GOÄ 1826: Paranephritischer Abszess – Korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1826
Eröffnung eines paranephritischen Abszesses
Punktzahl 463  
Einfachsatz 26,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 62,08 € 2,3x
Höchstsatz 94,46 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1826: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, wichtige Ausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation in der Urologie.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1826

GOÄ-Ziffer 1826: Eröffnung eines paranephritischen Abszesses (463 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung umfasst die operative Eröffnung und Entlastung einer Eiteransammlung im Retroperitonealraum, genauer gesagt zwischen der Niere und der sie umgebenden Nierenfaszie (Gerota-Faszie). Diese Maßnahme stellt einen urologischen Notfall dar, da ohne rechtzeitige Intervention eine lebensbedrohliche Urosepsis droht.

Die Leistung nach GOÄ 1826 beinhaltet den operativen Zugang zum Abszess, dessen Entlastung sowie die Spülung und optionale Drainageeinlage. Eine Freilegung der Niere selbst ist in dieser Ziffer jedoch ausdrücklich nicht enthalten.

GOÄ 1826 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Indikation zur Eröffnung eines paranephritischen Abszesses ist bei nachgewiesener eitriger Einschmelzung im perirenalen Fettgewebe gegeben. Häufig geht diesem Zustand eine eitrige Pyelonephritis oder ein perinephritischer Abszess voraus, der die Nierenkapsel durchbrochen hat.

Klinisch präsentieren sich Patienten meist mit hohem Fieber, Flankenschmerz und ausgeprägtem Krankheitsgefühl. Die Diagnose wird in der Regel sonografisch oder mittels Computertomografie gesichert, woraufhin die sofortige operative Entlastung indiziert ist.

Entscheidend für die Wahl der Ziffer 1826 ist, dass die Niere selbst während des Eingriffs nicht freigelegt wird. Sobald eine operative Freilegung der Niere – beispielsweise zur Gewebeentnahme oder weitergehenden Revision – notwendig wird, greift stattdessen die höher bewertete GOÄ-Ziffer 1830.

Tipp: Die Abgrenzung zwischen GOÄ 1826 und GOÄ 1830 basiert rein auf dem Ausmaß der chirurgischen Freilegung. Dokumentieren Sie präzise, ob die Niere dargestellt und freigelegt wurde oder ob lediglich der paranephritische Raum eröffnet wurde.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1826

Fallbeispiel 1: Akute Abszesseröffnung bei urologischem Notfall

Ein Patient stellt sich mit septischen Temperaturen und ausgeprägtem Flankenschmerz vor. Die CT zeigt einen paranephritischen Abszess ohne Beteiligung des Nierenparenchyms. Es erfolgt die sofortige operative Inzision und Drainage des Abszesses im Retroperitonealraum, ohne dass die Niere freigelegt wird.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1826 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach = 62,08 €). Zusätzlich können Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungen berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Abszesseröffnung bei adipösem Patienten

Bei einer adipösen Patientin (BMI > 35) muss ein paranephritischer Abszess entlastet werden. Aufgrund der ausgeprägten Fettgewebsschichten gestaltet sich der Zugang zum Retroperitoneum extrem schwierig und zeitaufwendig.

Die Eröffnung des Abszesses wird über die GOÄ 1826 abgerechnet. Wegen des erheblichen Mehraufwands wird der Steigerungsfaktor auf den 3,5-fachen Satz (94,46 €) angehoben und in der Rechnung ausführlich begründet.

Fallbeispiel 3: Abszessspaltung nach vorangegangener Pyelonephritis

Nach einer schweren, antibiotisch behandelten Pyelonephritis bildet sich bei einem Patienten ein abgekapselter paranephritischer Abszess. Der Urologe nimmt die operative Entlastung und Spülung des Abszessraums vor.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1826. Da der Eingriff im Regelfall ohne Komplikationen verläuft, wird der Regelhöchstsatz von 2,3 angewendet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1826: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 1826 neben der GOÄ-Ziffer 1830 (Operative Freilegung einer Niere). Da die Freilegung der Niere die Eröffnung eines Abszesses bereits als Teilleistung enthalten kann, schließt die GOÄ das Nebeneinanderbestehen dieser Ziffern explizit aus.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 2430 (Eröffnung eines tief liegenden Abszesses). Die Ziffer 1826 stellt die speziellere urologische Leistung dar und verdrängt somit die allgemeinere chirurgische Ziffer.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen bei urologischen Abszesseröffnungen genau, ob die Niere freigelegt wurde. Eine Doppelabrechnung von 1826 und 1830 führt unweigerlich zur Rechnungskürzung.

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Dokumentation der GOÄ 1826: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Im OP-Bericht muss zweifelsfrei dargestellt werden, dass der Abszess im paranephritischen Raum lokalisiert war und eröffnet wurde.

Besonders wichtig ist der explizite Hinweis, dass eine Freilegung der Niere unterblieben ist, um Abgrenzungsschwierigkeiten zur Ziffer 1830 zu vermeiden. Auch die Menge des entleerten Eiters, die Spülung und die Platzierung von Drainagen sollten detailliert dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel: "Sonografisch verifizierter paranephritischer Abszess rechts. Retroperitonealer Zugang unter Schonung der Niere. Eröffnung der Gerota-Faszie und Entleerung von ca. 50 ml rahmigem Eiter. Ausgiebige Spülung des Abszessraums, Einlage einer Easy-Flow-Drainage. Keine Freilegung oder Mobilisation der Niere."

GOÄ 1826: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 1826 liegt bei 62,08 € (2,3-facher Satz). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 3,5 (94,46 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas des Patienten, starke Verwachsungen im Retroperitonealraum nach Voroperationen oder eine akute hämorrhagische Diathese, die die Blutstillung erheblich erschwert.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1826 können urologische Basisleistungen wie die sonografische Untersuchung der Niere und des Retroperitoneums (z. B. nach GOÄ 410 und GOÄ 420) am selben Tag berechnet werden. Auch postoperative Kontrollen und Verbandswechsel in den Folgetagen sind eigenständig abrechenbar. Nicht zulässig ist jedoch die Kombination mit anderen großen retroperitonealen Eingriffen an derselben Niere in derselben Sitzung, sofern diese die Abszesseröffnung inhaltlich einschließen.

Ziffer 1826 in der neuen GOÄ

Die Eröffnung eines paranephritischen Abszesses wird zur neuen Nummer 5606 — Festpreis 58,56 €. Das liegt 6 % unter dem heutigen 2,3-fachen Satz von 62,08 €. Der paranephritische Abszess ist ein tiefer Abszess; 5606 nennt den Abszess ausdruecklich als Beispiel und wird bereits von fuenf weiteren Altziffern erreicht (1459, 2066, 2397, 2430, 2432). Die Preise liegen mit 62,08 gegen 58,56 EUR praktisch gleich.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1826

Die GOÄ-Ziffer 1826 wird für die operative Eröffnung eines paranephritischen Abszesses berechnet, sofern keine Freilegung der Niere erfolgt. Dies betrifft meist urologische Notfälle mit Eiteransammlungen im Retroperitonealraum. Die Leistung umfasst den Zugang, die Entlastung und die Drainage.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 1826 und 1830 in derselben Sitzung ist ausgeschlossen. Wenn die Niere operativ freigelegt wird, ist ausschließlich die höher bewertete GOÄ 1830 anzusetzen. Die Abszesseröffnung ist in diesem Fall als Teilleistung abgegolten.
Die GOÄ 1826 darf nicht neben den Ziffern 1830 (Nierenfreilegung) und 2430 (Eröffnung eines tief liegenden Abszesses) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung von Doppelabrechnungen für denselben operativen Zugang. Andere urologische Basisleistungen bleiben jedoch kombinierbar.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) der GOÄ-Ziffer 1826 beträgt 62,08 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 26,99 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz von 94,46 € gesteigert werden.
Im OP-Bericht muss die Eröffnung des Abszesses im paranephritischen Raum sowie der Verzicht auf eine Nierenfreilegung explizit dokumentiert werden. Zudem sollten Angaben zur Spülung, Drainage und dem retroperitonealen Zugangsweg enthalten sein. Dies beugt Kürzungen durch private Krankenversicherungen effektiv vor.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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