GOÄ 1302: Lidspaltenkorrektur & Epikanthus abrechnen

1302
Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus
I Augenheilkunde
Punktzahl
924
Einfachsatz
53,86 €
1,0x
Regelhöchstsatz
123,88 €
2,3x
Höchstsatz
188,51 €
3,5x

Die GOÄ 1302 für die Korrektur der Lidspalte oder des Epikanthus ist eine hoch bewertete Ziffer, birgt aber Abgrenzungsrisiken. So rechnen Sie korrekt ab.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1302

Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus

Die GOÄ-Ziffer 1302 beschreibt einen spezifischen operativen Eingriff im Bereich der Augenlider. Sie umfasst plastisch-chirurgische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Größe oder Form der Lidspalte (die Öffnung zwischen Ober- und Unterlid) zu verändern oder eine angeborene Hautfalte am inneren Lidwinkel, den sogenannten Epikanthus, zu korrigieren.

Inbegriffen in der Leistung sind alle notwendigen Teilschritte des Eingriffs, wie die Schnittführung, die Präparation des Gewebes, eventuelle Gewebeverlagerungen oder -entfernungen sowie der Wundverschluss durch Naht. Die Ziffer ist als Zielleistung konzipiert, die den gesamten operativen Vorgang zur Korrektur des beschriebenen Zustands abdeckt.

GOÄ 1302 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung zu anderen Lidoperationen

Die Anwendung der GOÄ 1302 ist an klare medizinische Indikationen geknüpft, die über rein ästhetische Wünsche hinausgehen. Typische klinische Szenarien sind funktionelle Beeinträchtigungen oder posttraumatische Zustände.

Zu den häufigsten Eingriffen, die unter diese Ziffer fallen, gehören:

  • Tarsorrhaphie: Das teilweise oder vollständige operative Vernähen von Ober- und Unterlid zur Verengung der Lidspalte. Dies ist oft notwendig, um die Hornhaut bei unvollständigem Lidschluss (Lagophthalmus), z. B. nach einer Fazialisparese, zu schützen.
  • Canthoplastik/Canthopexie: Operative Verfahren zur Formung, Straffung oder Verlagerung des äußeren oder inneren Lidwinkels (Canthus). Dies kann zur Korrektur einer zu weiten Lidspalte nach Verletzungen oder altersbedingt erforderlich sein.
  • Epikanthoplastik: Die chirurgische Korrektur einer prominenten Epikanthusfalte, wenn diese zu einer funktionellen Einschränkung des Gesichtsfeldes oder zu einer Pseudostrabismus-Diagnose führt.

Die Abgrenzung zu anderen Lidziffern ist entscheidend. Während GOÄ 1302 die Lidspalte als Ganzes betrifft, zielt die GOÄ 1300 auf die Entfernung von überschüssiger Lidhaut (Blepharochalasis) ab. Die Korrektur von Lidfehlstellungen wie Entropium oder Ektropium wird nach GOÄ 1282 und die Ptosis-Operation nach GOÄ 1283 abgerechnet.

Tipp: Eine präzise Dokumentation der Indikation, z.B. der exakte Messwert der Lidspaltenweite oder eine Gesichtsfeldmessung, ist entscheidend, um die medizinische Notwendigkeit gegenüber Kostenträgern zu belegen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1302

Fallbeispiel 1: Laterale Tarsorrhaphie bei Lagophthalmus

Klinische Situation: Ein 65-jähriger Patient leidet nach einem Schlaganfall an einer rechtsseitigen Fazialisparese mit unvollständigem Lidschluss (Lagophthalmus). Es besteht die Gefahr einer Austrocknung der Hornhaut (Keratopathia e lagophthalmo).

Begründung: Zur Protektion des Auges wird eine laterale Tarsorrhaphie durchgeführt, bei der der äußere Lidwinkel operativ verengt wird, um den Lidschluss zu verbessern.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1302 für die plastische Korrektur der erweiterten Lidspalte.

Fallbeispiel 2: Posttraumatische Canthus-Rekonstruktion

Klinische Situation: Eine Patientin hat nach einer Gesichtsschädelfraktur eine Deformierung des lateralen Canthus am linken Auge. Die Lidspalte ist dadurch unnatürlich erweitert und rundlich, was zu Tränenträufeln und einem kosmetischen Defekt führt.

Begründung: Mittels einer lateralen Canthopexie wird der Lidwinkel refixiert und die normale Form der Lidspalte wiederhergestellt.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1302 für die plastische Korrektur der erweiterten Lidspalte.

Fallbeispiel 3: Funktionelle Epikanthoplastik

Klinische Situation: Ein Kind mit einem ausgeprägten Epikanthus medialis beidseits zeigt eine deutliche Einschränkung des nasalen Gesichtsfeldes. Zudem führt die Hautfalte zu einem Pseudostrabismus, der die Beurteilung der Augenstellung erschwert.

Begründung: Es wird eine beidseitige Epikanthoplastik zur Beseitigung der funktionellen Störung durchgeführt.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1302 (2x, mit Begründung für die Beidseitigkeit).

Häufige Fehler bei der GOÄ 1302: Was Prüfer beanstanden

Die hohe Bewertung der Ziffer 1302 führt zu einer genauen Prüfung durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Folgende Fehler sollten vermieden werden:

  • Falsche Anwendung bei Blepharoplastik: Die GOÄ 1302 darf nicht für die alleinige Entfernung von überschüssiger Haut am Oberlid („Schlupflid“) angesetzt werden. Hierfür ist die niedriger bewertete GOÄ 1300 (Lidplastik, einfach) korrekt.
  • Verstoß gegen das Zielleistungsprinzip: Die GOÄ 1302 ist nicht neben anderen Lidoperationen am selben Auge in derselben Sitzung berechnungsfähig, wenn diese demselben Operationsziel dienen. Beispielsweise ist eine Kombination mit GOÄ 1282 (Entropium-OP) oder GOÄ 1283 (Ptosis-OP) am selben Lid ausgeschlossen.
  • Fehlende medizinische Begründung: Wird der Eingriff aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt, ist eine Erstattung durch die Kostenträger unwahrscheinlich. Die medizinische Notwendigkeit muss klar aus der Dokumentation hervorgehen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1302 und GOÄ 1300 am selben Auge ist ein häufiger Beanstandungsgrund. Die Korrektur der Lidspalte ist die Zielleistung; eine damit einhergehende Hautstraffung ist als Teilschritt in der GOÄ 1302 enthalten.

Dokumentation der GOÄ 1302: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Abrechnung. Sie sollte alle Aspekte abdecken, die die Indikation und den durchgeführten Eingriff belegen.

Wesentliche Bestandteile der Dokumentation sind:

  1. Anamnese und Befund: Genaue Beschreibung der funktionellen Beschwerden (z.B. Gesichtsfeldeinschränkung, Exposition der Hornhaut, Tränenträufeln).
  2. Objektive Messwerte: Messung der Lidspaltenhöhe in Millimetern, idealerweise im Seitenvergleich.
  3. Fotodokumentation: Prä- und postoperative Fotos sind extrem hilfreich und oft entscheidend für die Kostenerstattung.
  4. Detaillierter OP-Bericht: Genaue Beschreibung der durchgeführten Technik (z.B. „Laterale Tarsorrhaphie nach Mustarde-Technik“).

Dokumentation: Präoperativer Befund: Lagophthalmus rechtes Auge mit Lidspaltenweite 13 mm (links 9 mm) bei Z.n. Fazialisparese. Fluorescein-Stippung der Hornhaut positiv. OP: Laterale Tarsorrhaphie mit Verkürzung der Lidspalte auf 9 mm. Postoperativ suffizienter Lidschluss.

GOÄ 1302: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1302 kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.

Mögliche Begründungen sind:

  • Erheblich erschwerte Präparation bei stark vernarbtem Gewebe nach Voroperationen oder Traumata.
  • Besonderer Aufwand bei der Operation an einem Kleinkind.
  • Starke, schwer stillbare Blutungen während des Eingriffs.
  • Anatomische Varianten, die den Eingriff unvorhergesehen erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1302 kann sinnvoll mit anderen Ziffern kombiniert werden, sofern keine Ausschlüsse bestehen:

  • Beratungen und Untersuchungen: GOÄ 1, 3, 7, 1220 (Spaltlampenmikroskopie).
  • Zuschläge: Bei ambulanter Durchführung kann der Zuschlag nach GOÄ 444 (Zuschlag für ambulante Operationen der Kategorie D) angesetzt werden, wenn die Kriterien erfüllt sind.
  • Anästhesie: Ziffern für die lokale Anästhesie wie GOÄ 480 oder 481.
  • Beidseitigkeit: Wird der Eingriff an beiden Augen durchgeführt, ist die Ziffer 1302 zweimal abrechenbar.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1302

Die GOÄ-Ziffer 1302 umfasst die plastische Korrektur einer verengten oder erweiterten Lidspalte sowie die Korrektur einer Epikanthusfalte. Typische Eingriffe sind die Tarsorrhaphie (teilweises Vernähen der Lider) oder eine Canthoplastik (Operation am Lidwinkel).
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei besonderem Aufwand möglich und muss schriftlich begründet werden. Gründe können beispielsweise stark vernarbtes Gewebe nach Verletzungen, erschwerte Bedingungen bei Kindern oder unerwartet starke Blutungen sein.
GOÄ 1302 zielt auf die Veränderung der gesamten Lidspaltenöffnung oder des Lidwinkels ab. Im Gegensatz dazu beschreibt GOÄ 1300 die reine Lidplastik, also typischerweise die Entfernung von überschüssiger Haut und Fettgewebe, wie bei einer Schlupflid-Operation (Blepharochalasis).
Ja, die Tarsorrhaphie ist eine klassische Indikation für die GOÄ 1302. Bei diesem Eingriff wird die Lidspalte operativ verengt, was exakt der Leistungslegende der Ziffer entspricht. Dies ist oft zum Schutz der Hornhaut bei unvollständigem Lidschluss notwendig.
Die GOÄ 1302 darf nicht zusammen mit anderen Lidoperationsziffern wie GOÄ 1282 (Entropium/Ektropium), GOÄ 1283 (Ptosis) oder GOÄ 1300 (Lidplastik) für dasselbe Auge in derselben Sitzung abgerechnet werden. Hier greift das Zielleistungsprinzip der GOÄ.
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