GOÄ 1376: Tränenröhrchen-Rekonstruktion abrechnen

1376
Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens
I Augenheilkunde
Punktzahl
1480
Einfachsatz
86,27 €
1,0x
Regelhöchstsatz
198,42 €
2,3x
Höchstsatz
301,94 €
3,5x

Die Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens (GOÄ 1376) ist ein komplexer Eingriff. Unser Leitfaden zeigt die korrekte Abrechnung und typische Fallstri

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1376

Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens

Die GOÄ-Ziffer 1376 beschreibt einen hochspezialisierten, mikrochirurgischen Eingriff in der Augenheilkunde. Die Leistung umfasst die operative Wiederherstellung der Kontinuität eines oder mehrerer Tränenkanälchen (Canaliculi lacrimales), die durch eine Verletzung, meist eine Lidranddurchtrennung, zerrissen wurden.

In der Regel beinhaltet der Eingriff das sorgfältige Aufsuchen der beiden abgerissenen Stümpfe, insbesondere des schwer auffindbaren medialen Endes. Anschließend erfolgt die exakte Adaptation und Naht (Anastomose) unter dem Operationsmikroskop. Zur Sicherung der Durchgängigkeit während der Heilungsphase wird häufig eine Silikonschlauchschiene temporär eingelegt.

GOÄ 1376 in der Praxis: Indikationen und operative Durchführung

Die Abrechnung der GOÄ 1376 ist bei traumatischen Verletzungen des Augenlids indiziert, die zu einer Durchtrennung der ableitenden Tränenwege führen. Typische Ursachen sind Schnitt- oder Rissverletzungen im Bereich des inneren Lidwinkels, wie sie bei Stürzen, Verkehrsunfällen oder auch Tierbissen vorkommen können.

Ziel des Eingriffs ist die Vermeidung von Spätfolgen wie dem chronischen Tränenträufeln (Epiphora) und rezidivierenden Entzündungen des Tränensacks (Dakryozystitis). Die Leistung grenzt sich klar von der einfachen Sondierung der Tränenwege (GOÄ 1370) oder der operativen Schaffung eines neuen Tränenwegs (Dakryozystorhinostomie, GOÄ 1375) ab. Der Fokus der GOÄ 1376 liegt ausschließlich auf der Rekonstruktion des originären Tränenröhrchens.

Tipp: Die Verwendung eines Operationsmikroskops ist für diesen Eingriff essenziell und kann zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 441 abgerechnet werden, sofern es sich nicht um eine All-inclusive-Leistung eines Krankenhauses handelt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1376

Fallbeispiel 1: Kind nach Sturz auf eine Tischkante

Klinische Situation: Ein 4-jähriges Kind stürzt und zieht sich eine ca. 1 cm lange Risswunde am medialen Unterlid zu. Die Untersuchung zeigt eine vollständige Durchtrennung des unteren Tränenröhrchens.
Begründung: Zur Vermeidung einer lebenslangen Epiphora ist die sofortige mikrochirurgische Rekonstruktion indiziert.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1376 (Rekonstruktion), GOÄ 441 (Zuschlag für Mikroskop), ggf. Ziffern für die Narkose.

Fallbeispiel 2: Hundebissverletzung

Klinische Situation: Ein Patient stellt sich nach einem Hundebiss mit einer komplexen Lidverletzung vor. Sowohl das obere als auch das untere Tränenröhrchen sind durchtrennt.
Begründung: Die Rekonstruktion beider Kanalikuli ist medizinisch notwendig. Der Aufwand ist hierbei deutlich erhöht, da zwei separate, feinchirurgische Anastomosen angelegt werden müssen.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1376. Der erhöhte Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand durch die Rekonstruktion beider Tränenröhrchen rechtfertigt eine Steigerung des Faktors über den Regelhöchstsatz hinaus (z.B. 3,5-fach) mit entsprechender schriftlicher Begründung.

Fallbeispiel 3: Schnittverletzung durch Glassplitter

Klinische Situation: Bei einem Unfall mit einer Glasscheibe erleidet ein Patient eine scharfe Durchtrennung des unteren Lidrands und des zugehörigen Tränenröhrchens.
Begründung: Die primäre Versorgung der Lidwunde muss die Wiederherstellung des Tränenabflusses umfassen.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1376. Die Versorgung der umgebenden Lidwunde ist Bestandteil der Leistung und kann nicht separat abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1376: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Grund für Beanstandungen bei der Abrechnung der GOÄ 1376 ist der Abrechnungsausschluss gegenüber Leistungen der Wundversorgung. Gemäß dem Kommentar in der GOÄ ist die Wundversorgung im selben Bereich nicht neben der Ziffer 1376 berechnungsfähig.

Das bedeutet, dass Ziffern wie GOÄ 2000 ff. (z.B. für die primäre Wundversorgung) für den Verschluss der Lidwunde, aus der heraus die Rekonstruktion erfolgte, nicht zusätzlich angesetzt werden dürfen. Die Naht der Haut und des umliegenden Gewebes gilt als integraler Bestandteil des Eingriffs nach GOÄ 1376.

Achtung: Die separate Abrechnung einer Wundversorgung (z.B. GOÄ 2003) neben der GOÄ 1376 für dasselbe Operationsgebiet führt unweigerlich zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Dies gilt auch, wenn die Lidwunde besonders groß oder komplex ist.

Ein weiterer Fehler ist die Anwendung der Ziffer für Maßnahmen, die keine tatsächliche Rekonstruktion eines durchtrennten Röhrchens darstellen, wie beispielsweise die alleinige Einlage einer Schienung in ein intaktes, aber verengtes Tränenröhrchen.

Dokumentation der GOÄ 1376: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1376, insbesondere bei einer Faktorerhöhung, zu sichern. Die Dokumentation sollte die medizinische Notwendigkeit und den durchgeführten Eingriff detailliert beschreiben.

Folgende Punkte müssen in der Patientenakte festgehalten werden:

  • Genaue Lokalisation und Art der Verletzung (z.B. „Komplette Durchtrennung des Canaliculus lacrimalis inferior bei Lidrandriss medial rechts“).
  • Beschreibung des operativen Vorgehens, inklusive der Verwendung eines Operationsmikroskops.
  • Detail der Rekonstruktion (z.B. „End-zu-End-Anastomose mit 10-0 Nylon“).
  • Art der eingelegten Schienung (z.B. „Einlage einer Ritleng-Sonde als bikanalikuläre Silikonschienung“).

Dokumentation: „Befund: Riss-Quetsch-Wunde am medialen Unterlid rechts, Canaliculus lacrimalis inferior komplett durchtrennt. Vorgehen: Mikrochirurgische Adaptation der Kanalikulusenden über eine Ritleng-Sonde mit 10-0 Nylon-Nähten. Wundverschluss schichtweise. Die Schienung wird für 3 Monate belassen.“

GOÄ 1376: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines erhöhten Zeitaufwandes oder besonderer Umstände gerechtfertigt sein. Eine nachvollziehbare schriftliche Begründung in der Rechnung ist zwingend erforderlich.

Mögliche Begründungen sind:

  • Erschwertes Auffinden der Kanalikulusstümpfe bei starker Gewebequetschung oder Vernarbung.
  • Gleichzeitige Rekonstruktion des oberen und unteren Tränenröhrchens am selben Auge.
  • Besonders unruhiger Patient (z.B. Kleinkind), der den Eingriff erheblich verlängert.
  • Notwendigkeit aufwendiger zusätzlicher plastischer Maßnahmen am Lid.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1376 kann sinnvoll mit anderen Ziffern kombiniert werden, um den gesamten Behandlungsaufwand abzubilden:

  • GOÄ 1/3: Beratung und eingehende Untersuchung vor dem Eingriff.
  • GOÄ 441: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • GOÄ 480/481: Infiltrationsanästhesie im Operationsgebiet.
  • Ziffern für die postoperative Nachsorge (z.B. Verbandswechsel, Entfernung der Schienung nach Abschluss der Heilung).

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1376

Die GOÄ 1376 umfasst die komplette mikrochirurgische Wiederherstellung eines durchtrennten Tränenröhrchens. Dies beinhaltet das Aufsuchen der Enden, die Naht (Anastomose) und oft die Einlage einer Silikonschiene. Die Versorgung der umgebenden Lidwunde ist ebenfalls Teil der Leistung.
Nein, die Abrechnung von Ziffern der primären Wundversorgung (GOÄ 2000 bis 2009) ist neben der GOÄ 1376 für dasselbe Operationsgebiet ausgeschlossen. Der Wundverschluss des Lides gilt als integraler Bestandteil der Rekonstruktion und ist mit der Gebühr für Ziffer 1376 abgegolten.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei überdurchschnittlichem Aufwand möglich. Gute Begründungen sind beispielsweise die gleichzeitige Rekonstruktion von oberem und unterem Tränenröhrchen, stark vernarbtes Gewebe, das die Operation erschwert, oder ein besonders unruhiger Patient.
GOÄ 1376 beschreibt die Rekonstruktion eines bestehenden, aber durchtrennten Tränenröhrchens. Im Gegensatz dazu beschreibt GOÄ 1375 (Dakryozystorhinostomie) die operative Schaffung einer neuen künstlichen Verbindung zwischen Tränensack und Nasenhöhle, um eine Blockade weiter unten im Tränenweg zu umgehen.
Eine stichhaltige Dokumentation muss die genaue Verletzung, das operative Vorgehen (z.B. "mikrochirurgische Anastomose"), die Verwendung eines Operationsmikroskops und die Einlage einer Schienung beschreiben. Dies ist besonders wichtig, um eine eventuelle Steigerung des Abrechnungsfaktors zu begründen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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