GOÄ A870: Neuropsychologische Therapie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A870
neuropsychologische Therapie
Punktzahl 750  
Einfachsatz 43,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 100,56 € 2,3x
Höchstsatz 153,02 € 3,5x

Die Abrechnung der neuropsychologischen Therapie nach GOÄ Ziffer A870 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A870

Die Abrechnung der neuropsychologischen Therapie erfolgt analog über die Ziffer A870. Da die Gebührenordnung für Ärzte diese moderne Therapieform nicht im ursprünglichen Leistungskatalog abbildet, wird hierbei auf die Analogbewertung zurückgegriffen.

A870 (analog): Neuropsychologische Therapie (analog Ziffer 870: Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten)

Die Leistung umfasst die gezielte Behandlung von Störungen der kognitiven Funktionen, der emotionalen Befindlichkeit und des Verhaltens nach Hirnschädigungen. Hierzu zählen insbesondere die systematische Funktionstherapie sowie die Erarbeitung von Kompensationsstrategien.

GOÄ A870 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen

Die neuropsychologische Therapie nach GOÄ A870 kommt vor allem bei Patienten mit erworbenen Hirnschädigungen zum Einsatz. Typische klinische Szenarien umfassen den Zustand nach einem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Traumata oder hypoxischen Hirnschäden.

Auch bei neurodegenerativen Erkrankungen wie der Alzheimer-Demenz oder Morbus Parkinson ist die Anwendung medizinisch begründet. Ziel der Therapie ist die Wiederherstellung oder bestmögliche Kompensation kognitiver Defizite in Bereichen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Exekutivfunktionen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A870

Fallbeispiel 1: Post-Stroke-Rehabilitation

Ein Patient stellt sich nach einem ischämischen Schlaganfall mit ausgeprägten Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen vor. Es erfolgt eine 50-minütige, gezielte kognitive Funktionstherapie zur Verbesserung der mentalen Belastbarkeit. Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A870 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma

Nach einem schweren Verkehrsunfall leidet eine Patientin unter exekutiven Funktionsstörungen und hoher Ablenkbarkeit. In einer 60-minütigen Sitzung werden Strategien zur Alltagsstrukturierung erarbeitet. Aufgrund der ausgeprägten neuropsychologischen Defizite und der erschwerten Kooperation wird die Leistung mit dem Steigerungsfaktor 3,5 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Kognitives Training bei beginnender Demenz

Bei einem Patienten mit beginnender vaskulärer Demenz wird ein strukturiertes neuropsychologisches Training zur Erhaltung der Alltagskompetenz durchgeführt. Die Therapiesitzung dauert 50 Minuten und wird erfolgreich mit der Ziffer A870 analog zum Faktor 2,3 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A870: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ A870 ist das Fehlen der expliziten Kennzeichnung als Analogziffer. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern eine formal korrekte Rechnung, die das vorangestellte „A“ sowie den Hinweis auf die entsprechende Analogie enthält.

Achtung: Die zeitgleiche Erbringung und Abrechnung von neuropsychologischer Therapie und anderen psychotherapeutischen Leistungen wie der Ziffer 861 oder 870 in derselben Sitzung ist unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen.

Zudem muss die Mindestdauer von 50 Minuten zwingend eingehalten und dokumentiert werden. Unterschreitungen dieser Zeitgrenze führen bei einer Überprüfung zum vollständigen Ausschluss der Berechenbarkeit.

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Dokumentation der GOÄ A870: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Therapiezeiten, die spezifischen therapeutischen Interventionen sowie die Reaktionen des Patienten detailliert festgehalten werden.

Dokumentation: 14:00 - 14:55 Uhr: Neuropsychologische Therapie bei Zustand nach SHT. Durchführung eines computergestützten Aufmerksamkeitstrainings (Vigilanz). Patient zeigt rasche Ermüdung nach 30 Minuten, daraufhin Anpassung der Aufgabenschwierigkeit. Kompensationsstrategien erfolgreich erarbeitet.

Tipp: Notieren Sie stets den konkreten Bezug zu den diagnostizierten Hirnschädigungen, um die medizinische Notwendigkeit der neuropsychologischen Behandlung gegenüber Kostenträgern zweifelsfrei zu belegen.

GOÄ A870: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe sind eine ausgeprägte kognitive Verlangsamung, schwere neuropsychologische Verhaltensstörungen oder eine stark eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A870 lässt sich an demselben Behandlungstag sinnvoll mit neurologischen Basisuntersuchungen kombinieren. So ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 800 (Neurologische Untersuchung) oder einer eingehenden Beratung nach Ziffer 3 zulässig, sofern diese Leistungen zeitlich getrennt erbracht wurden.

Ziffer A870 in der neuen GOÄ

A870 war Analogziffer für mehrere psychotherapeutische Verfahren sowie anthroposophische Therapien als Einzelbehandlung (mind. 50 Minuten). In der neuen GOÄ werden die anerkannten Verfahren eigenständig abgebildet:

  • 4515 „Systemische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten" — 145,00 € je vollendete 50 Minuten; bis zu zweimal an einem Kalendertag (systemische Therapie)
  • 4527 „Neuropsychologische Therapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten" — 145,00 € je vollendete 50 Minuten (neuropsychologische Psychotherapie)
  • 4530 „Therapie mittels der EMDR-Methode (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten" — 145,00 € je vollendete 50 Minuten (EMDR)

Kein Nachfolger in der neuen GOÄ für Heileurythmie und anthroposophische Kunsttherapie. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 100,56 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A870

Nein, die GOÄ-Ziffer A870 ist in der Regel nur einmal pro Sitzung und Tag berechnungsfähig. Eine mehrfache Abrechnung am selben Kalendertag erfordert eine besondere medizinische Begründung und ist die absolute Ausnahme. In solchen seltenen Fällen müssen die getrennten Sitzungszeiten exakt dokumentiert werden.
Die neuropsychologische Therapie nach GOÄ A870 ist bei organisch bedingten Störungen der Gehirnfunktion angezeigt. Typische Beispiele sind kognitive Defizite nach einem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder bei beginnenden demenziellen Syndromen. Auch nach Hirntumoroperationen oder bei Multipler Sklerose kommt die Ziffer regelmäßig zum Einsatz.
Da es sich um eine Analogbewertung handelt, muss die Ziffer auf der Liquidation mit einem vorangestellten „A“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich ist die Originalziffer 870 als Referenz sowie die konkrete Bezeichnung der erbrachten Leistung anzugeben. Ein korrekter Eintrag lautet beispielsweise „A870 analog – Neuropsychologische Therapie“.
Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ A870 neben psychotherapeutischen Ziffern wie der 861 oder 870 in derselben Sitzung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Werden die Leistungen in getrennten Sitzungen am selben Tag erbracht, müssen die Uhrzeiten zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Zudem ist eine klare inhaltliche Abgrenzung in der Dokumentation erforderlich.
Ohne gesonderte Begründung kann die GOÄ A870 bis zum Regelhöchstsatz von 2,3 (100,56 €) gesteigert werden. Bei überdurchschnittlich hohem Aufwand, wie etwa bei schweren Sprachstörungen oder ausgeprägter Verhaltensauffälligkeit des Patienten, ist eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (153,02 €) möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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