Die GOÄ 1303 für die Spaltung der Lidspalte ist selten, aber wichtig. Erfahren Sie, wann die Abrechnung gerechtfertigt ist und welche häufigen Fehler zu vermeid
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1303
Vorübergehende Spaltung der verengten Lidspalte
Die GOÄ-Ziffer 1303 beschreibt eine operative Maßnahme, die auch als Kanthotomie bekannt ist. Hierbei wird der äußere Lidwinkel chirurgisch durchtrennt, um die Lidspalte temporär zu erweitern. Dies ist ein eigenständiger Eingriff, der eine spezifische medizinische Indikation erfordert.
Die Leistung umfasst die Inzision selbst sowie die notwendige Vorbereitung und Nachsorge im direkten zeitlichen Zusammenhang. Es handelt sich explizit nicht um das bloße Offenhalten des Auges mit einem Instrument wie einem Lidspreizer. Die therapeutische oder diagnostische Notwendigkeit der Spaltung muss im Vordergrund stehen.
GOÄ 1303 in der Praxis: Wann ist die Abrechnung berechtigt?
Die Abrechnung der GOÄ 1303 ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Spaltung der Lidspalte eine eigenständige medizinische Notwendigkeit darstellt. Dies ist der Fall, wenn durch eine Erkrankung, eine Verletzung oder einen angeborenen Zustand die Lidspalte so stark verengt ist, dass eine Untersuchung oder Behandlung des Auges unmöglich ist oder ein Kompartmentsyndrom der Orbita droht.
Typische Indikationen sind beispielsweise eine schwere Blepharophimose, ein Ankyloblepharon (Verwachsung der Lidränder) oder ein massives Lidödem nach einem Trauma. Die Abgrenzung ist entscheidend: Wird die Lidspalte lediglich zur Erleichterung des Zugangs für eine andere Operation (z.B. Katarakt-OP) erweitert, ist dies Teil der Zielleistung und kann nicht gesondert nach GOÄ 1303 abgerechnet werden.
Tipp: Die Indikation für die GOÄ 1303 sollte immer klar aus der medizinischen Notwendigkeit der Lidspaltenerweiterung selbst resultieren und nicht aus dem Bedarf eines besseren Zugangs für einen anderen Eingriff.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1303
Fallbeispiel 1: Posttraumatisches Lidödem
Klinische Situation: Ein Patient stellt sich nach einem stumpfen Trauma mit einem massiv geschwollenen, geschlossenen Augenlid vor. Eine Inspektion des Augapfels zur Ausschluss einer Bulbusruptur ist unmöglich.
Begründung: Um das Auge untersuchen und den Augeninnendruck entlasten zu können, wird eine laterale Kanthotomie durchgeführt. Die Maßnahme ist diagnostisch und therapeutisch zwingend erforderlich.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1303 neben den entsprechenden Untersuchungs- und Beratungsziffern (z.B. GOÄ 1, 6).
Fallbeispiel 2: Schwerer Blepharospasmus
Klinische Situation: Ein Patient leidet unter einem extremen, medikamentös nicht beherrschbaren Blepharospasmus, der eine Untersuchung der Hornhaut auf einen vermuteten Fremdkörper verhindert.
Begründung: Die vorübergehende Spaltung der Lidspalte ist die einzige Möglichkeit, einen Zugang zum Auge zu erhalten, um die notwendige Diagnostik durchzuführen. Der Eingriff hat eine eigenständige diagnostische Indikation.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1303 zuzüglich der anfallenden Grund- und Untersuchungsleistungen.
Fallbeispiel 3: Entzündlich bedingte Lidspaltenverengung
Klinische Situation: Im Rahmen einer schweren bakteriellen Konjunktivitis mit massiver Chemosis und Lidödem kommt es zu einer funktionellen Verengung der Lidspalte, die die Applikation von notwendigen Medikamenten verunmöglicht.
Begründung: Die Kanthotomie dient der Schaffung eines Zugangs für die dringend erforderliche Lokaltherapie und der Druckentlastung.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1303 kann hier als eigenständige therapeutische Leistung angesetzt werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1303: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Grund für Beanstandungen bei der GOÄ 1303 ist die Abrechnung als flankierende Maßnahme zu einer anderen Augenoperation. Der Kommentar zur GOÄ stellt klar, dass eine Lideröffnung vor einer Operation, die keine eigene Indikation hat, nicht berechnungsfähig ist. Dies fällt unter das Zielleistungsprinzip.
Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit dem Einsatz eines Lidspreizers. Das bloße instrumentelle Offenhalten der Lider erfüllt den Leistungsinhalt der Ziffer 1303 nicht, da hierfür eine chirurgische Inzision erforderlich ist. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Berechnung neben der GOÄ 1302 (Spaltung eines Lidhagelkorns), da es sich um unterschiedliche Indikationen und Eingriffe handelt.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 1303 im Rahmen einer Katarakt-Operation zur reinen Verbesserung des operativen Zugangs wird von Kostenträgern und Beihilfestellen regelhaft gestrichen. Die medizinische Notwendigkeit muss unabhängig von der Haupt-OP bestehen.
Dokumentation der GOÄ 1303: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1303 gegenüber Prüfstellen zu rechtfertigen. Die medizinische Notwendigkeit für den eigenständigen Eingriff muss unmissverständlich aus der Akte hervorgehen.
Es sollte genau dokumentiert werden, warum die Lidspalte pathologisch verengt war und weshalb die Spaltung als separate Maßnahme erforderlich wurde. Die Beschreibung der klinischen Situation vor dem Eingriff ist hierbei von zentraler Bedeutung. Eine Fotodokumentation kann in strittigen Fällen zusätzlich hilfreich sein.
Dokumentation: Zustand nach Faustschlag aufs rechte Auge. Massive periorbitale Schwellung und Hämatom. Lidspalte vollständig verschlossen, keine aktive oder passive Öffnung möglich. Verdacht auf Bulbusverletzung. Durchführung einer lateralen Kanthotomie in Lokalanästhesie zur diagnostischen Inspektion des Augapfels.
GOÄ 1303: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus (bis zum 3,5-fachen Höchstsatz) ist bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines außergewöhnlichen Zeitaufwandes oder besonderer Umstände möglich. Eine nachvollziehbare Begründung in der Rechnung ist zwingend erforderlich. Beispiele hierfür können eine extreme Gewebespannung, starke Blutungen oder eine massive Abwehrreaktion des Patienten sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1303 kann sinnvoll mit anderen Ziffern kombiniert werden, sofern die jeweiligen Leistungsinhalte erfüllt sind und keine Ausschlüsse bestehen.
- Beratung und Untersuchung: GOÄ 1, 3, 5, 6
- Lokalanästhesie: GOÄ 490 (Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke)
- Zuschläge: Zuschläge für ambulantes Operieren (z.B. 442 ff.) sind je nach Konstellation prüfenswert.
- Verband: GOÄ 200 (Verband, ausgenommen Schnell- und Sprühverbände)
Die Kombination mit der Zielleistung, für die die Kanthotomie nur den Zugang schafft, ist, wie bereits erwähnt, ausgeschlossen.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1303
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