GOÄ 1383: Vitrektomie & IVOM korrekt abrechnen

1383
Vitrektomie, Glaskörperstrangdurchtrennung, als selbständige Leistung
I Augenheilkunde
Punktzahl
2500
Einfachsatz
145,72 €
1,0x
Regelhöchstsatz
335,16 €
2,3x
Höchstsatz
510,02 €
3,5x
Ausschlüsse
440445

Die GOÄ 1383 ist zentral für die Vitrektomie und die analoge Abrechnung von IVOM. Erfahren Sie alles über korrekte Anwendung, Ausschlüsse und Steigerung.

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Kostenloser Praxis-Leitfaden herunterladen!

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

Kostenlos herunterladen

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1383

Vitrektomie, Glaskörperstrangdurchtrennung, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1383 beschreibt einen operativen Eingriff am Glaskörper des Auges. Sie umfasst zwei Hauptleistungen: die Vitrektomie, also die teilweise oder vollständige Entfernung des Glaskörpers, und die Glaskörperstrangdurchtrennung (Vitreolyse), bei der krankhafte Verwachsungen oder Stränge im Glaskörper durchtrennt werden.

Der entscheidende Zusatz lautet "als selbständige Leistung". Das bedeutet, die Ziffer 1383 ist nur dann berechnungsfähig, wenn der Eingriff nicht Teil einer anderen, umfassenderen Operation am Augeninneren ist. Diese Regelung, die sich aus § 4 Abs. 2a GOÄ ergibt, verhindert eine Doppelhonorierung.

Darüber hinaus hat die Bundesärztekammer eine Abrechnungsempfehlung veröffentlicht, nach der die intravitreale operative Medikamentenapplikation (IVOM) analog nach GOÄ 1383 abgerechnet wird. Dies ist heute die häufigste Anwendung dieser Ziffer in der Praxis.

GOÄ 1383 in der Praxis: Anwendung bei Vitrektomie und intravitrealer Injektion (IVOM)

Die GOÄ 1383 kommt in zwei unterschiedlichen klinischen Kontexten zur Anwendung. Einerseits bei der originären chirurgischen Leistung und andererseits bei der weit verbreiteten analogen Abrechnung für Medikamenteninjektionen.

Die eigentliche Vitrektomie oder Strangdurchtrennung wird bei Erkrankungen wie Glaskörperblutungen, bestimmten Formen der Netzhautablösung durch Glaskörpertraktion oder bei Komplikationen der diabetischen Retinopathie durchgeführt. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass dies der alleinige operative Eingriff am Augeninneren ist.

Weitaus häufiger ist die analoge Anwendung für die IVOM. Hierbei werden Medikamente (z.B. Anti-VEGF-Wirkstoffe wie Lucentis, Avastin, Eylea) direkt in den Glaskörperraum injiziert. Hauptindikationen sind die neovaskuläre (feuchte) altersbedingte Makuladegeneration (AMD), das diabetische Makulaödem und retinale Venenverschlüsse.

Tipp: Bei der Abrechnung der IVOM sollte stets der Zusatz "analog" oder "A" zur Ziffer 1383 hinzugefügt werden, um die Konformität mit der BÄK-Empfehlung transparent zu machen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1383

Fallbeispiel 1: IVOM bei feuchter AMD

Klinische Situation: Ein 78-jähriger Patient mit diagnostizierter feuchter AMD am rechten Auge erhält im Rahmen seiner Therapie eine intravitreale Injektion mit einem Anti-VEGF-Präparat unter sterilen Bedingungen im OP.

Begründung: Die intravitreale operative Medikamentenapplikation ist eine eigenständige Leistung, die gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer analog abgerechnet wird.

Korrekte Abrechnung: GOÄ A1383

Fallbeispiel 2: Isolierte Glaskörperblutung

Klinische Situation: Ein Patient erleidet durch ein stumpfes Trauma eine dichte Glaskörperblutung, die das Sehvermögen stark einschränkt. Eine Pars-plana-Vitrektomie wird als alleiniger Eingriff durchgeführt, um den Glaskörperraum von Blut zu befreien und die Sicht auf die Netzhaut wiederherzustellen.

Begründung: Die Vitrektomie war die einzige am Augeninneren durchgeführte Operation und somit eine selbständige Leistung.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1383

Fallbeispiel 3: Durchtrennung eines traktiven Glaskörperstranges

Klinische Situation: Bei einer Patientin mit proliferativer diabetischer Retinopathie hat sich ein einzelner Glaskörperstrang gebildet, der an der Makula zieht und ein Makulaödem verursacht. Dieser Strang wird gezielt chirurgisch durchtrennt, um die Traktion zu lösen.

Begründung: Die Durchtrennung des Stranges war der alleinige Zweck des Eingriffs und stellt eine selbständige Leistung dar.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1383

Häufige Fehler bei der GOÄ 1383: Was Prüfer beanstanden

Die korrekte Anwendung der GOÄ 1383 erfordert die Beachtung einiger wichtiger Ausschlüsse und Besonderheiten, die häufig zu Beanstandungen durch Kostenträger führen.

Der häufigste Fehler ist die Abrechnung der Ziffer 1383 neben einer anderen, das Augeninnere betreffenden Operation. Führt der Arzt beispielsweise eine komplexe Netzhaut-OP (z.B. nach GOÄ 1375) durch, bei der eine Vitrektomie ein notwendiger Teilschritt ist, so ist die Vitrektomie bereits im Honorar der Hauptleistung enthalten und darf nicht zusätzlich mit GOÄ 1383 berechnet werden.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die analoge Abrechnung für die IVOM. Die BÄK-Empfehlung schließt explizit die zusätzliche Berechnung der Zuschläge nach GOÄ 440 (Operationsmikroskop) und GOÄ 445 (Zuschlag für ambulante Operationen) aus. Deren Ansatz neben der A1383 wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.

Achtung: Die Nichtberechenbarkeit der Zuschläge 440 und 445 neben der analogen GOÄ 1383 für IVOM ist eine feste Vorgabe. Der Aufwand für Mikroskop und ambulante Durchführung ist bereits in der hohen Punktzahl der Analogziffer berücksichtigt.

Dokumentation der GOÄ 1383: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1383, insbesondere bei Rückfragen, zu sichern. Die Dokumentation muss den Charakter der Leistung als selbständigen Eingriff klar belegen.

Für die originäre Leistung (Vitrektomie/Strangdurchtrennung) sollte der OP-Bericht die Indikation, den genauen Ablauf und den Befund enthalten. Es muss daraus hervorgehen, dass keine weiteren intraokularen Eingriffe stattfanden. Bei der analogen Abrechnung für IVOM sind zusätzliche Details unerlässlich.

Die Dokumentation sollte Folgendes umfassen:

  • Die genaue medizinische Indikation (z.B. "feuchte AMD bei CNV rechtes Auge").
  • Das verabreichte Medikament inklusive Dosis und Chargennummer.
  • Die erfolgte Aufklärung des Patienten.
  • Eine kurze Beschreibung der Durchführung unter aseptischen Kautelen.

Dokumentationsbeispiel (IVOM): "RA: IVOM bei exsudativer AMD. Nach 3x Jod-Desinfektion und steriler Abdeckung Injektion von 0,05 ml [Medikamentenname], Charge [Nummer]. Eingriff komplikationslos. Patient aufgeklärt. T-Kontrolle morgen."

GOÄ 1383: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1383 ist bis zum 3,5-fachen Satz steigerungsfähig. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene medizinische Begründung. Mögliche Gründe können besondere Erschwernisse sein, wie z.B. eine enge Pupille, eine Hornhauttrübung, eine starke Unruhe des Patienten oder unvorhergesehene Komplikationen während des Eingriffs.

Auch bei der analogen Abrechnung für eine IVOM ist eine Steigerung möglich, beispielsweise bei anatomisch schwierigen Verhältnissen (z.B. bei einem sehr tief liegenden Auge) oder bei einem extrem ängstlichen Patienten, der einen erhöhten Betreuungsaufwand erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1383 kann sinnvoll mit anderen Ziffern kombiniert werden, sofern die Ausschlusskriterien beachtet werden. Erlaubte Kombinationen sind:

  • Beratungen und Untersuchungen: GOÄ 1, 3, 5, 6, 7 sowie augenärztliche Grunduntersuchungen (z.B. GOÄ 1200, 1201, 1203, 1204).
  • Diagnostik vor dem Eingriff: z.B. Ultraschall (GOÄ 410, 420) oder eine optische Kohärenztomographie (OCT, analog z.B. nach GOÄ 424).
  • Anästhesie: Lokalanästhesie (z.B. GOÄ 490, 491) ist neben der Leistung berechnungsfähig.

Nicht kombiniert werden darf die GOÄ 1383 mit anderen Ziffern für intraokulare Operationen aus dem Abschnitt C.VIII. der GOÄ, wenn sie im selben Eingriff erfolgen. Bei der analogen Abrechnung für IVOM ist zudem der Ausschluss der Zuschläge 440 und 445 zu beachten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1383

GOÄ 1383 beschreibt eine Vitrektomie als selbständige, isolierte Leistung. GOÄ 1375 (Operation einer komplizierten Netzhautablösung) ist eine wesentlich umfassendere Operation, bei der eine Vitrektomie oft ein notwendiger Teilschritt ist und daher nicht separat abgerechnet werden darf.
Ja, auch bei der analogen Abrechnung für eine intravitreale Injektion (IVOM) kann der Steigerungsfaktor über den Regelhöchstsatz von 2,3 angehoben werden. Dies erfordert eine patientenindividuelle medizinische Begründung, wie beispielsweise besonders schwierige anatomische Verhältnisse oder extreme Patientenangst.
Die Bundesärztekammer hat in ihrer Abrechnungsempfehlung zur IVOM festgelegt, dass die Zuschläge für die Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 440) und für ambulante Operationen (GOÄ 445) nicht berechnungsfähig sind. Der Grund ist, dass der mit 2500 Punkten hoch bewertete Analogansatz den damit verbundenen Aufwand bereits pauschal abdeckt.
Eine Vitrektomie gilt als selbständige Leistung, wenn sie der alleinige operative Eingriff am Augeninneren während einer Sitzung ist. Findet sie im Rahmen einer anderen, größeren Operation statt (z.B. einer Netzhaut-OP), ist sie ein unselbständiger Teilschritt und in der Gebühr der Hauptleistung enthalten.
Typischerweise werden bei der intravitrealen operativen Medikamentenapplikation (IVOM) sogenannte Anti-VEGF-Wirkstoffe eingesetzt. Dazu gehören Präparate wie Ranibizumab (Lucentis®), Aflibercept (Eylea®) oder Bevacizumab (Avastin®) im Off-Label-Use. Diese kommen vor allem bei der feuchten AMD oder dem diabetischen Makulaödem zum Einsatz.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen — kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert — persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich