Die GOÄ-Ziffer 1351 ist der Schlüssel zur Abrechnung der Standard-Kataraktoperation. Erfahren Sie alles über Indikation, Ausschlüsse und Steigerungsmöglichkeite
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1351
Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse
Die GOÄ-Ziffer 1351 beschreibt eine der häufigsten Operationen in der Augenheilkunde: die moderne Kataraktoperation. Der Leistungsinhalt ist als Komplexleistung definiert und umfasst drei wesentliche chirurgische Schritte in einem Eingriff.
Dazu gehören die eigentliche Staroperation (Entfernung der getrübten körpereigenen Linse, meist mittels Phakoemulsifikation), die Iridektomie (operative Entfernung eines kleinen Teils der Regenbogenhaut zur Verbesserung des Kammerwasserabflusses) und die Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse (IOL) zur Wiederherstellung der Sehkraft.
Die Ziffer ist so konzipiert, dass sie den gesamten operativen Kernprozess abdeckt. Vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie spezielle Diagnostik sind nicht enthalten und können gesondert abgerechnet werden.
GOÄ 1351 in der Praxis: Die Standard-Katarakt-OP abrechnen
Die GOÄ 1351 kommt zur Anwendung, wenn bei einem Patienten eine fortgeschrittene Linsentrübung (Katarakt) vorliegt, die eine operative Sanierung erfordert. Die Indikation ist in der Regel eine signifikante, subjektiv und objektiv festgestellte Verschlechterung des Sehvermögens.
Diese Ziffer ist die korrekte Wahl für den Standardeingriff, bei dem alle drei genannten Komponenten – Linsenentfernung, IOL-Implantation und Iridektomie – durchgeführt werden. Die Iridektomie erfolgt dabei oft prophylaktisch, um postoperativen Augeninnendruckspitzen vorzubeugen, oder therapeutisch bei Patienten mit einem Engwinkelsyndrom.
Tipp: Die GOÄ 1351 ist eine Zielleistung. Das bedeutet, dass ihre Bestandteile wie die Iridektomie (GOÄ 1348) oder die reine Linsenentfernung (GOÄ 1349) nicht zusätzlich berechnet werden dürfen, da sie bereits im Leistungsumfang der Ziffer 1351 enthalten sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1351
Fallbeispiel 1: Senile Katarakt
Ein 78-jähriger Patient stellt sich mit einer seit Monaten zunehmenden Sehverschlechterung und Blendempfindlichkeit vor. Die Untersuchung ergibt eine fortgeschrittene Cataracta senilis nuclearis am rechten Auge. Es wird eine Phakoemulsifikation mit Implantation einer monofokalen IOL und einer basalen Iridektomie durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1351, zuzüglich der Zuschläge für ambulantes Operieren und Mikroskop.
Fallbeispiel 2: Katarakt bei Pseudoexfoliations-Syndrom
Bei einer 72-jährigen Patientin wird neben der Katarakt ein Pseudoexfoliations-Syndrom (PEX) diagnostiziert, das mit einer schlechten Mydriasis und einer Instabilität des Kapselsacks einhergeht. Die Operation ist dadurch erschwert und zeitaufwendiger. Die Durchführung der Iridektomie ist hier besonders wichtig. Die Abrechnung der GOÄ 1351 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z.B. 3,5-fach) und einer entsprechenden Begründung ist hier gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Posttraumatische Katarakt
Ein 50-jähriger Patient hat nach einer stumpfen Augenverletzung eine traumatische Katarakt entwickelt. Die Operation ist durch eine instabile Linsenaufhängung und eine veränderte Anatomie der Vorderkammer kompliziert. Auch hier werden alle drei Leistungskomponenten der GOÄ 1351 erbracht. Die Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1351, wobei der erhöhte Schwierigkeitsgrad eine Steigerung über den Regelhöchstsatz hinaus begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1351: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Grund für Beanstandungen bei der Abrechnung der GOÄ 1351 ist eine unzureichende oder fehlende Dokumentation der Iridektomie. Da die Iridektomie expliziter Leistungsbestandteil ist, muss ihre Durchführung im Operationsbericht klar vermerkt sein.
Ein weiterer Fehler ist die separate Abrechnung von Ziffern, die durch die GOÄ 1351 bereits abgegolten sind. Insbesondere die GOÄ 1348 (Iridektomie als selbstständige Leistung) und die GOÄ 1349 (Staroperation ohne IOL-Implantation) dürfen nicht neben der GOÄ 1351 angesetzt werden. Dies wird von Prüfstellen als Doppelabrechnung gewertet und konsequent gestrichen.
Achtung: Wird eine Kataraktoperation mit IOL-Implantation, aber ohne Iridektomie durchgeführt, ist die GOÄ 1351 nicht die korrekte Ziffer. In diesem Fall muss auf andere Ziffern ausgewichen werden, was die Abrechnung komplexer gestalten kann. Eine sorgfältige Prüfung des Leistungsinhalts ist unerlässlich.
Prüfer achten zudem darauf, ob die Indikation für den Eingriff plausibel dargelegt ist. Eine reine Prophylaxe ohne medizinische Notwendigkeit kann zu Rückfragen führen.
Dokumentation der GOÄ 1351: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Abrechnung. Der Operationsbericht muss alle erbrachten Leistungsteile der GOÄ 1351 explizit benennen.
Die Dokumentation sollte folgende Punkte umfassen:
- Diagnose: Genaue Art und Stadium der Katarakt (z.B. Cataracta senilis matura OD).
- Operationsverfahren: Beschreibung der durchgeführten Schritte (z.B. Phakoemulsifikation, Kapsulorhexis).
- IOL-Implantation: Typ und Stärke der implantierten Linse.
- Iridektomie: Explizite Erwähnung der durchgeführten Iridektomie (z.B. „basale periphere Iridektomie bei 12 Uhr“).
Dokumentationsbeispiel: „Diagnose: Visusmindernde Cataracta corticalis re. Auge. OP-Verlauf: komplikationslose Phakoemulsifikation in Tropfanästhesie. Implantation einer monofokalen IOL (+21.0 dpt) in den Kapselsack. Abschließend Durchführung einer basalen Iridektomie. Postoperativ reizfreier Befund.“
GOÄ 1351: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1351 kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) gesteigert werden. Eine schriftliche, patientenindividuelle Begründung ist hierfür zwingend erforderlich. Mögliche Gründe sind:
- Erschwerte Bedingungen durch enge Pupillen (Miosis) oder ein Floppy-Iris-Syndrom.
- Komplikationen wie ein Kapselsackriss oder Glaskörperverlust.
- Anatomische Besonderheiten wie ein Pseudoexfoliations-Syndrom oder ein flacher vorderer Augenabschnitt.
- Erhöhter Zeitaufwand aufgrund von Verwachsungen (Synechien).
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1351 wird in der Regel mit weiteren Ziffern kombiniert, um den gesamten Behandlungsfall abzubilden:
- Zuschläge: Unbedingt an die Zuschläge für ambulantes Operieren (GOÄ 445) und die Anwendung des Operationsmikroskops (GOÄ 440) denken.
- Anästhesie: Führt der Operateur selbst eine Leitungsanästhesie durch, können z.B. GOÄ 480 oder GOÄ 481 angesetzt werden.
- Vorbereitung: Die präoperative Biometrie zur Linsenberechnung wird mit GOÄ 1255 abgerechnet.
- Nachsorge: Postoperative Kontrollen werden mit den üblichen Untersuchungs- und Beratungsziffern (z.B. GOÄ 1, 5, 7, 1203, 1204) liquidiert.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1351
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