GOÄ 1279: Entfernung von Korneoskleralfäden abrechnen

1279
Entfernung von Korneoskleralfäden
I Augenheilkunde
Punktzahl
100
Einfachsatz
5,83 €
1,0x
Regelhöchstsatz
13,41 €
2,3x
Höchstsatz
20,41 €
3,5x

Die GOÄ-Ziffer 1279 für die Entfernung von Korneoskleralfäden korrekt anwenden. Unser Leitfaden zu Indikation, Abrechnung, Steigerung und häufigen Fehlern.

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Kostenloser Praxis-Leitfaden herunterladen!

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

Kostenlos herunterladen

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1279

Entfernung von Korneoskleralfäden

Die GOÄ-Ziffer 1279 beschreibt eine spezifische augenärztliche Leistung: die Entfernung von Nahtmaterial, das direkt an der Hornhaut (Kornea) oder der Lederhaut (Sklera) des Auges platziert wurde. Diese Leistung ist typischerweise ein postoperativer Eingriff, der nach Operationen wie einer Katarakt-Extraktion, einer Hornhauttransplantation (Keratoplastik) oder einer Glaukom-Operation (z.B. Trabekulektomie) erforderlich wird.

Die Leistung umfasst alle notwendigen Teilschritte. Dazu gehören die Untersuchung des Auges an der Spaltlampe, die Applikation eines topischen Anästhetikums zur Schmerzausschaltung, das sterile Hantieren mit feinsten Instrumenten (z.B. Pinzette, Fadenmesser oder -schere) zum Durchtrennen und Herausziehen des Fadens sowie die abschließende Kontrolle des Auges.

GOÄ 1279 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung

Die Abrechnung der GOÄ 1279 ist in verschiedenen klinischen Szenarien nach Augenoperationen indiziert. Der Zeitpunkt und die Notwendigkeit der Fadenentfernung hängen von der Art der Operation, dem verwendeten Nahtmaterial und dem individuellen Heilungsverlauf des Patienten ab. Oftmals dient die selektive Fadenentfernung auch der gezielten Beeinflussung der Hornhautkrümmung zur Reduktion eines postoperativen Astigmatismus.

Weitere Indikationen sind gelockerte oder gebrochene Fäden, die ein Fremdkörpergefühl verursachen, oder Fäden, die eine Entzündungsreaktion oder das Einwachsen von Blutgefäßen (Vaskularisation) provozieren. Die Leistung ist pro Sitzung und pro Auge nur einmal abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fäden in dieser Sitzung entfernt werden.

Tipp: Die GOÄ 1279 ist spezifisch für den Augapfel. Für die Entfernung von Hautfäden, beispielsweise am Augenlid nach einer Blepharoplastik, ist die Ziffer GOÄ 2007 (Entfernung von Fäden oder Klammern) die korrekte Wahl.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1279

Fallbeispiel 1: Selektive Fadenentfernung nach Keratoplastik

Klinische Situation: Ein 48-jähriger Patient stellt sich 8 Monate nach einer Hornhauttransplantation zur Kontrolle vor. Die Refraktionsmessung zeigt einen signifikanten Astigmatismus, der durch die Spannung einzelner Fäden verursacht wird.
Begründung:
Zur Reduktion der Hornhautverkrümmung wird eine selektive Fadenentfernung an der steilsten Achse geplant. Unter Spaltlampensicht und nach topischer Anästhesie werden zwei korneale Fäden gezielt entfernt.
Korrekte Abrechnung:
GOÄ 1, GOÄ 6, GOÄ 1279 (einmalig, obwohl zwei Fäden entfernt wurden).

Fallbeispiel 2: Fadenlockerung nach Katarakt-Operation

Klinische Situation: Eine 72-jährige Patientin berichtet 4 Wochen nach einer Katarakt-Operation über ein starkes Fremdkörpergefühl und Rötung am operierten Auge.
Begründung:
Die Untersuchung an der Spaltlampe zeigt eine gelockerte Skleralnaht, deren Ende die Bindehaut reizt. Zur Beseitigung der Symptome und zur Vermeidung einer Infektion wird der Faden umgehend entfernt.
Korrekte Abrechnung:
GOÄ 1, GOÄ 5 (symptombezogene Untersuchung), GOÄ 1279.

Fallbeispiel 3: Geplante Fadenentfernung nach Trabekulektomie

Klinische Situation: Bei einem Patienten mit Glaukom wurde vor 6 Wochen eine fistulierende Operation (Trabekulektomie) durchgeführt. Der Augeninnendruck ist noch leicht erhöht.
Begründung:
Um den Abfluss des Kammerwassers zu verbessern und den Zieldruck zu erreichen, wird ein Faden des Skleraldeckels entfernt. Dies geschieht unter strenger Kontrolle des Augeninnendrucks.
Korrekte Abrechnung:
GOÄ 1, GOÄ 1205 (Tonometrie), GOÄ 1279.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1279: Was Prüfer beanstanden

Bei der Abrechnung der GOÄ 1279 treten wiederholt Fehler auf, die von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstandet werden. Einer der häufigsten Fehler ist die Mehrfachabrechnung der Ziffer in einer Sitzung. Die Leistungslegende ist eindeutig: Die Ziffer ist nur einmal pro Sitzung und Auge ansetzbar, auch wenn mehrere Fäden entfernt werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abrechnung neben anderen operativen Eingriffen am selben Auge. Die Fadenentfernung gilt als Nachsorgeleistung und ist in der Regel nicht am selben Tag wie eine weitere Operation am gleichen Auge berechnungsfähig. Eine Ausnahme kann die Abrechnung für das Partnerauge sein, wenn dort eine separate Indikation vorliegt.

Achtung: Die Verwechslung mit GOÄ 2007 für Hautfäden am Lid ist ein klassischer Abrechnungsfehler. Prüfstellen achten genau darauf, dass die GOÄ 1279 ausschließlich für Fäden an Kornea oder Sklera verwendet wird.

Dokumentation der GOÄ 1279: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die medizinische Notwendigkeit der Leistung nachzuweisen und Rückfragen zu vermeiden. Die Dokumentation sollte immer das betroffene Auge (OD/OS) und die genaue Indikation für die Fadenentfernung enthalten.

Es ist ratsam, die Anzahl der entfernten Fäden und deren Lokalisation zu notieren. Wichtige Befunde, wie eine Fadenlockerung, eine Vaskularisation oder die gezielte Entfernung zur Astigmatismus-Steuerung, müssen in der Patientenakte vermerkt werden. Dies untermauert die Notwendigkeit des Eingriffs.

Dokumentation: OS: Z.n. Keratoplastik vor 9 Mon. Selektive Entfernung von 1 kornealen Einzelfaden bei 3 Uhr unter topischer Anästhesie zur Reduktion des topographisch gesicherten Astigmatismus. Prozedur komplikationslos.

GOÄ 1279: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1279 kann über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden, wenn besondere Schwierigkeiten oder ein erhöhter Zeitaufwand vorlagen. Eine solche Steigerung erfordert eine schriftliche Begründung in der Rechnung. Mögliche Gründe sind beispielsweise tief eingewachsene oder schwer sichtbare Fäden, eine ausgeprägte Hornhauttrübung, die die Sicht erschwert, oder die Behandlung eines sehr unruhigen oder ängstlichen Patienten, die besondere Umsicht erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1279 wird häufig in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 1 und/oder GOÄ 5/6: Eine Beratung und eine Untersuchung sind in der Regel vor dem Eingriff erforderlich und separat berechnungsfähig.
  • GOÄ 1205 (Applanationstonometrie): Insbesondere nach Glaukom-Operationen ist die Messung des Augeninnendrucks vor und nach der Fadenentfernung oft medizinisch indiziert.
  • GOÄ 1216 (Fotodokumentation): Eine Fotografie des vorderen Augenabschnitts kann zur Dokumentation des Fadenstatus vor der Entfernung sinnvoll sein.

Die alleinige Spaltlampenuntersuchung des vorderen Augenabschnitts (GOÄ 1200) ist nicht neben der GOÄ 1279 abrechenbar, da die Nutzung der Spaltlampe bereits Bestandteil der Leistung ist. Eine umfassende Untersuchung nach GOÄ 6 ist jedoch möglich.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1279

Die GOÄ 1279 umfasst die Entfernung von einem oder mehreren Fäden an der Hornhaut (Kornea) oder Lederhaut (Sklera) des Auges in einer Sitzung. Dies schließt die notwendige Untersuchung an der Spaltlampe, die Anwendung von Lokalanästhetika und die eigentliche Fadenentfernung mit sterilem Instrumentarium ein.
Nein, die GOÄ 1279 ist eine Leistung pro Sitzung und pro Auge, unabhängig von der Anzahl der entfernten Fäden. Werden in einer Sitzung zehn Fäden entfernt, kann die Ziffer trotzdem nur einmal für das betreffende Auge angesetzt werden.
Die GOÄ 1279 ist spezifisch für Fäden am Augapfel selbst (Horn- und Lederhaut). Die GOÄ 2007 ('Entfernung von Fäden oder Klammern') wird für die Entfernung von Hautfäden, beispielsweise am Augenlid nach einer Lidoperation, verwendet.
Eine Steigerung ist bei einem überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder einer besonderen Schwierigkeit möglich. Beispiele hierfür sind eingewachsene Fäden, ein sehr unruhiger Patient oder eine schlechte Sicht auf den Faden durch Hornhauttrübungen, die eine schriftliche Begründung erfordern.
Üblicherweise werden Beratungs- und Untersuchungsziffern wie GOÄ 1 und GOÄ 6 zusammen mit GOÄ 1279 abgerechnet. Auch eine Tonometrie (GOÄ 1205) kann bei entsprechender Indikation, z.B. nach Glaukom-Operationen, zusätzlich berechnungsfähig sein.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen — kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert — persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich