GOÄ 2124: Gelenkresektion korrekt abrechnen – Praxis-Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2124
Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x

Die Abrechnung der Gelenkresektion nach GOÄ 2124 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Ausschlussziffern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2124

Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks

Die GOÄ-Ziffer 2124 beschreibt die operative Entfernung (Resektion) eines der großen Gelenke des menschlichen Körpers. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Gelenkchirurgie angesiedelt. Sie umfasst den vollständigen oder weitgehenden Abtrag der gelenkbildenden Knochenenden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Operateur die Gelenkflächen sowie gegebenenfalls infiziertes oder nekrotisches Knochengewebe radikal entfernt. Die Ziffer ist somit für schwerwiegende chirurgische Eingriffe reserviert. Sie bildet den hohen Aufwand dieser destruierenden, aber oft medizinisch unumgänglichen Maßnahmen ab.

GOÄ 2124 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ 2124 setzt eine klare medizinische Indikation voraus, bei der der Erhalt des Gelenks nicht mehr möglich oder sinnvoll ist. Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Girdlestone-Situation an der Hüfte nach einem schweren Protheseninfekt. Hierbei führt die Resektion des Hüftgelenks zu einer schmerzberuhigten, wenn auch verkürzten Extremität.

Weitere typische Szenarien betreffen chronische Osteomyeletiden oder tumoröse Prozesse im Bereich der großen Gelenke. Auch bei einer geplanten, zweistufigen Arthrodese kann im ersten Schritt eine Gelenkresektion notwendig sein, um die Infektion zu sanieren. Die Abgrenzung zu rekonstruktiven Eingriffen ist für die liquidationstechnische Bewertung von zentraler Bedeutung.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Resektion als eigenständiges therapeutisches Ziel oder als definierter Zwischenschritt dokumentiert ist, um Abgrenzungskonflikte mit Rekonstruktionen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2124

Fallbeispiel 1: Girdlestone-Resektion bei Hüft-TEP-Infekt

Ein Patient stellt sich mit einer tiefen, fistelnden Spätinfektion nach Hüft-Endoprothesen-Implantation vor. Der Operateur entfernt die infizierte Prothese und führt eine radikale Resektion des proximalen Femurendes sowie des Pfannenrandes durch. Die Gelenkresektion dient hier der Infektsanierung und der Schaffung einer Girdlestone-Hüfte.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2124 für die Gelenkresektion. Zusätzlich werden die Ziffern für die Prothesenentfernung (z. B. GOÄ 2155) und das radikale Debridement in Ansatz gebracht. Diese Kombination bildet den extrem hohen chirurgischen Aufwand adäquat ab.

Fallbeispiel 2: Resektionsarthroplastik des Ellenbogens bei rheumatoider Arthritis

Bei einer Patientin mit fortgeschrittener rheumatoider Arthritis liegt eine vollständige Zerstörung des Ellenbogengelenks mit chronischen Schmerzen vor. Zur Schmerzlinderung und Mobilisierung wird eine Resektionsarthroplastik durchgeführt, bei der die zerstörten Gelenkpartner reseziert werden. Es entsteht ein funktionelles Wackelgelenk.

Dieser destruierende Eingriff wird korrekt mit der GOÄ-Ziffer 2124 liquidiert. Da kein künstlicher Gelenkersatz eingebracht wird, ist die Ziffer 2124 hier die primäre Leistungsziffer. Die histologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes wird separat berechnet.

Fallbeispiel 3: Kniegelenksresektion als erster Schritt einer Arthrodese

Bei einem infizierten Kniegelenk ist der Erhalt der Funktion ausgeschlossen, weshalb eine Versteifung angestrebt wird. Im ersten Eingriff erfolgt die vollständige Resektion der infizierten Gelenkflächen und die Einbringung eines PMMA-Spacers. Die eigentliche knöcherne Durchbauung (Arthrodese) soll erst nach Erregereradikation in einer zweiten Sitzung erfolgen.

Für diesen ersten, rein resektiven Eingriff ist die GOÄ 2124 anzusetzen. Da die Arthrodese erst in einer späteren Sitzung durchgeführt wird, liegt kein zeitlicher Ausschluss vor. Die zeitliche Trennung der Operationsschritte muss aus der Dokumentation klar hervorgehen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2124: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2124 neben einer Arthrodese (GOÄ 2151) oder Arthroplastik (GOÄ 2122) am selben Gelenk in derselben Sitzung. Private Krankenversicherungen kürzen diese Kombinationen regelmäßig, da die Resektion als Zuarbeit oder Teilschritt des rekonstruktiven Eingriffs gewertet wird. Nur wenn es sich um getrennte operative Phasen oder eigenständige Indikationen handelt, ist eine Nebeneinanderberechnung denkbar.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft die Abrechnung der GOÄ 2124, wenn lediglich ein erweitertes Debridement oder eine Synovektomie stattgefunden hat. Eine echte Gelenkresektion erfordert den substanziellen Abtrag von Knochenstrukturen der Gelenkpartner. Fehlt dieser Nachweis im Operationsbericht, wird die Ziffer auf eine niedrigere Debridement-Ziffer herabgestuft.

Achtung: Die bloße Glättung von Knorpeloberflächen oder die Entfernung von Osteophyten rechtfertigt die GOÄ 2124 keinesfalls. Es muss eine echte, anatomisch relevante Resektion der Gelenkkörper vorliegen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2124: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss die anatomischen Details der Resektion exakt beschreiben. Insbesondere die Angabe, welche Knochenanteile (z. B. Femurkopf, Tibiaplateau, Humeruskopf) in welchem Ausmaß entfernt wurden, ist essenziell.

Zusätzlich sollten die pathologischen Veränderungen des Gewebes, wie Nekrosen, Fistelgänge oder Osteomyeletisherde, detailliert geschildert werden. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit des destruierenden Vorgehens. Auch die Entnahme von Gewebeproben für die Mikrobiologie und Pathologie sollte dokumentiert werden.

Dokumentation: "...Nach Darstellung des infizierten Hüftgelenks zeigt sich eine ausgeprägte Osteolyse des Schenkelhalses. Es erfolgt die vollständige Resektion des Femurkopfes sowie das radikale Ausfräsen des Acetabulums bis auf gesunden, blutenden Knochen. Das resezierte Knochenmaterial wird zur histologischen Untersuchung eingesandt..."

GOÄ 2124: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität von Revisions- und Resektionseingriffen ist eine Erhöhung des Schwellenwertes über 2,3 oft medizinisch begründet. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) kann durch schwierige Präparationsverhältnisse bei ausgeprägten Narbenplatten geltend gemacht werden. Auch eine massive knöcherne Destruktion, die ein vorsichtiges, zeitaufwendiges Abtragen erfordert, rechtfertigt die Steigerung.

Weitere anerkannte Kriterien sind ein hoher Blutverlust mit der Notwendigkeit von Transfusionen oder das Vorliegen einer hochgradig instabilen Weichteilsituation. Die Begründung auf der Rechnung muss stets patientenbezogen, konkret und nachvollziehbar formuliert sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen für eine erfolgreiche Durchsetzung meist nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2124 wird häufig mit Ziffern für vorbereitende oder ergänzende Maßnahmen kombiniert. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung von Ziffern zur Fremdkörper- oder Implantatentfernung (z. B. GOÄ 2008 oder GOÄ 2155), sofern diese der eigentlichen Resektion vorausgehen. Auch plastische Deckungen oder Sehnenverlagerungen im Rahmen desselben Eingriffs können unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnet werden.

Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Berechnung von Standard-Zugängen oder einfachen Wundverschlüssen, da diese mit der Hauptleistung abgegolten sind. Bei Unklarheiten empfiehlt sich vorab eine Prüfung der regionalen Auslegungen der Ärztekammern.

Ziffer 2124 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7905 — „Arthroskopische Maßnahmen im/am Schultereckgelenk (AC“. Der Festpreis liegt bei 287,88 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 248,01 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2124

Die GOÄ-Ziffer 2124 wird für die operative Entfernung (Resektion) eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks berechnet. Typische Indikationen sind schwere, nicht anders beherrschbare Gelenkinfektionen oder ausgeprägte Destruktionen. Sie kommt häufig im Rahmen von zweistufigen Revisionsoperationen zum Einsatz.
Neben der GOÄ 2124 sind Leistungen wie die Arthroplastik nach GOÄ 2122 oder die Arthrodese nach GOÄ 2151 am selben Gelenk in derselben Sitzung in der Regel nicht nebeneinander berechenbar. Die Resektion stellt meist das therapeutische Endziel oder eine eigenständige Vorstufe dar. Prüfen Sie daher stets die exakte Dokumentation des Operationsziels.
Der Einfachsatz der GOÄ 2124 beträgt 107,83 € bei einer Bewertung von 1850 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar 248,01 €. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes von 3,5 können Ärzte bis zu 377,40 € geltend machen.
Ja, die GOÄ 2124 kann bei einer Girdlestone-Situation nach Entfernung einer Hüftendoprothese berechnet werden, wenn eine echte Gelenkresektion erfolgt. Die Entfernung der Prothese selbst wird dabei über separate Ziffern wie die GOÄ 2155 oder 2156 abgerechnet. Eine sorgfältige Dokumentation der Resektionsleistung ist hierbei zwingend erforderlich.
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 kann durch einen erhöhten zeitlichen oder technischen Aufwand begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen, massive knöcherne Defekte oder die Sanierung einer floriden, fistelnden Infektion. Auch ein überdurchschnittlicher Blutverlust rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich