Die GOÄ-Ziffer 1279 für die Entfernung von Korneoskleralfäden korrekt anwenden. Unser Leitfaden zu Indikation, Abrechnung, Steigerung und häufigen Fehlern.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1279
Entfernung von Korneoskleralfäden
Die GOÄ-Ziffer 1279 beschreibt eine spezifische augenärztliche Leistung: die Entfernung von Nahtmaterial, das direkt an der Hornhaut (Kornea) oder der Lederhaut (Sklera) des Auges platziert wurde. Diese Leistung ist typischerweise ein postoperativer Eingriff, der nach Operationen wie einer Katarakt-Extraktion, einer Hornhauttransplantation (Keratoplastik) oder einer Glaukom-Operation (z.B. Trabekulektomie) erforderlich wird.
Die Leistung umfasst alle notwendigen Teilschritte. Dazu gehören die Untersuchung des Auges an der Spaltlampe, die Applikation eines topischen Anästhetikums zur Schmerzausschaltung, das sterile Hantieren mit feinsten Instrumenten (z.B. Pinzette, Fadenmesser oder -schere) zum Durchtrennen und Herausziehen des Fadens sowie die abschließende Kontrolle des Auges.
GOÄ 1279 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ 1279 ist in verschiedenen klinischen Szenarien nach Augenoperationen indiziert. Der Zeitpunkt und die Notwendigkeit der Fadenentfernung hängen von der Art der Operation, dem verwendeten Nahtmaterial und dem individuellen Heilungsverlauf des Patienten ab. Oftmals dient die selektive Fadenentfernung auch der gezielten Beeinflussung der Hornhautkrümmung zur Reduktion eines postoperativen Astigmatismus.
Weitere Indikationen sind gelockerte oder gebrochene Fäden, die ein Fremdkörpergefühl verursachen, oder Fäden, die eine Entzündungsreaktion oder das Einwachsen von Blutgefäßen (Vaskularisation) provozieren. Die Leistung ist pro Sitzung und pro Auge nur einmal abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Fäden in dieser Sitzung entfernt werden.
Tipp: Die GOÄ 1279 ist spezifisch für den Augapfel. Für die Entfernung von Hautfäden, beispielsweise am Augenlid nach einer Blepharoplastik, ist die Ziffer GOÄ 2007 (Entfernung von Fäden oder Klammern) die korrekte Wahl.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1279
Fallbeispiel 1: Selektive Fadenentfernung nach Keratoplastik
Klinische Situation: Ein 48-jähriger Patient stellt sich 8 Monate nach einer Hornhauttransplantation zur Kontrolle vor. Die Refraktionsmessung zeigt einen signifikanten Astigmatismus, der durch die Spannung einzelner Fäden verursacht wird.
Begründung: Zur Reduktion der Hornhautverkrümmung wird eine selektive Fadenentfernung an der steilsten Achse geplant. Unter Spaltlampensicht und nach topischer Anästhesie werden zwei korneale Fäden gezielt entfernt.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1, GOÄ 6, GOÄ 1279 (einmalig, obwohl zwei Fäden entfernt wurden).
Fallbeispiel 2: Fadenlockerung nach Katarakt-Operation
Klinische Situation: Eine 72-jährige Patientin berichtet 4 Wochen nach einer Katarakt-Operation über ein starkes Fremdkörpergefühl und Rötung am operierten Auge.
Begründung: Die Untersuchung an der Spaltlampe zeigt eine gelockerte Skleralnaht, deren Ende die Bindehaut reizt. Zur Beseitigung der Symptome und zur Vermeidung einer Infektion wird der Faden umgehend entfernt.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1, GOÄ 5 (symptombezogene Untersuchung), GOÄ 1279.
Fallbeispiel 3: Geplante Fadenentfernung nach Trabekulektomie
Klinische Situation: Bei einem Patienten mit Glaukom wurde vor 6 Wochen eine fistulierende Operation (Trabekulektomie) durchgeführt. Der Augeninnendruck ist noch leicht erhöht.
Begründung: Um den Abfluss des Kammerwassers zu verbessern und den Zieldruck zu erreichen, wird ein Faden des Skleraldeckels entfernt. Dies geschieht unter strenger Kontrolle des Augeninnendrucks.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1, GOÄ 1205 (Tonometrie), GOÄ 1279.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1279: Was Prüfer beanstanden
Bei der Abrechnung der GOÄ 1279 treten wiederholt Fehler auf, die von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstandet werden. Einer der häufigsten Fehler ist die Mehrfachabrechnung der Ziffer in einer Sitzung. Die Leistungslegende ist eindeutig: Die Ziffer ist nur einmal pro Sitzung und Auge ansetzbar, auch wenn mehrere Fäden entfernt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abrechnung neben anderen operativen Eingriffen am selben Auge. Die Fadenentfernung gilt als Nachsorgeleistung und ist in der Regel nicht am selben Tag wie eine weitere Operation am gleichen Auge berechnungsfähig. Eine Ausnahme kann die Abrechnung für das Partnerauge sein, wenn dort eine separate Indikation vorliegt.
Achtung: Die Verwechslung mit GOÄ 2007 für Hautfäden am Lid ist ein klassischer Abrechnungsfehler. Prüfstellen achten genau darauf, dass die GOÄ 1279 ausschließlich für Fäden an Kornea oder Sklera verwendet wird.
Dokumentation der GOÄ 1279: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die medizinische Notwendigkeit der Leistung nachzuweisen und Rückfragen zu vermeiden. Die Dokumentation sollte immer das betroffene Auge (OD/OS) und die genaue Indikation für die Fadenentfernung enthalten.
Es ist ratsam, die Anzahl der entfernten Fäden und deren Lokalisation zu notieren. Wichtige Befunde, wie eine Fadenlockerung, eine Vaskularisation oder die gezielte Entfernung zur Astigmatismus-Steuerung, müssen in der Patientenakte vermerkt werden. Dies untermauert die Notwendigkeit des Eingriffs.
Dokumentation: OS: Z.n. Keratoplastik vor 9 Mon. Selektive Entfernung von 1 kornealen Einzelfaden bei 3 Uhr unter topischer Anästhesie zur Reduktion des topographisch gesicherten Astigmatismus. Prozedur komplikationslos.
GOÄ 1279: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1279 kann über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden, wenn besondere Schwierigkeiten oder ein erhöhter Zeitaufwand vorlagen. Eine solche Steigerung erfordert eine schriftliche Begründung in der Rechnung. Mögliche Gründe sind beispielsweise tief eingewachsene oder schwer sichtbare Fäden, eine ausgeprägte Hornhauttrübung, die die Sicht erschwert, oder die Behandlung eines sehr unruhigen oder ängstlichen Patienten, die besondere Umsicht erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1279 wird häufig in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:
- GOÄ 1 und/oder GOÄ 5/6: Eine Beratung und eine Untersuchung sind in der Regel vor dem Eingriff erforderlich und separat berechnungsfähig.
- GOÄ 1205 (Applanationstonometrie): Insbesondere nach Glaukom-Operationen ist die Messung des Augeninnendrucks vor und nach der Fadenentfernung oft medizinisch indiziert.
- GOÄ 1216 (Fotodokumentation): Eine Fotografie des vorderen Augenabschnitts kann zur Dokumentation des Fadenstatus vor der Entfernung sinnvoll sein.
Die alleinige Spaltlampenuntersuchung des vorderen Augenabschnitts (GOÄ 1200) ist nicht neben der GOÄ 1279 abrechenbar, da die Nutzung der Spaltlampe bereits Bestandteil der Leistung ist. Eine umfassende Untersuchung nach GOÄ 6 ist jedoch möglich.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1279
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