrechnung der Analtonometrie nach GOÄ-Ziffer A704 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Analogbewertung und Ausschlussziffern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A704

Die GOÄ-Ziffer A704 ist im Gebührenverzeichnis nicht als eigenständige, originäre Ziffer aufgeführt. Stattdessen erfolgt die Abrechnung im Wege einer analogen Bewertung über eine andere etablierte Leistung der Gebührenordnung für Ärzte.

A 704 Analtonometrie – analog Nr. 1791 (Ösophagusmanometrie)
Punktzahl: 148 Punkte | Einfachsatz: 8,63 € | Regelhöchstsatz (2,3-fach): 19,85 € | Höchstsatz (3,5-fach): 30,21 €

Die medizinische Maßnahme der Analtonometrie umfasst die manometrische Druckmessung im Bereich des Analkanals und des Rektums. Ziel dieser Untersuchung ist die präzise Beurteilung der Funktion des inneren und äußeren Schließmuskels (Sphinkterapparat). Diese Diagnostik liefert essenzielle Daten über den Ruhedruck, den Kneifdruck sowie die rektale Sensibilität und Compliance.

GOÄ A704 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Durchführung einer Analtonometrie ist in der proktologischen und gastroenterologischen Praxis ein unverzichtbares Instrument. Die häufigste Indikation liegt in der prä- und postoperativen Diagnostik bei chirurgischen Eingriffen am Enddarm. Hierzu zählen insbesondere Operationen bei Analfisteln, Hämorrhoiden höheren Grades oder Rektumprolaps, um das Risiko einer postoperativen Inkontinenz zu minimieren.

Darüber hinaus findet die Methode Anwendung bei der Abklärung einer chronischen Stuhlinkontinenz oder einer therapierefraktären Obstipation. Auch im Rahmen einer konservativen Therapie, wie dem Biofeedback-Training bei Sphinkterschwäche, dient die Analtonometrie der Verlaufskontrolle. Die präzise Erfassung der Druckverhältnisse ermöglicht eine maßgeschneiderte Therapieplanung für betroffene Patienten.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Indikation zur Analtonometrie stets klar aus der Patientenakte hervorgeht, um Rückfragen von Kostenträgern präventiv zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A704

Fallbeispiel 1: Präoperative Diagnostik vor Fistelspaltung

Ein Patient stellt sich mit einer komplexen transsphinktären Analfistel vor. Vor der geplanten operativen Sanierung soll die Funktion des Schließmuskels überprüft werden, um das Kontinenzrisiko einzuschätzen. Die Durchführung der Analtonometrie wird indiziert und erfolgreich durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A704 mit dem Regelsatz (2,3-fach), da keine erschwerenden Umstände vorlagen. Zusätzlich können die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 und die proktoskopische Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 705 abgerechnet werden.

Fallbeispiel 2: Postoperative Verlaufskontrolle nach Sphinkterrekonstruktion

Drei Monate nach einer operativen Rekonstruktion des Schließmuskels erfolgt eine Kontrolluntersuchung zur Überprüfung des Therapieerfolgs. Die Druckmessung zeigt eine deutliche Verbesserung des Kneifdrucks im Vergleich zum präoperativen Befund.

Auch in diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A704 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Dokumentation des Vorher-Nachher-Vergleichs stützt die medizinische Notwendigkeit dieser postoperativen Kontrollleistung.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei chronischer Stuhlinkontinenz mit Erschwernis

Eine ältere Patientin leidet unter fortgeschrittener Stuhlinkontinenz und einer ausgeprägten Demenzerkrankung. Aufgrund starker Unruhe und mangelnder Compliance der Patientin gestaltet sich die Sondenplatzierung und die Messung äußerst zeitaufwendig und schwierig.

Die Leistung wird mit der Ziffer A704 abgerechnet. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird der Steigerungssatz auf den 3,5-fachen Faktor angehoben. Die Begründung in der Rechnung verweist explizit auf die krankheitsbedingte mangelnde Kooperationsfähigkeit der Patientin.

Häufige Fehler bei der GOÄ A704: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Analtonometrie ist die fehlerhafte Deklaration auf der Liquidation. Da es sich um eine Analoggebühr handelt, muss die Ziffer zwingend mit einem vorangestellten "A" (also A704) und dem Hinweis auf die Referenzziffer 1791 gekennzeichnet werden. Fehlt diese formale Kennzeichnung, führt dies regelmäßig zur Zurückweisung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu anderen proktologischen Untersuchungen. Die bloße digitale rektale Untersuchung ist Bestandteil der körperlichen Untersuchung und darf nicht als Analtonometrie deklariert werden. Die Ziffer A704 setzt zwingend eine apparative Druckmessung mittels einer geeigneten Messsonde voraus.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ-Ziffer A704 mit anderen manometrischen Leistungen im Gastrointestinaltrakt am selben Tag ist ohne detaillierte Begründung der räumlichen oder zeitlichen Trennung nicht zulässig.

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Dokumentation der GOÄ A704: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der Indikation auch die konkreten Messergebnisse festgehalten werden. Dazu gehören die exakten Werte für den Ruhedruck und den maximalen Kneifdruck in mmHg sowie Angaben zur sensorischen Wahrnehmung des Patienten.

Zusätzlich sollte das verwendete Messsystem (z. B. Perfusionsmanometrie oder Festkörpersonden) kurz dokumentiert werden. Falls Besonderheiten während der Untersuchung aufgetreten sind, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen, müssen diese detailliert im Krankenblatt vermerkt sein.

Dokumentationsbeispiel:
Analtonometrie (analog GOÄ 1791) bei V. a. Sphinkterinsuffizienz. Apparative Messung mittels 4-Kanal-Perfusionssonde. Ruhedruck: 45 mmHg (erniedrigt), maximaler Kneifdruck: 80 mmHg. Sensorische Schwelle bei 30 ml Ballonfüllung. Untersuchung ohne Komplikationen toleriert.

GOÄ A704: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwerts vom 2,3-fachen auf bis zu den 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung bei der Analtonometrie sind anatomische Engpässe wie ausgeprägte Analstenosen oder schmerzhafte Fissuren, die eine besonders vorsichtige und langsame Sondenführung erfordern. Auch sprachliche Barrieren oder erhebliche Compliance-Probleme des Patienten, die die Untersuchungszeit verdoppeln, rechtfertigen eine Erhöhung des Multiplikators.

Typische Ziffernkombinationen

Im klinischen Alltag steht die Analtonometrie selten allein. Sinnvolle und abrechnungsfähige Kombinationen am selben Behandlungstag umfassen die GOÄ-Ziffer 705 (Proktoskopie) sowie die GOÄ-Ziffer 11 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 kann bei entsprechender zeitlicher Trennung und Dokumentation zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Nicht zulässig ist hingegen die Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die bereits die apparative Funktionsprüfung des Enddarms beinhalten.

Ziffer A704 in der neuen GOÄ

Die Analtonometrie wird in der neuen GOÄ nach dem Leistungsumfang unterschieden:

  • 3300 „Diagnostische anorektale Manometrie, einschließlich rektal digitaler Untersuchung, Sondeneinführung und Auswertung" (69,29 €) — für die rein diagnostische Druckmessung ohne fortlaufendes Biofeedback-Training
  • 2011 „Anorektale Manometrie, einschließlich Patiententraining und fortlaufender Kurvendokumentation" (77,06 €) — wenn die Messung mit kontinuierlichem Patienten-Biofeedback und Dokumentation der Kurvenverläufe verbunden ist

Der alte 2,3-fache Satz lag bei 19,85 €; beide neuen Ziffern liegen erheblich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A704

Die GOÄ-Ziffer A704 rechnet die Analtonometrie als analoge Bewertung über die Referenzziffer 1791 ab. Diese Untersuchung dient der Druckmessung im Bereich des Analkanals zur Beurteilung der Schließmuskelfunktion. Sie wird häufig prä- und postoperativ bei kolorektalen Eingriffen eingesetzt.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer A704 beträgt 8,63 Euro bei einer Bewertung mit 148 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3-fach beläuft sich das Honorar auf 19,85 Euro. Der Höchstsatz mit dem 3,5-fachen Faktor liegt bei 30,21 Euro.
Als Referenzziffer für die analoge Abrechnung der Analtonometrie dient die GOÄ-Ziffer 1791. Die Ziffer 1791 beschreibt im Original die Ösophagusmanometrie. Durch die Analogbewertung wird die Analtonometrie mit derselben Punktzahl von 148 Punkten bewertet.
Eine Steigerung der GOÄ-Ziffer A704 über den Regelsatz hinaus ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Patientenunruhe, anatomische Besonderheiten oder postoperative Strikturen, die die Untersuchung erschweren. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Die GOÄ-Ziffer A704 darf nicht am selben Tag mit anderen manometrischen Untersuchungen derselben Region abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Beratungs- und Untersuchungsleistungen wie die Ziffern 1 oder 5 am selben Tag oft nur eingeschränkt oder mit gesonderter Begründung kombinierbar. Eine genaue Prüfung der zeitlichen und räumlichen Trennung ist daher essenziell.
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