GOÄ A837: Allergenausleitung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A837
Spezielle Ausleitung von Allergenen mit Immunmodulation und Meridiantherapie – analog 837 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 273  
Einfachsatz 15,91 € 1,0x
Regelhöchstsatz 36,60 € 2,3x
Höchstsatz 55,69 € 3,5x

So rechnen Sie die spezielle Ausleitung von Allergenen mit Immunmodulation (GOÄ A837) rechtssicher und erfolgreich ab. Tipps & Praxisbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A837

Ziffer A837 (analog): Spezielle Ausleitung von Allergenen mit Immunmodulation und Meridiantherapie – analog 837 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A837 stellt eine Analogbewertung dar, da die Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für diese komplementärmedizinische Leistung bereithält. Als Referenz dient die Ziffer 837 GOÄ aus dem Abschnitt Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, welche im Original die Einführung einer Verweilkanüle oder eines Katheters in das Liquorsystem beschreibt. Durch die Gleichwertigkeit des zeitlichen und technischen Aufwands ist diese Analogie gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ fachlich und rechtlich begründet.

Die Leistung umfasst die gezielte Beeinflussung des Immunsystems zur Reduktion von Überempfindlichkeiten sowie die Regulation des Energieflusses über die Meridiane. Hierbei werden bioenergetische oder naturheilkundliche Verfahren kombiniert, um eine Allergenausleitung zu erzielen. Vorbemerkungen des entsprechenden GOÄ-Abschnitts zur Mindestdauer oder zu Ausschlusskriterien sind bei der analogen Anwendung analog zu berücksichtigen.

GOÄ A837 in der Praxis: Ganzheitliche Allergietherapie und Regulation

Die Anwendung der GOÄ A837 findet vor allem im Bereich der Naturheilkunde, Umweltmedizin und ganzheitlichen Schmerz- und Allergietherapie statt. Typische Indikationen sind chronische allergische Erkrankungen wie Heuschnupfen (Pollinosis), Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder atopische Dermatitis. Auch bei chronischen Belastungen durch Umweltgifte wird diese Methode zur Unterstützung der körpereigenen Entgiftungsorgane eingesetzt.

Die Abrechnung setzt voraus, dass eine strukturierte Kombination aus Meridiantherapie und immunmodulierenden Maßnahmen stattfindet. Eine Abgrenzung zu reinen Akupunkturleistungen ist essenziell, da die Ziffer A837 ein komplexeres, multimodales Therapiekonzept beschreibt. Reine symptombezogene Beratungen oder Standarduntersuchungen rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer nicht.

Tipp: Um Erstattungsproblemen vorzubeugen, empfiehlt sich vor Beginn einer längeren Therapieserie die Erstellung eines individuellen Heil- und Kostenplans für den Privatpatienten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A837

Fallbeispiel 1: Saisonaler Heuschnupfen bei therapierebellem Verlauf

Ein Patient stellt sich mit ausgeprägter Pollinosis und unzureichender Wirkung von Antihistaminika vor. Es erfolgt eine spezielle Ausleitungstherapie mittels bioenergetischer Testung, anschließender Immunmodulation und gezielter Meridianstimulation zur Stabilisierung des vegetativen Nervensystems. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A837 zum Regelsatz (2,3-fach), da der Aufwand im durchschnittlichen Rahmen lag.

Fallbeispiel 2: Chronische Nahrungsmittelunverträglichkeit

Eine Patientin leidet unter diffusen Magen-Darm-Beschwerden nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel. Nach Ausschluss struktureller Pathologien wird eine Meridiantherapie zur Stärkung des Funktionskreises Milz-Magen in Kombination mit einer allergenen Ausleitung durchgeführt. Neben der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) wird die Ziffer A837 für die spezifische Intervention erfolgreich liquidiert.

Fallbeispiel 3: Atopische Dermatitis mit Umweltbelastung

Bei einem Patienten mit chronischem Ekzem zeigt sich ein hochgradig dysreguliertes Immunsystem. Die therapeutische Sitzung umfasst eine intensive Meridianbehandlung zur Entlastung der Haut sowie eine immunmodulierende Ausleitungstherapie. Aufgrund der komplexen Reaktionslage des Patienten dauert die Sitzung ungewöhnlich lang, weshalb die Ziffer A837 mit Faktor 3,5 unter Angabe einer detaillierten Begründung abgerechnet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ A837: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A837 ist das Fehlen des Zusatzes "analog" auf der Liquidation. Nach § 12 GOÄ muss eine analoge Bewertung für den Zahlungspflichtigen verständlich beschrieben und als solche gekennzeichnet werden. Fehlt dieser Hinweis, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von privaten Krankenversicherungen (PKV) zurückgewiesen werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von klassischen Akupunkturziffern (GOÄ 269, 269a) am selben Tag, wenn die Meridiantherapie bereits wesentlicher Bestandteil der Ziffer A837 ist. Eine Doppelabrechnung von Teilleistungen, die bereits in der analogen Ziffer enthalten sind, ist unzulässig. Auch die unzureichende Begründung bei Schwellenwertüberschreitungen führt häufig zu Kürzungen.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei komplementärmedizinischen Analogleistungen oft den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit an. Eine lückenlose Dokumentation der Therapieresistenz gegenüber schulmedizinischen Verfahren ist hier die beste Absicherung.

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Dokumentation der GOÄ A837: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation ist das Fundament für die erfolgreiche Durchsetzung von Honoraransprüchen bei Privatversicherern. In der Patientenakte müssen die exakte Indikation, die getesteten oder ausgeleiteten Allergene sowie die spezifisch behandelten Meridiane und Akupunkturpunkte detailliert festgehalten werden. Auch die Art der Immunmodulation (z. B. homöopathische Eigenbluttherapie oder bioenergetische Verfahren) muss klar ersichtlich sein.

Zusätzlich sollte der zeitliche Aufwand der Sitzung dokumentiert werden, insbesondere wenn ein erhöhter Steigerungsfaktor geplant ist. Die Dokumentation dient im Ernstfall als Beweismittel in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren mit der Versicherung des Patienten.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Chronisch-rezidivierende Pollinosis (Gräser, Birke). Durchführung der speziellen Ausleitungstherapie analog GOÄ 837. Testung und Ausleitung der spezifischen Allergene mittels Bioresonanz. Immunmodulation durch Gabe von homöopathischen Adjuvantien. Meridiantherapie über die Funktionskreise Lunge und Dickdarm (Punkte LU7, LI4 beidseitig). Therapiedauer: 35 Minuten. Keine Nebenwirkungen.

GOÄ A837: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A837 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 (36,60 €) hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 (55,69 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine überdurchschnittliche Dauer der Sitzung (z. B. über 45 Minuten), eine besonders komplexe Allergenkonstellation oder eine ausgeprägte vegetative Instabilität des Patienten während der Behandlung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Ziffer A837 häufig mit anderen gebührenrechtlichen Leistungen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung einer symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5 GOÄ oder einer eingehenden Beratung nach Ziffer 3 GOÄ, sofern diese die Kriterien der zeitlichen Trennung oder eigenständigen Indikation erfüllen. Auch Laborleistungen zur Allergiediagnostik (z. B. nach Abschnitt M der GOÄ) können im Vorfeld sinnvoll kombiniert werden.

Ziffer A837 in der neuen GOÄ

Die spezielle Ausleitung von Allergenen mit Immunmodulation und Meridiantherapie (Analogziffer zu Nr. 837 GOÄ) hat im Entwurf der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Die Kombination aus Ausleitung, Immunmodulation und Meridiantherapie ist im neuen Katalog nicht abgebildet. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 36,59 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A837

Die GOÄ-Ziffer A837 ist eine Analogziffer für die spezielle Ausleitung von Allergenen mit Immunmodulation und Meridiantherapie. Da diese komplementärmedizinische Leistung nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, wird sie gemäß § 6 Abs. 2 analog zur Ziffer 837 berechnet. Sie kombiniert naturheilkundliche Ausleitungsverfahren mit energetischer Regulation.
Bei der Abrechnung zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) bringt die GOÄ A837 ein Honorar von 36,60 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 15,91 Euro, während der Höchstsatz mit dem 3,5-fachen Faktor 55,69 Euro beträgt. Höhere Faktoren erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung von klassischer Akupunktur nach den Ziffern 269 oder 269a GOÄ und der GOÄ A837 am selben Behandlungstag ist in der Regel nicht zulässig. Da die Meridiantherapie bereits integraler Bestandteil der analogen Ziffer A837 ist, würde dies eine unzulässige Doppelabrechnung darstellen. Ausnahmen sind nur bei völlig getrennten Indikationen und zeitlich versetzten Sitzungen denkbar.
Eine Steigerung der GOÄ A837 auf den 3,5-fachen Satz lässt sich durch einen außergewöhnlich hohen Zeitaufwand oder eine besondere Komplexität der Allergenkonstellation begründen. Auch eine ausgeprägte vegetative Instabilität des Patienten oder die Notwendigkeit einer intensivierten Immunmodulation sind anerkannte Argumente. Die Begründung muss stets patientenindividuell formuliert sein.
Private Krankenversicherungen verweigern die Erstattung der GOÄ A837 häufig mit dem Argument, es handele sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Ärzte können dem entgegenwirken, indem sie die medizinische Notwendigkeit und die Therapieresistenz gegenüber Standardtherapien lückenlos dokumentieren. Die Abrechnung als Analogziffer nach § 6 Abs. 2 GOÄ ist rechtlich jedoch vollkommen zulässig.
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