Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1576 (Paukenhöhlendauerdrainage): Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, Ausschlüsse, Steigerungssätze und Fallbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1576
Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens)
Die GOÄ-Ziffer 1576 beschreibt eine operative Leistung aus dem Bereich der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Diese Maßnahme umfasst die therapeutische Inzision des Trommelfells (Myringotomie), das Absaugen oder Entleeren von Sekreten aus der Paukenhöhle sowie das anschließende Einsetzen eines Belüftungsröhrchens. Ziel des Eingriffs ist die dauerhafte Belüftung des Mittelohrs.
Da die Ziffer alle diese Teilschritte in ihrer Leistungslegende vereint, dürfen die einzelnen operativen Akte nicht separat berechnet werden. Die Paukenhöhlendauerdrainage stellt somit eine komplexe operative Einheit dar, die mit 320 Punkten bewertet ist.
GOÄ 1576 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 1576 ist primär bei einer chronischen Mittelohrbelüftungsstörung indiziert, die auf konservative Therapieversuche nicht anspricht. Typische Patientengruppen sind Kinder mit vergrößerten Rachenmandeln oder Erwachsene mit Tubenfunktionsstörungen, die unter einem persistierenden Paukenerguss leiden. Auch rezidivierende akute Mittelohrentzündungen können eine Indikation darstellen.
Da sich der Text der Leistungslegende explizit auf den Singular bezieht, ist bei einer beidseitigen Erkrankung die beidseitige Durchführung der Drainage auch zweifach berechnungsfähig. Dies muss in der Liquidation entsprechend transparent gemacht werden.
Tipp: Bei der beidseitigen Durchführung der Paukenhöhlendauerdrainage sollte die Ziffer 1576 zweimal in der Rechnung aufgeführt und mit den Seitenangaben „rechts“ (R) und „links“ (L) versehen werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1576
Fallbeispiel 1: Einseitiger chronischer Paukenerguss bei einem Kind
Ein 5-jähriges Kind stellt sich mit einem seit drei Monaten bestehenden, therapieresistenten Paukenerguss links und konsekutiver Schwerhörigkeit vor. In Intubationsnarkose erfolgt die Inzision des linken Trommelfells, die Absaugung von zähem Sekret und das Einlegen eines Gold-Röhrchens. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1576 für das linke Ohr, da ein chronischer Paukenerguss die Indikation zweifelsfrei begründet.
Fallbeispiel 2: Beidseitige Paukenhöhlendauerdrainage
Bei einem erwachsenen Patienten mit ausgeprägter beidseitiger Tubenventilationsstörung wird in Lokalanästhesie beidseitig eine Drainage gelegt. Der Arzt rechnet die GOÄ-Ziffer 1576 zweifach ab (1576 rechts, 1576 links). Die beidseitige Paukenhöhlendauerdrainage ist vollumfänglich liquidierbar, da es sich um zwei getrennte Organe handelt.
Fallbeispiel 3: Revision und Wechsel eines verstopften Paukenröhrchens
Ein vor sechs Monaten eingelegtes Paukenröhrchen ist verstopft und funktionslos. In einer kurzen Intervention wird das alte Röhrchen entfernt und ein neues Röhrchen in denselben Schnittkanal eingebracht. Für die Entfernung wird die Ziffer 2007 analog herangezogen, während das erneute Einlegen wieder über die Ziffer 1576 abgerechnet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1576: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung einer Parazentese nach GOÄ-Ziffer 1575 am selben Ohr. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen, da der Ausschluss der Ziffer 1575 neben der 1576 absolut ist. Die Inzision ist, wie in der Legende beschrieben, bereits Teil der Ziffer 1576.
Ebenfalls beanstandet wird die fehlerhafte Abrechnung der Entfernung des Röhrchens. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für die Extraktion bereithält, muss hier zwingend eine analoge Abrechnung (meist Ziffer 2007 analog) gewählt werden, anstatt die Ziffer 1576 erneut oder fälschlicherweise gar nicht anzusetzen.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 1575 (Parazentese) und 1576 für dasselbe Ohr ist strikt ausgeschlossen, da die Inzision des Trommelfells bereits integraler Bestandteil der Dauerdrainage ist.
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Dokumentation der GOÄ 1576: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. Für die GOÄ-Ziffer 1576 müssen die Indikation, der präoperative Befund (z. B. mittels Tympanometrie) sowie der genaue Ablauf des Eingriffs dokumentiert werden. Wichtig ist hierbei die präzise Seitenangabe des operierten Ohres.
Auch die Beschaffenheit des Sekrets (serös, mukös, eitrig) sowie das verwendete Röhrchenmodell sollten in der Karteikarte vermerkt werden. Nur eine vollständige Dokumentation schützt bei nachträglichen Prüfungen vor Honorarkürzungen.
Dokumentation: Diagnose: Chronischer Paukenerguss links bei Tubenventilationsstörung. Lokalanästhesie des Trommelfells. Radäre Myringotomie im vorderen-unteren Quadranten links. Absaugen von zähem, mukösem Sekret. Einlegen eines Shepard-Paukenröhrchens (Fluoroplast). Reizfreier Sitz kontrolliert.
GOÄ 1576: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung zum Regelsatz (2,3-fach) kann bei erschwerten Bedingungen bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungssatz lässt sich beispielsweise durch anatomische Besonderheiten wie einen extrem engen oder gekrümmten Gehörgang begründen. Auch starke Blutungen oder eine ausgeprägte Vernarbung des Trommelfells rechtfertigen den Mehraufwand.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung können Anästhesieleistungen (z. B. Ziffer 490 oder 491) sowie ambulante OP-Zuschläge berechnet werden. Hier kommt primär der Zuschlag nach Ziffer 440 in Betracht. Wird der Eingriff im Rahmen einer größeren Operation (z. B. Adenotomie) durchgeführt, ist auf die entsprechenden Kombinationsregeln und eventuelle Höherbewertungen der Zuschläge (Ziffer 442) zu achten.
Ziffer 1576 in der neuen GOÄ
An die Stelle der bisherigen Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens) (2,3-facher Satz: 42,89 €) treten in der neuen GOÄ 2 neue Leistungen (Festsätze zwischen 31,25 € und 38,69 €), die nach Art der Behandlung und beteiligter Anatomie differenzieren:
- 4999 „Inzision des Trommelfells (Parazentese) einer Seite" (31,25 €)
Nummer 5000 „Einlegen, Wiedereinlegen oder Entfernen eines Verweilröhrchens ins Trommelfell" (38,69 €) ist ebenfalls ansatzfähig, sofern die Dokumentation den jeweiligen Eingriff belegt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1576
Was hat nicht gestimmt?