GOÄ 1417: Rhinomanometrie korrekt abrechnen & steigern

1417
Rhinomanometrische Untersuchung
J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
100
Einfachsatz
5,83 €
1,0x
Regelhöchstsatz
13,41 €
2,3x
Höchstsatz
20,41 €
3,5x
Ausschlüsse
393-396

Die Rhinomanometrie nach GOÄ 1417 ist essenziell zur objektiven Messung der Nasenatmung. Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, Fallstricke und Kombinatio

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
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Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1417

Die GOÄ-Ziffer 1417 ist im Abschnitt J (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Der offizielle Leistungstext lautet:

Rhinomanometrische Untersuchung

Diese Ziffer umfasst die quantitative Messung des nasalen Atemwiderstands. Mittels einer speziellen Apparatur, meist einer Atemmaske mit Messsonde, wird die Druckdifferenz zwischen dem Naseneingang und dem Nasenrachenraum während der Atmung erfasst. Gleichzeitig wird das durchströmende Luftvolumen pro Zeiteinheit gemessen.

Aus diesen Werten wird der Nasenwiderstand (Resistance) rechnerisch ermittelt. Die Untersuchung liefert objektive und reproduzierbare Daten über die Nasendurchgängigkeit und ist damit ein zentrales diagnostisches Instrument in der Rhinologie. Spezifische Vorbemerkungen für diese Ziffer existieren im GOÄ-Abschnitt J nicht.

GOÄ 1417 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Rhinomanometrie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die subjektive Angabe des Patienten über eine behinderte Nasenatmung objektiviert werden soll. Sie ist ein entscheidendes Instrument zur Diagnostik, Therapieplanung und Verlaufskontrolle.

Typische klinische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 1417 sind:

  • Verdacht auf eine Nasenseptumdeviation mit funktioneller Relevanz.
  • Beurteilung einer Nasenmuschelhyperplasie (Schwellung der Nasenmuscheln), z.B. bei allergischer oder vasomotorischer Rhinitis.
  • Diagnostik bei Nasenpolypen oder anderen raumfordernden Prozessen in der Nase.
  • Präoperative Planung vor funktionellen Nasenoperationen (z.B. Septumplastik) zur Dokumentation des Ausgangsbefundes.
  • Postoperative Erfolgskontrolle zur Objektivierung des verbesserten Luftstroms.

Die Ziffer 1417 grenzt sich klar von rein inspektorischen Leistungen (z.B. GOÄ 1400, Endoskopie der Nase) ab, da sie eine apparative, quantitative Funktionsmessung darstellt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1417

Fallbeispiel 1: Abklärung chronischer Nasenatmungsbehinderung

Klinische Situation: Ein 45-jähriger Patient klagt seit Jahren über eine ständig behinderte Nasenatmung, vor allem auf der rechten Seite. Die Nasenendoskopie zeigt eine deutliche Septumdeviation nach rechts. Zur Objektivierung des Befundes und zur Planung einer möglichen Operation wird eine Rhinomanometrie durchgeführt.

Begründung: Die Messung ist medizinisch notwendig, um das Ausmaß der funktionellen Beeinträchtigung quantitativ zu erfassen und die Indikation für eine Septumplastik zu sichern.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1 (Beratung), GOÄ 6 (Vollständige HNO-Untersuchung), GOÄ 1400 (Nasenendoskopie) und GOÄ 1417.

Fallbeispiel 2: Erfolgskontrolle nach Nasenmuschel-OP

Klinische Situation: Eine Patientin wurde vor drei Monaten aufgrund einer Nasenmuschelhyperplasie operiert (z.B. Conchotomie). Sie berichtet subjektiv über eine deutliche Besserung. Zur Dokumentation des objektiven Erfolgs wird eine postoperative Rhinomanometrie durchgeführt.

Begründung: Die Untersuchung dient der Qualitätssicherung und der objektiven Dokumentation des Operationserfolgs. Die Ergebnisse werden mit dem präoperativen Befund verglichen.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1 (Beratung) und GOÄ 1417.

Fallbeispiel 3: Rhinomanometrie mit Provokationstest

Klinische Situation: Bei einem Patienten mit allergischer Rhinitis soll die Wirkung eines abschwellenden Nasensprays objektiv beurteilt werden. Zuerst wird eine Rhinomanometrie im Basiszustand durchgeführt. Anschließend wird das Medikament verabreicht und nach einer Einwirkzeit von ca. 15 Minuten eine zweite Messung vorgenommen.

Begründung: Die doppelte Messung (nasale Provokation bzw. Abschwelltest) ist notwendig, um die Reversibilität der Schleimhautschwellung zu beurteilen. Dies hat therapeutische und prognostische Relevanz.

Tipp: In diesem Fall kann die GOÄ 1417 zweimal angesetzt werden, da zwei vollständige und getrennte Messungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlicher klinischer Fragestellung erfolgen. Eine kurze Begründung in der Rechnung (z.B. "Rhinomanometrie vor und nach nasaler Provokation") ist empfehlenswert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1417: Was Prüfer beanstanden

Obwohl die Ziffer 1417 eine Standardleistung ist, kommt es immer wieder zu Beanstandungen durch Kostenträger. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich jedoch vermeiden.

Ein zentraler Punkt ist der Abrechnungsausschluss neben den Ziffern 393 bis 396. Diese Ziffern umfassen andere lungenfunktionsdiagnostische Verfahren wie die Bodyplethysmographie. Da die Rhinomanometrie ebenfalls einen Atemwiderstand misst, würde eine gemeinsame Abrechnung eine Doppelvergütung für einen ähnlichen Leistungsinhalt darstellen.

Achtung: Die gemeinsame Abrechnung der GOÄ 1417 mit den Ziffern 393, 394, 395 oder 396 in derselben Sitzung ist nicht zulässig und führt unweigerlich zu einer Streichung einer der Leistungen durch die Prüfstellen.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Abrechnung ohne ausreichende medizinische Indikation. Eine routinemäßige Durchführung ohne spezifische Symptomatik oder klinischen Verdacht wird oft als nicht medizinisch notwendig eingestuft und nicht erstattet. Die Indikation muss klar aus der Dokumentation hervorgehen.

Dokumentation der GOÄ 1417: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist der beste Schutz vor Abrechnungsproblemen. Sie belegt die medizinische Notwendigkeit und die korrekte Durchführung der Leistung.

Die Dokumentation in der Patientenakte sollte zwingend folgende Punkte umfassen:

  • Medizinische Indikation: Warum wurde die Messung durchgeführt? (z.B. "V.a. funktionell relevante Septumdeviation bei chron. NAB re.")
  • Durchführung: Kurzer Vermerk, z.B. "Anteriore Rhinomanometrie bds."
  • Quantitative Ergebnisse: Die gemessenen Werte für Druck, Fluss und den errechneten Widerstand für beide Nasenseiten.
  • Befundinterpretation: Eine kurze Einordnung der Ergebnisse (z.B. "Normalbefund", "Pathologisch erhöhter Widerstand links").

Dokumentationsbeispiel: "Indikation: Anhaltende Nasenatmungsbehinderung links. Durchführung einer anterioren Rhinomanometrie. Ergebnis rechts: R = 0,25 Pa/cm³/s bei 150 Pa. Ergebnis links: R = 0,85 Pa/cm³/s bei 150 Pa. Befund: Deutlich erhöhter Nasenwiderstand linksseitig, passend zur klinischen Symptomatik."

GOÄ 1417: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1417 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) gesteigert werden. Dies erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.

Mögliche Begründungen für einen erhöhten Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit sind:

  • Erschwerte Durchführung bei Kindern oder sehr unruhigen Patienten, die mehrfache Messversuche erfordern.
  • Anatomische Besonderheiten (z.B. enger Naseneingang, starke Septumdeviation), die die Platzierung der Messsonde erschweren.
  • Notwendigkeit zusätzlicher Messungen zur Plausibilitätsprüfung bei inkonsistenten Erstmessungen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Rhinomanometrie ist eine Zusatzuntersuchung, die in der Regel im Kontext anderer Leistungen steht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • Beratungsziffern: GOÄ 1 und/oder GOÄ 3.
  • HNO-ärztliche Grunduntersuchung: GOÄ 6.
  • Endoskopische Untersuchungen: GOÄ 1400 (Endoskopie der Nase/des Nasenrachens) oder GOÄ 1401 (Epipharyngoskopie).
  • Allergiediagnostik: z.B. GOÄ 385 (Prick-Test), falls eine allergische Ursache vermutet wird.

Es ist stets auf die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen und eventueller weiterer Ausschlüsse zu achten, um eine korrekte und reibungslose Abrechnung sicherzustellen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1417

Die GOÄ-Ziffer 1417 beschreibt die rhinomanometrische Untersuchung. Dies ist ein objektives, apparatives Verfahren zur quantitativen Messung des nasalen Atemwiderstands und der Luftdurchgängigkeit der Nase.
Die Abrechnung ist bei medizinischer Notwendigkeit zur Abklärung einer Nasenatmungsbehinderung gerechtfertigt. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine Nasenscheidewandverkrümmung, Nasenmuschelhyperplasie oder die postoperative Erfolgskontrolle nach Nasenoperationen.
Die Ziffer 1417 ist grundsätzlich je Sitzung einmal abrechenbar. Wird die Messung jedoch vor und nach der Gabe eines Medikaments (z.B. eines Abschwellers) durchgeführt, kann sie als Provokationstest zweimal angesetzt werden, da zwei separate Messungen erfolgen.
Die GOÄ-Ziffer 1417 darf nicht neben den Ziffern 393 bis 396 abgerechnet werden. Diese Ziffern beziehen sich auf andere lungenfunktionsdiagnostische Verfahren, deren gemeinsame Abrechnung einen Leistungsinhalt doppelt vergüten würde.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Gründe können ein besonderer Zeitaufwand, technische Schwierigkeiten oder eine erschwerte Durchführung bei unkooperativen Patienten sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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