GOÄ A865: Besprechung mit Psychotherapeuten richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A865
Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung
Punktzahl 345  
Einfachsatz 20,11 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,25 € 2,3x
Höchstsatz 70,38 € 3,5x

Die interdisziplinäre Abstimmung zwischen Ärzten und nichtärztlichen Psychotherapeuten ist essenziell. So rechnen Sie die GOÄ-Ziffer A865 rechtssicher ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A865

Die Abrechnung interdisziplinärer Absprachen stellt im Praxisalltag eine wichtige Säule dar. Die GOÄ-Ziffer A865 wird als Analogbewertung herangezogen, um diesen spezifischen Austausch abzubilden.

A865 (analog Ziffer 865): Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung, je vollendete 10 Minuten.

Diese Ziffer ermöglicht es Ärzten, den zeitlichen Aufwand für die Koordination mit psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten adäquat zu liquidieren. Die Leistung beinhaltet die fachliche Abstimmung über den bisherigen Therapieverlauf und die Planung der weiteren therapeutischen Schritte.

GOÄ A865 in der Praxis: Interdisziplinäre Abstimmung und Indikation

Die Kooperation zwischen somatisch oder psychiatrisch tätigen Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten ist für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung. Typische Indikationen für eine solche Abstimmung sind komplexe psychiatrische Krankheitsbilder, bei denen eine parallele Pharmakotherapie und Psychotherapie stattfinden.

Ein häufiger Anwendungsfall ist die Vorbereitung von Berichten an den Gutachter im Rahmen von Anträgen auf Therapieverlängerung. Auch bei einer drohenden Krisensituation oder einer notwendigen Anpassung des therapeutischen Settings ist der direkte Austausch unerlässlich. Die Ziffer stellt sicher, dass diese zeitaufwendige Koordination außerhalb der direkten Patientenpräsenz honoriert wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A865

Fallbeispiel 1: Abstimmung bei medikamentöser Neueinstellung

Ein Patient mit einer schweren depressiven Episode befindet sich in ärztlicher Behandlung zur medikamentösen Einstellung und parallel in ambulanter Verhaltenstherapie. Der behandelnde Psychiater bespricht sich telefonisch für 12 Minuten mit dem psychologischen Psychotherapeuten, um die Wirkung und Nebenwirkungen der neuen Antidepressiva-Medikation abzustimmen.

Die Abrechnung der GOÄ A865 ist hier vollumfänglich gerechtfertigt, da die Mindestdauer von 10 Minuten überschritten wurde. Die Dokumentation weist die genaue Dauer und den wesentlichen Inhalt der Therapieabstimmung aus.

Fallbeispiel 2: Koordination bei drohender Krisenintervention

Bei einer jugendlichen Patientin mit einer Borderline-Störung droht eine akute Verschlechterung des Zustandsbildes. Der betreuende Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie führt eine 15-minütige Krisenabsprache mit der behandelnden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin durch, um eine stationäre Einweisung zu vermeiden.

In diesem Szenario kann die GOÄ A865 mit einem erhöhten Steigerungssatz abgerechnet werden. Die akute Krisensituation und der erhöhte Abstimmungsbedarf rechtfertigen eine Faktorsteigerung auf beispielsweise 2,7 oder 3,5.

Fallbeispiel 3: Abstimmung zur Fortführungsbeantragung

Für die Verlängerung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie benötigt der nichtärztliche Therapeut somatische Befunde des Hausarztes. Der Hausarzt bespricht sich 10 Minuten lang mit dem Therapeuten, um den Konsiliarbericht und die Prognose abzugleichen.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A865 zum Regelsatz. Der Fokus liegt hierbei auf der gemeinsamen Beurteilung der Behandlungsprognose aus medizinischer und psychotherapeutischer Sicht.

Häufige Fehler bei der GOÄ A865: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Unterschreiten der geforderten Mindestdauer von 10 Minuten. Kurze Absprachen, die beispielsweise nur zwei bis drei Minuten dauern, dürfen nicht unter der Ziffer A865 liquidiert werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die parallele Abrechnung von Ziffern für die Beratung des Patienten am selben Tag, wenn kein zeitlicher Abstand nachweisbar ist. Die Besprechung muss eine reine Kollegialberatung ohne Beisein des Patienten darstellen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ A865 setzt voraus, dass der Gesprächspartner ein approbierter, nichtärztlicher Psychotherapeut ist. Gespräche mit Heilpraktikern für Psychotherapie oder nicht-approbierten Beratern sind über diese Ziffer nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A865: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. Es reicht nicht aus, lediglich das Kürzel der Ziffer in der Karteikarte zu vermerken. Die Dokumentation muss den formalen Anforderungen der GOÄ genügen.

Es müssen zwingend der Name des Gesprächspartners, das genaue Datum sowie die Uhrzeit von bis festgehalten werden. Auch stichpunktartige Notizen zum besprochenen Inhalt und den vereinbarten therapeutischen Konsequenzen sind unverzichtbar.

Dokumentationsbeispiel: Telefonische Besprechung gemäß GOÄ A865 mit PP Max Mustermann von 14:15 bis 14:27 Uhr (12 Min.). Thema: Verlauf der Verhaltenstherapie bei Pat. XY, Abstimmung zur Reduktion der SSRI-Dosis, positive Prognose für Fortsetzung der Therapie.

Tipp: Erstellen Sie in Ihrer Praxissoftware eine standardisierte Dokumentationsvorlage für die GOÄ A865, die alle Pflichtangaben wie Gesprächspartner, Uhrzeit und therapeutisches Ergebnis automatisch abfragt.

GOÄ A865: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ A865 bei Vorliegen besonderer medizinischer Gründe möglich. Ein erhöhter Zeitaufwand, der deutlich über den üblichen Rahmen hinausgeht, oder eine besonders komplexe medizinische Fragestellung können als Begründung dienen.

Auch die Koordination bei multimorbiden Patienten oder die Einbeziehung von Befunden dritter Fachdisziplinen rechtfertigt eine Faktorsteigerung bis zum 3,5-fachen Satz. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A865 kann gut mit anderen Leistungen des psychiatrischen oder hausärztlichen Spektrums kombiniert werden, sofern diese an unterschiedlichen Uhrzeiten stattfinden. Erlaubt ist beispielsweise die Kombination mit der Ziffer 800 (eingehende psychiatrische Untersuchung) oder der Ziffer 3 (eingehende Beratung), wenn diese zeitlich getrennt erbracht werden.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern, die eine ähnliche Koordinationsleistung mit Dritten beschreiben, ohne dass eine klare Abgrenzung der Gesprächsinhalte dokumentiert ist. Eine sorgfältige Zeiterfassung verhindert hierbei wirksam den Vorwurf der Doppelabrechnung.

Ziffer A865 in der neuen GOÄ

Die Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung (Analogziffer zu Nr. 865 GOÄ, auch per Video) hat im Entwurf der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Eine Koordinationsleistung zwischen Arzt und nichtärztlichem Therapeuten ist im neuen Katalog nicht vorgesehen. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 46,25 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A865

Die GOÄ-Ziffer A865 regelt die Abrechnung einer Besprechung zwischen dem behandelnden Arzt und einem nichtärztlichen Psychotherapeuten. Diese dient der Abstimmung über die Fortsetzung oder Anpassung der laufenden psychotherapeutischen Behandlung.
Der Regelsatz beim 2,3-fachen Steigerungssatz beträgt für die GOÄ A865 aktuell 46,26 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 20,11 Euro, während der Höchstsatz mit 70,39 Euro liquidiert werden kann.
Die zugrundeliegende Leistungsbeschreibung fordert eine Mindestdauer von 10 vollendeten Minuten für die Besprechung. Kürzere Telefonate oder Absprachen können nicht über diese Ziffer abgerechnet werden.
Eine mehrfache Abrechnung am selben Tag ist nur dann zulässig, wenn separate, zeitlich getrennte Besprechungen stattfanden. In diesem Fall muss die jeweilige Uhrzeit und die medizinische Notwendigkeit in der Dokumentation genau begründet werden.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen der Name des Kooperationspartners, die genauen Uhrzeiten sowie die wesentlichen therapeutischen Absprachen dokumentiert werden. Das Fehlen dieser Angaben führt bei Prüfungen häufig zu Honorarkürzungen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich