Die GOÄ-Ziffer 1525 deckt die gezielte Medikamenten-Einbringung in den Kehlkopf ab. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung, Steigerung und Abgrenzung.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1525
Einbringung von Arzneimitteln in den Kehlkopf unter Spiegelbeleuchtung
Die GOÄ-Ziffer 1525 beschreibt die gezielte, therapeutische Applikation von Medikamenten direkt in den Larynx. Die Leistungserbringung erfolgt unter Sichtkontrolle mittels eines Kehlkopfspiegels, also im Rahmen einer indirekten Laryngoskopie. Dies stellt sicher, dass die Wirkstoffe präzise auf die Stimmbänder oder die umliegende Schleimhaut gelangen.
Der Leistungstext spricht von „Arzneimitteln“ im Plural. Dies bedeutet, dass die Ziffer auch bei der Verwendung einer Medikamentenmischung nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig ist. Die Kosten für die verwendeten Arzneimittel sind gesondert als Auslagen nach § 10 GOÄ berechnungsfähig.
GOÄ 1525 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Einbringung von Arzneimitteln in den Kehlkopf ist eine wichtige therapeutische Maßnahme in der HNO-Heilkunde, insbesondere zur Behandlung von Erkrankungen der Stimmbänder und des Kehlkopfes. Die Leistung wird dann relevant, wenn eine systemische Therapie nicht ausreicht oder eine hohe lokale Wirkstoffkonzentration erforderlich ist.
Typische klinische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 1525 sind:
- Akute und chronische Laryngitis (Kehlkopfentzündung)
- Stimmlippenödeme (z. B. Reinke-Ödem)
- Behandlung von Stimmlippenknötchen oder -polypen im Frühstadium
- Postoperative Nachsorge nach Eingriffen am Kehlkopf zur Förderung der Wundheilung
Die Abgrenzung zur GOÄ 1526 ist entscheidend: Während die GOÄ 1525 die Anwendung unter Spiegelbeleuchtung beschreibt, kommt die GOÄ 1526 bei der Einbringung unter endoskopischer Sicht (z. B. mit einem Laryngoskop) zum Ansatz.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1525
Fallbeispiel 1: Akute Laryngitis bei einem Berufssprecher
Klinische Situation: Ein Radiomoderator stellt sich mit akuter Heiserkeit bis hin zur Aphonie vor. Die Untersuchung mittels Kehlkopfspiegel zeigt stark gerötete und geschwollene Stimmbänder.
Begründung: Um einen schnellen Rückgang der Schwellung zu erreichen und die Stimmfunktion wiederherzustellen, wird eine Mischung aus einem Kortikosteroid und einem abschwellenden Mittel direkt auf die Stimmbänder instilliert.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1 (Beratung), GOÄ 1529 (Kehlkopfspiegelung) und GOÄ 1525 für die Medikamentenapplikation.
Fallbeispiel 2: Chronische Reizlaryngitis
Klinische Situation: Ein Patient mit chronischem Husten und Räusperzwang klagt über ein ständiges Trockenheitsgefühl im Hals. Die Laryngoskopie zeigt eine trockene, atrophe Kehlkopfschleimhaut.
Begründung: Zur Befeuchtung und Regeneration der Schleimhaut wird eine pflegende, viskose Lösung (z. B. mit Hyaluronsäure) in den Kehlkopf eingebracht.
Korrekte Abrechnung: Neben der Beratungs- und Untersuchungsziffer wird die GOÄ 1525 für die therapeutische Maßnahme angesetzt.
Fallbeispiel 3: Nachsorge nach Stimmbandoperation
Klinische Situation: Eine Woche nach einer mikrolaryngoskopischen Abtragung eines Stimmbandpolypen erfolgt eine Kontrolluntersuchung. Es zeigt sich eine gute Heilungstendenz, aber noch leichtes Restödem.
Begründung: Zur Unterstützung der Wundheilung und Reduktion des Ödems wird eine antiinflammatorische Lösung unter Spiegelbeleuchtung auf die operierte Stelle geträufelt.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1525 im Rahmen der postoperativen Behandlung.
Tipp: Die GOÄ 1525 ist eine eigenständige therapeutische Leistung. Die zur Visualisierung notwendige Kehlkopfspiegelung kann zusätzlich nach GOÄ 1529 abgerechnet werden, sofern sie nicht bereits Bestandteil einer anderen umfassenderen Untersuchung ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1525: Was Prüfer beanstanden
Die Abrechnung der GOÄ 1525 birgt einige Fallstricke, die häufig zu Beanstandungen durch Kostenträger wie private Krankenversicherungen oder die Beihilfe führen. Die Kenntnis dieser Fehlerquellen hilft, Kürzungen zu vermeiden.
Der häufigste Fehler ist die gemeinsame Abrechnung mit GOÄ 484 (Oberflächenanästhesie des Kehlkopfes). Wird vor der Medikamentenapplikation eine Lokalanästhesie zur Unterdrückung des Würgereizes durchgeführt, darf nur die GOÄ 484 abgerechnet werden. Die GOÄ 1525 ist für die Einbringung therapeutischer Arzneimittel vorgesehen, nicht für Anästhetika. Beide Ziffern sind in derselben Sitzung nebeneinander ausgeschlossen.
Ein weiterer Punkt ist die Verwechslung der Technik. Wurde die Einbringung mittels eines Endoskops (flexibel oder starr) vorgenommen, ist die höher bewertete GOÄ 1526 die korrekte Ziffer. Die Abrechnung der GOÄ 1525 wäre in diesem Fall nicht nur falsch, sondern auch unwirtschaftlich.
Achtung: Rechnen Sie die GOÄ 1525 nicht mehrfach in einer Sitzung ab, auch wenn Sie verschiedene Medikamente nacheinander applizieren. Die Leistungslegende zielt auf den Plural ab und deckt die gesamte Prozedur der Einbringung ab.
Dokumentation der GOÄ 1525: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zu einer rechtssicheren Abrechnung. Sie dient als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit und die korrekte Leistungserbringung gegenüber Kostenträgern.
Für die GOÄ 1525 sollte die Dokumentation folgende Punkte umfassen:
- Medizinische Indikation: Die Diagnose, die die Maßnahme rechtfertigt (z. B. „Laryngitis acuta“).
- Durchführung der Leistung: Ein kurzer Vermerk wie „Instillation in den Larynx u. Spiegel“ oder „Einbringung von ... in den Kehlkopf“.
- Verwendetes Arzneimittel: Der Name des Medikaments oder der Wirkstoffmischung sollte notiert werden.
Dokumentation: 16.08.2023: Akute Laryngitis bei Berufssprecher. Unter indirekter Laryngoskopie Einbringung von 1ml Dexa-Lösung auf beide Stimmlippen zur Abschwellung. GOÄ 1525.
GOÄ 1525: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1525 kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.
Mögliche Begründungen sind:
- Extrem starker Würgereiz des Patienten, der die Prozedur erheblich erschwert.
- Anatomische Besonderheiten (z. B. überhängende Epiglottis), die die Sicht auf den Kehlkopf behindern.
- Besonders unruhiger oder ängstlicher Patient, der eine längere Zeit zur Durchführung benötigt.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1525 wird oft im Kontext anderer HNO-ärztlicher Leistungen erbracht. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen sind:
- GOÄ 1/3: Beratung
- GOÄ 5/6: Symptombezogene Untersuchung / Vollständiger Status
- GOÄ 1529: Kehlkopfspiegelung (indirekte Laryngoskopie)
- GOÄ 1536: Stroboskopie des Kehlkopfes
Abrechnungsausschlüsse bestehen explizit für die GOÄ 484 (Oberflächenanästhesie Kehlkopf) und die GOÄ 1526 (Endoskopische Einbringung von Arzneimitteln), da diese alternative bzw. vorbereitende, nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen darstellen.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1525
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